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Beitrag
<blockquote data-quote="Heiner#2" data-source="post: 508370" data-attributes="member: 27307"><p>Guten Abend,</p><p></p><p>ich wollte euch noch kurz wissen lassen, was bei meinem KÜS-Termin heute heraus kam.</p><p>Vielleicht ist es für den ein oder anderen interessant, der sich auch mit dem Thema ablasten beschäftigen (muss).</p><p></p><p>Die Ablastung hat nun ohne Vorführung des Schlepper funktioniert. Das Fahrzeug muss NUR vorgeführt werden, wenn sich auch die Fahrzeugklasse ändert.</p><p>Da der Deutz aber weiterhin eine Zugmaschine bleibt und in der EG-Fahrzeugklasse T bleibt muss er nicht vorgefahren werden.</p><p></p><p>Ein geändertes Typenschild ist laut Aussage des Ingenieurs NICHT notwendig.</p><p></p><p>Die Ablastung wird (wie oben bereits richtig geschrieben) nur als Zusatz in den Schein eingetragen.</p><p></p><p>Ich habe für den ganzen Spaß jetzt 20 Euro gezahlt.</p><p></p><p>FAZIT: Lasst euch nicht von Aussagen im Netz oder von Prüfern ohne Ahnung verunsichern. Fragt lieber ein mal mehr hier im Forum nach und holt euch zur Not eine Zweitmeinung von einem weiteren Prüfer!</p><p></p><p>An alle, die ihre Meinung hier geteilt haben: Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzung der Sachlage <img src="/styles/deutz/smilies/thumbup.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":thumbup:" title="thumbup :thumbup:" data-shortname=":thumbup:" /> </p><p></p><p>Grüße</p><p>Heiner#2</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Heiner#2, post: 508370, member: 27307"] Guten Abend, ich wollte euch noch kurz wissen lassen, was bei meinem KÜS-Termin heute heraus kam. Vielleicht ist es für den ein oder anderen interessant, der sich auch mit dem Thema ablasten beschäftigen (muss). Die Ablastung hat nun ohne Vorführung des Schlepper funktioniert. Das Fahrzeug muss NUR vorgeführt werden, wenn sich auch die Fahrzeugklasse ändert. Da der Deutz aber weiterhin eine Zugmaschine bleibt und in der EG-Fahrzeugklasse T bleibt muss er nicht vorgefahren werden. Ein geändertes Typenschild ist laut Aussage des Ingenieurs NICHT notwendig. Die Ablastung wird (wie oben bereits richtig geschrieben) nur als Zusatz in den Schein eingetragen. Ich habe für den ganzen Spaß jetzt 20 Euro gezahlt. FAZIT: Lasst euch nicht von Aussagen im Netz oder von Prüfern ohne Ahnung verunsichern. Fragt lieber ein mal mehr hier im Forum nach und holt euch zur Not eine Zweitmeinung von einem weiteren Prüfer! An alle, die ihre Meinung hier geteilt haben: Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzung der Sachlage :thumbup: Grüße Heiner#2 [/QUOTE]
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