Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Führerschein B und BE
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Herby9010" data-source="post: 101541" data-attributes="member: 2818"><p>Hallo Rüdiger,</p><p>kann es sein das du in deinem 2 Beispiel zum B und BE Schein einen Fehler hast?</p><p></p><p></p><p>Müsste es nicht heißen der <strong><u>Leermasse</u></strong> des Kfz und nicht zgM ???</p><p>Weil sonst würde es dem hier </p><p></p><p>wiedersprechen.</p><p></p><p>Auch das hier scheint mir nicht ganz korrekt:</p><p></p><p></p><p></p><p>Ich hatte z.B. bis letztes Jahr einen Iveco Daily 3.0 HPT mit einer Leermasse von 2500 kg. Dieser war als <strong>LKW</strong> mit einem zgM von 3500 kg eingetragen und hatte auf Grund eines technischen Umbaus der Bremsen eine zul. Anhängelast von 4000 kg. Da ja die zgM eines Anhängers bei Klasse BE nicht eingeschränkt ist, dürfte diese Variante ja trotz einer Gesamtmasse des Zuges von mehr als 7000kg mit dem BE gefahren werden.</p><p></p><p>Sehe ich das richtig ??? Bedingt durch die Zulassung des Zugfahrzeuges als <strong>LKW</strong> ???</p><p></p><p>Ich interessiere mich im Moment sehr dafür, weil meine Tochter gerade den BE - Schein macht und weil ich gerne Wissen möchte was sie nun wirklich und unter welchen Bedingungen fahren darf.</p><p>Gruß</p><p>Herby</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Herby9010, post: 101541, member: 2818"] Hallo Rüdiger, kann es sein das du in deinem 2 Beispiel zum B und BE Schein einen Fehler hast? Müsste es nicht heißen der [B][U]Leermasse[/U][/B] des Kfz und nicht zgM ??? Weil sonst würde es dem hier wiedersprechen. Auch das hier scheint mir nicht ganz korrekt: Ich hatte z.B. bis letztes Jahr einen Iveco Daily 3.0 HPT mit einer Leermasse von 2500 kg. Dieser war als [B]LKW[/B] mit einem zgM von 3500 kg eingetragen und hatte auf Grund eines technischen Umbaus der Bremsen eine zul. Anhängelast von 4000 kg. Da ja die zgM eines Anhängers bei Klasse BE nicht eingeschränkt ist, dürfte diese Variante ja trotz einer Gesamtmasse des Zuges von mehr als 7000kg mit dem BE gefahren werden. Sehe ich das richtig ??? Bedingt durch die Zulassung des Zugfahrzeuges als [B]LKW[/B] ??? Ich interessiere mich im Moment sehr dafür, weil meine Tochter gerade den BE - Schein macht und weil ich gerne Wissen möchte was sie nun wirklich und unter welchen Bedingungen fahren darf. Gruß Herby [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Welches Fest feiern viele Menschen weltweit am 31. Dezember?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Führerschein B und BE
Oben