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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 430646" data-attributes="member: 10187"><p>Nöööö,</p><p>eine Fahrerkarte ist nicht immer notwendig.</p><p>Frage 1. Als PKW oder LKW zugelassen?</p><p>Frage 2. Einsatz im Nahbereich bis 50 km?</p><p>Frage 3. Gewerblich oder als Handwerker?</p><p></p><p>PKW ist immer ohne Fahrerkarte, LKW und Fahrerkarte nur dann, wenn ein gewerblicher Güterverkehr vorliegt und der Einsatzbereich über 50 km (Handwerkerregelung) hinausgeht.</p><p></p><p>Die "Handwerker-Regelung" der FPersV, besagt:</p><p>- BIS 3,5 t zGG keine Sozial-Vorschriften,</p><p>- ÜBER 3,5 t Sozialvorschriften außerhalb des 50km-Umkreises.</p><p></p><p>Zugfahrzeug ohne Anhänger: kein Fahrtenschreiber (Kontrollerät) erforderlich, etwa vorhandenes Kontrollgerät auf ""AUS"</p><p>Zugfahrzeug mit Anhänger: bei Fahrten im 50 km-Umkreis: Fahrtenschreiber "AUS", bei längeren Fahrten ist ein Fahrtenschreiber erforderlich.</p><p></p><p>Falls das Zugfahrzeug als Lkw zugelassen ist, gilt bei Fahrten mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot.</p><p></p><p>Fahrtenbuch und Fahrtenschreiber sind zwei völlig unterschiedlich Dinge und haben nichts miteinander zu tun.</p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 430646, member: 10187"] Nöööö, eine Fahrerkarte ist nicht immer notwendig. Frage 1. Als PKW oder LKW zugelassen? Frage 2. Einsatz im Nahbereich bis 50 km? Frage 3. Gewerblich oder als Handwerker? PKW ist immer ohne Fahrerkarte, LKW und Fahrerkarte nur dann, wenn ein gewerblicher Güterverkehr vorliegt und der Einsatzbereich über 50 km (Handwerkerregelung) hinausgeht. Die "Handwerker-Regelung" der FPersV, besagt: - BIS 3,5 t zGG keine Sozial-Vorschriften, - ÜBER 3,5 t Sozialvorschriften außerhalb des 50km-Umkreises. Zugfahrzeug ohne Anhänger: kein Fahrtenschreiber (Kontrollerät) erforderlich, etwa vorhandenes Kontrollgerät auf ""AUS" Zugfahrzeug mit Anhänger: bei Fahrten im 50 km-Umkreis: Fahrtenschreiber "AUS", bei längeren Fahrten ist ein Fahrtenschreiber erforderlich. Falls das Zugfahrzeug als Lkw zugelassen ist, gilt bei Fahrten mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot. Fahrtenbuch und Fahrtenschreiber sind zwei völlig unterschiedlich Dinge und haben nichts miteinander zu tun. Gruß Jürgen [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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