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<blockquote data-quote="Jens7006" data-source="post: 562540" data-attributes="member: 28857"><p>Um die Runde hier mal etwas zu lockern (ich wills zumindest versuchen<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /></p><p></p><p>Eine verbindliche Rechtsberatung im Internet ist nicht möglich, auch wenn es der Ratgeber noch so gut zu wissen vermag. Ich meine, dass es dazu mal etwas gesetzliches o.ä. gab. Inwiefern das noch so ist, weiß ich nicht. Allerdings sträuben sich Anwälte bis heute vor einer Beratung im Netz.</p><p></p><p>Außerdem stand auch ich mal vor dem Punkt: Traktor + Rückewagen im öffentlichen Verkehr zu bewegen (M, L, B) vorhanden. Als erstes habe ich einen Bekannten Fahrlehrer gefragt, da die Fahrschule T und C-Klassen ausbildet. Er konnte mir keine verbindliche Auskunft geben.</p><p>Als nächstes habe ich die Führerscheinstelle kontaktiert und alles wesentliche angegeben (Fahrzeug, vorhandene F-Klassen, betriebliche Notwendigkeit, etc.). Auch da habe ich keine verbindliche Antwort erhalten. Stattdessen wurde ich zur Zulassungsstelle verwiesen. Auch dort wusste man nicht wirklich bescheid. Ich habe dann einen ca. dreizeiligen Gesetzestext bekommen, aus dem ich bis heute nicht ableiten kann, ob ich das, was ich vorhabe, wirklich darf. Beamtendeutsch ist wie Schlüpfergummi - seeehr dehnbar.</p><p></p><p>Ich bin hin und wieder gewerblich mit Holz zwischen den Rungen auf der Straße unterwegs. Öfters auch mit einem Streifenwagen im Schlepptau. Die Beamten haben sich allerdings noch nicht für mich interessiert.</p><p></p><p>Vermutlich weiß nur derjenige, der seine Tastatur mit diesem Gesetzestext verprügelt hat, sowie die drei, die zustimmend genickt haben, wie der Text auszulegen ist.</p><p></p><p>In diesem Sinne</p><p>Allzeit gute Fahrt <img src="/styles/deutz/smilies/whistling.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":whistling:" title="whistling :whistling:" data-shortname=":whistling:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Jens7006, post: 562540, member: 28857"] Um die Runde hier mal etwas zu lockern (ich wills zumindest versuchen): Eine verbindliche Rechtsberatung im Internet ist nicht möglich, auch wenn es der Ratgeber noch so gut zu wissen vermag. Ich meine, dass es dazu mal etwas gesetzliches o.ä. gab. Inwiefern das noch so ist, weiß ich nicht. Allerdings sträuben sich Anwälte bis heute vor einer Beratung im Netz. Außerdem stand auch ich mal vor dem Punkt: Traktor + Rückewagen im öffentlichen Verkehr zu bewegen (M, L, B) vorhanden. Als erstes habe ich einen Bekannten Fahrlehrer gefragt, da die Fahrschule T und C-Klassen ausbildet. Er konnte mir keine verbindliche Auskunft geben. Als nächstes habe ich die Führerscheinstelle kontaktiert und alles wesentliche angegeben (Fahrzeug, vorhandene F-Klassen, betriebliche Notwendigkeit, etc.). Auch da habe ich keine verbindliche Antwort erhalten. Stattdessen wurde ich zur Zulassungsstelle verwiesen. Auch dort wusste man nicht wirklich bescheid. Ich habe dann einen ca. dreizeiligen Gesetzestext bekommen, aus dem ich bis heute nicht ableiten kann, ob ich das, was ich vorhabe, wirklich darf. Beamtendeutsch ist wie Schlüpfergummi - seeehr dehnbar. Ich bin hin und wieder gewerblich mit Holz zwischen den Rungen auf der Straße unterwegs. Öfters auch mit einem Streifenwagen im Schlepptau. Die Beamten haben sich allerdings noch nicht für mich interessiert. Vermutlich weiß nur derjenige, der seine Tastatur mit diesem Gesetzestext verprügelt hat, sowie die drei, die zustimmend genickt haben, wie der Text auszulegen ist. In diesem Sinne Allzeit gute Fahrt :whistling: [/QUOTE]
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