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Beitrag
<blockquote data-quote="06bismk3" data-source="post: 313921" data-attributes="member: 11883"><p>da gabs schon bei der einfühurng des neuen auch schon 12 jahre alten "neuen" führerscheins genügend infos in den fachzeitschriften.</p><p></p><p>der alte "3er" hatte das Problem mit dem Gewicht. Man konnte sogar mit dem alten 3er einen 50kmh-schlepper fahren....solange dieser das zulässige Gesamtgewicht unter 7500 kg hatte.</p><p>Umgedreht, durfte man teilweiße mit dem alten 3er nicht mal einen 40kmh-schlepper fahren, der über 7500 kg hatte.</p><p></p><p>Was allerdings eindeutig ist - mit einem 3er führerschein, darfst du das nur mit der zugmaschine. </p><p>Wenn du anhänger ..z.b. auflaufgebremste dran hast, darfst du nur 25 kmh fahren. </p><p>Dann fällst du nämlich unter die Kategorie 5er - jetzt L und darfst sie deshalb fahren.</p><p>Für z.b. zwei drulu gebremste anhänger - zugelassen mit 40kmh brauchts dann wiederum den alten "2"er oder einen T.</p><p>bis 32 kmh ist wiederum das gewicht egal, da das unter den alten 5er/4er bzw neu L und M fällt. Ist der schlepper aber mit 40 eingetragen, brauchts mindestens nen 3er, dann greift aber die gewichtsbeschränkung bis 7,5 tonnen.</p><p></p><p>Und zum T, jeder der bei der Umschreibung von 3er auf eu-kartenführerschein den Antrag stellt, bekommt dazu den T eingetragen, wer weiterhin den antrag stellt, sogar den C - nicht nur den C1, allerdings gewichtsbeschränkt!</p><p>Wer unter einem gewissen führerscheinerwerbszeitraum kommt, bekommt den früheren 125er führerschein - "1b" - jetzt A1 eingetragen.</p><p></p><p>Sprich - umschreiben bringt Vorteile!!!! - natürlich nur wenn man die möglichkeiten Nutzt. Wer LKW fahren möchte, muss eh umschreiben -> Fahrerkarte.</p><p></p><p>Nochmal ganz einfach ein alter "3er" ergibt folgende neue Konstellation im Optimalfall:</p><p></p><p>- L</p><p>- M</p><p>- T</p><p>- B</p><p>- BE</p><p>- C1</p><p>- C1E</p><p>- C (gewichtsbeschränkt)</p><p>- CE (gewichtsbeschränkt)</p><p>- A1 (erwerbszeitpunktabhängig)</p><p></p><p>...jeder aktive landwirt, der in die umstellungsphase kam, sollte das aber wissen!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="06bismk3, post: 313921, member: 11883"] da gabs schon bei der einfühurng des neuen auch schon 12 jahre alten "neuen" führerscheins genügend infos in den fachzeitschriften. der alte "3er" hatte das Problem mit dem Gewicht. Man konnte sogar mit dem alten 3er einen 50kmh-schlepper fahren....solange dieser das zulässige Gesamtgewicht unter 7500 kg hatte. Umgedreht, durfte man teilweiße mit dem alten 3er nicht mal einen 40kmh-schlepper fahren, der über 7500 kg hatte. Was allerdings eindeutig ist - mit einem 3er führerschein, darfst du das nur mit der zugmaschine. Wenn du anhänger ..z.b. auflaufgebremste dran hast, darfst du nur 25 kmh fahren. Dann fällst du nämlich unter die Kategorie 5er - jetzt L und darfst sie deshalb fahren. Für z.b. zwei drulu gebremste anhänger - zugelassen mit 40kmh brauchts dann wiederum den alten "2"er oder einen T. bis 32 kmh ist wiederum das gewicht egal, da das unter den alten 5er/4er bzw neu L und M fällt. Ist der schlepper aber mit 40 eingetragen, brauchts mindestens nen 3er, dann greift aber die gewichtsbeschränkung bis 7,5 tonnen. Und zum T, jeder der bei der Umschreibung von 3er auf eu-kartenführerschein den Antrag stellt, bekommt dazu den T eingetragen, wer weiterhin den antrag stellt, sogar den C - nicht nur den C1, allerdings gewichtsbeschränkt! Wer unter einem gewissen führerscheinerwerbszeitraum kommt, bekommt den früheren 125er führerschein - "1b" - jetzt A1 eingetragen. Sprich - umschreiben bringt Vorteile!!!! - natürlich nur wenn man die möglichkeiten Nutzt. Wer LKW fahren möchte, muss eh umschreiben -> Fahrerkarte. Nochmal ganz einfach ein alter "3er" ergibt folgende neue Konstellation im Optimalfall: - L - M - T - B - BE - C1 - C1E - C (gewichtsbeschränkt) - CE (gewichtsbeschränkt) - A1 (erwerbszeitpunktabhängig) ...jeder aktive landwirt, der in die umstellungsphase kam, sollte das aber wissen! [/QUOTE]
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