Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Führerschein für Brennholztransport
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Henn2Zui" data-source="post: 562024" data-attributes="member: 17972"><p>Moin Kevin,</p><p></p><p>den zulassungsfreien Anhänger darfst du laut Gesetz nur ziehen, wenn du land- oder forstwirtschaftlich tätig bist, sprich ihr selber einen LOF-Betrieb habt oder du für einen LOF-betrieb fährst. In dem Fall gilt auch T. Private Fahrten (auch Holzmachen im eigenen Wald oder für Eigenbedarf in einem fremden) deckt die Zulassungsfreiheit nicht ab, dann muss der Trailer zugelassen sein und der zweckgebundene T-Führerschein gilt nicht mehr. Jetzt kommts aufs zul Gesamtgewicht an. Der 4507 müsste noch knapp unter 3,5t liegen, den darfst du mit B bewegen. Willst du jedoch noch den Anhänger ziehen, muss entweder</p><p>a) das zul. Gesamtgewicht des Treckers + Anhängelast (Leergewicht Anhänger mit Ladung, nicht zul. Gesamtgewicht) bei unter 3,5t liegen oder</p><p>b) du brauchst mindestens BE und auch dann darf der Anhänger max. 3,5t zul. Gesamtgewicht haben (zu. Gesamtgewicht des Zuges 7t).</p><p>Für alles schwerere brauchst du im nicht lof-Rahmen dann leider LKW (C / CE), z.B. auch wenn der Trecker über 3,5t zul. Gesamtgewicht hat.</p><p></p><p>(So hats mir mein Fahrlehrer von knapp 2 Jahren erklärt, weshalb ich BE noch nachgemacht habe, um mitm PKW meinen Wohnwagen ziehen zu dürfen)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Henn2Zui, post: 562024, member: 17972"] Moin Kevin, den zulassungsfreien Anhänger darfst du laut Gesetz nur ziehen, wenn du land- oder forstwirtschaftlich tätig bist, sprich ihr selber einen LOF-Betrieb habt oder du für einen LOF-betrieb fährst. In dem Fall gilt auch T. Private Fahrten (auch Holzmachen im eigenen Wald oder für Eigenbedarf in einem fremden) deckt die Zulassungsfreiheit nicht ab, dann muss der Trailer zugelassen sein und der zweckgebundene T-Führerschein gilt nicht mehr. Jetzt kommts aufs zul Gesamtgewicht an. Der 4507 müsste noch knapp unter 3,5t liegen, den darfst du mit B bewegen. Willst du jedoch noch den Anhänger ziehen, muss entweder a) das zul. Gesamtgewicht des Treckers + Anhängelast (Leergewicht Anhänger mit Ladung, nicht zul. Gesamtgewicht) bei unter 3,5t liegen oder b) du brauchst mindestens BE und auch dann darf der Anhänger max. 3,5t zul. Gesamtgewicht haben (zu. Gesamtgewicht des Zuges 7t). Für alles schwerere brauchst du im nicht lof-Rahmen dann leider LKW (C / CE), z.B. auch wenn der Trecker über 3,5t zul. Gesamtgewicht hat. (So hats mir mein Fahrlehrer von knapp 2 Jahren erklärt, weshalb ich BE noch nachgemacht habe, um mitm PKW meinen Wohnwagen ziehen zu dürfen) [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Führerschein für Brennholztransport
Oben