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<blockquote data-quote="Grafen" data-source="post: 568984" data-attributes="member: 22609"><p>Hallo zusammen,</p><p></p><p>das Stichwort ist die Marktteilnahme. Man muss beweisen können, dass man aus dem landw. Betrieb etwas verkauft hat. Die Größenordnung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Da dies beim Forst schwer ist, da nicht jedes Jahr etwas verkauft wird, man aber trotzdem genug im Wald zu tun hat, ist die Marktteilnahme hier nicht das alleinige Kriterium. Interessantes Urteil dazu vom FG Nürnberg: <strong>FG Nürnberg, Urteil v. 21.03.2019 – 6 K 130/18</strong>. Das Zollamt hat anhand der fehlenden Angaben zu Land und Forst in der Einkommsensteuererklärung, der geringen Betriebsfläche und dem fehlenden Umsatz geschlossen, das kein landw. Betrieb vorliegt. Folge: Kein Grund für ein grünes Kennzeichen mit der Steuerbefreiung. Das sollte man aber mit entsprechenden Belegen (Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge) entkräften können.</p><p></p><p>Grüße aus dem Norden</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Grafen, post: 568984, member: 22609"] Hallo zusammen, das Stichwort ist die Marktteilnahme. Man muss beweisen können, dass man aus dem landw. Betrieb etwas verkauft hat. Die Größenordnung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Da dies beim Forst schwer ist, da nicht jedes Jahr etwas verkauft wird, man aber trotzdem genug im Wald zu tun hat, ist die Marktteilnahme hier nicht das alleinige Kriterium. Interessantes Urteil dazu vom FG Nürnberg: [b]FG Nürnberg, Urteil v. 21.03.2019 – 6 K 130/18[/b]. Das Zollamt hat anhand der fehlenden Angaben zu Land und Forst in der Einkommsensteuererklärung, der geringen Betriebsfläche und dem fehlenden Umsatz geschlossen, das kein landw. Betrieb vorliegt. Folge: Kein Grund für ein grünes Kennzeichen mit der Steuerbefreiung. Das sollte man aber mit entsprechenden Belegen (Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge) entkräften können. Grüße aus dem Norden [/QUOTE]
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