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<blockquote data-quote="Lueso" data-source="post: 555683" data-attributes="member: 31224"><p>Hallo Holger,</p><p>zugegeben, das klingt logisch. Also ist nur das Ziehen eines Anhängers am Kugelkopf der Ackerschiene verboten, da dieser die ganze Hydraulik hochschieben kann. Und z.B. ein Fahrradträger müsste demzufolge erlaubt sein?</p><p>Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich so einfach ist:</p><p>Es macht doch bestimmt wieder einen Unterschied, ob das Anbaugerät Land- oder Forstwirtschaftlichen zwecken dient und an einem Schlepper mit grünem Kennzeichen gefahren wird, oder ob es sich um irgendein Freizeitgerät (z.B. Fahrrad oder eben Heckkiste) an einem rein zum Spaß genutzten Schlepper mit schwarzem Kennzeichen handelt.</p><p>Mit den Anhängern ist es doch genauso: LoF-Anhänger sind am Schlepper mit grüner Nummer ohne TÜV usw. mit Folgekennzeichen erlaubt. Muss nur "25km/h" dran stehen. Wird der Anhänger aber nur zum Spaß bewegt bzw. nicht LoF oder Schlepper mit schwarzem Kennzeichen: TÜV, Zulassung und Versicherung sonst direkt Punkte in Flensburg!</p><p></p><p>Ich würde mal annehmen, dass es sich mit Anbaugeräten am Kugelkopf der Ackerschiene ähnlich verhält. Kennt sich da eventuell jemand verlässlich aus?</p><p></p><p>VG aus Westfalen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lueso, post: 555683, member: 31224"] Hallo Holger, zugegeben, das klingt logisch. Also ist nur das Ziehen eines Anhängers am Kugelkopf der Ackerschiene verboten, da dieser die ganze Hydraulik hochschieben kann. Und z.B. ein Fahrradträger müsste demzufolge erlaubt sein? Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich so einfach ist: Es macht doch bestimmt wieder einen Unterschied, ob das Anbaugerät Land- oder Forstwirtschaftlichen zwecken dient und an einem Schlepper mit grünem Kennzeichen gefahren wird, oder ob es sich um irgendein Freizeitgerät (z.B. Fahrrad oder eben Heckkiste) an einem rein zum Spaß genutzten Schlepper mit schwarzem Kennzeichen handelt. Mit den Anhängern ist es doch genauso: LoF-Anhänger sind am Schlepper mit grüner Nummer ohne TÜV usw. mit Folgekennzeichen erlaubt. Muss nur "25km/h" dran stehen. Wird der Anhänger aber nur zum Spaß bewegt bzw. nicht LoF oder Schlepper mit schwarzem Kennzeichen: TÜV, Zulassung und Versicherung sonst direkt Punkte in Flensburg! Ich würde mal annehmen, dass es sich mit Anbaugeräten am Kugelkopf der Ackerschiene ähnlich verhält. Kennt sich da eventuell jemand verlässlich aus? VG aus Westfalen [/QUOTE]
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