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<blockquote data-quote="ackerschiene" data-source="post: 555686" data-attributes="member: 9651"><p>Das Problem ist, dass eine Ackerschiene eine Anhängevorrichtung für <strong>Arbeitsgeräte</strong> (das ist die Definition !) ist und keine geprüfte <strong>Zugvorrichtung für Anhänger</strong>. Das heißt, dass ein Kugelkopf auf der Ackerschiene für Hängerbetrieb in keinem Fall zulässig ist. Völlig ausgeschlossen. Auch, wenn es besonders geformte Ackerschienen gegen Verdrehen etc. gibt.</p><p>Ist ein Fahrradträger ein Arbeitsgerät ? Nö.</p><p>Also auch nicht zulässig. Die Rechtsquelle dafür zu suchen habe ich heute abend aber keine Lust mehr.</p><p>Genaugenommen ist das aber auch eine Kombination, die einfach kein verständiger Mensch vorhersehen konnte, wie etwa ein Heißluftballon an der Anhängerkupplung eines Fahrrades oder sonstiger Blödsinn - wer will an einem lof Schlepper einen Fahrradträger montieren ? Diese Gesellschaft ist echt krank.</p><p></p><p>Gruß, Uwe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ackerschiene, post: 555686, member: 9651"] Das Problem ist, dass eine Ackerschiene eine Anhängevorrichtung für [b]Arbeitsgeräte[/b] (das ist die Definition !) ist und keine geprüfte [b]Zugvorrichtung für Anhänger[/b]. Das heißt, dass ein Kugelkopf auf der Ackerschiene für Hängerbetrieb in keinem Fall zulässig ist. Völlig ausgeschlossen. Auch, wenn es besonders geformte Ackerschienen gegen Verdrehen etc. gibt. Ist ein Fahrradträger ein Arbeitsgerät ? Nö. Also auch nicht zulässig. Die Rechtsquelle dafür zu suchen habe ich heute abend aber keine Lust mehr. Genaugenommen ist das aber auch eine Kombination, die einfach kein verständiger Mensch vorhersehen konnte, wie etwa ein Heißluftballon an der Anhängerkupplung eines Fahrrades oder sonstiger Blödsinn - wer will an einem lof Schlepper einen Fahrradträger montieren ? Diese Gesellschaft ist echt krank. Gruß, Uwe [/QUOTE]
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