Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Ellzeh" data-source="post: 568991" data-attributes="member: 3017"><p>Moin Micha,</p><p>wenn Du die Anhänger Land-oder Forstwirtschaftlich nutzt, spielt es keine Rolle ob das ziehende Fahrzeug ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat.</p><p>Farbe schwarz sagt aus "Fahrzeug versteuert"</p><p>Farbe grün sagt aus " Fahrzeug steuerbefreit"</p><p>So lange der Einsatzzweck Land-oder Forstwirtschaftlich ist, darfst du mit grünem Folgekennzeichen (25 km/h + ABE) fahren.</p><p></p><p>Anders geht es auch.</p><p>Wenn du am Zugfahrzeug ein grünes Kennzeichen hast, kannst du damit auch einen Möbeltransport oder einen Wohnwagen ziehen.</p><p>Dann musst du dem Finanzamt, bzw. Zoll mitteilen, dass du das Fahrzeug über einen gewissen Zeitraum versteuern möchtest um es für andere Zwecke zu nutzen.</p><p>Kennzeichen bleibt dann über diesen Zeitraum "grün".</p><p></p><p>Gruß Lutz</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ellzeh, post: 568991, member: 3017"] Moin Micha, wenn Du die Anhänger Land-oder Forstwirtschaftlich nutzt, spielt es keine Rolle ob das ziehende Fahrzeug ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat. Farbe schwarz sagt aus "Fahrzeug versteuert" Farbe grün sagt aus " Fahrzeug steuerbefreit" So lange der Einsatzzweck Land-oder Forstwirtschaftlich ist, darfst du mit grünem Folgekennzeichen (25 km/h + ABE) fahren. Anders geht es auch. Wenn du am Zugfahrzeug ein grünes Kennzeichen hast, kannst du damit auch einen Möbeltransport oder einen Wohnwagen ziehen. Dann musst du dem Finanzamt, bzw. Zoll mitteilen, dass du das Fahrzeug über einen gewissen Zeitraum versteuern möchtest um es für andere Zwecke zu nutzen. Kennzeichen bleibt dann über diesen Zeitraum "grün". Gruß Lutz [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist das Gegenteil von 'kalt' und beginnt mit dem Buchstaben 'w'?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Grünes Kennzeichen durch ZOLL entzogen
Oben