Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Ecke
Allgemeine technische Fragen
sonstige technische Teilgebiete
F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="ackerschiene" data-source="post: 541186" data-attributes="member: 9651"><p>Mich würde interessiern, wo das denn tatsächlich ausdrücklich geschrieben steht, dass das heute nicht mher zulässig ist !</p><p>Die letzten Traktoren, die legal umgerüstet wurden, mussten z.B. verschweißte Getriebeschalträder o.ä. haben, damit man entweder gar nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand/Kosten die Änderung wieder rückgängig machen konnte.</p><p>Das war so in den achtziger Jahren.</p><p>Nochmal das Beispiel Mofaroller, hier ist es heute legal, einfach einen Stecker abzuziehen oder aufzustecken und schon hat man 25 oder 45 km/h inklusive Änderung der Fahrzeugart !</p><p>Das hätte so niemals zulässig sein dürfen - eigentlich !</p><p>Ist es aber. Hängt das vielleicht mit der Art der Betriebserlaubnis zusammen - Traktor = deutsche BE, Roller=EU-BE ?</p><p>Da gibt es ja Unterschiede.</p><p></p><p>Gruß, Uwe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ackerschiene, post: 541186, member: 9651"] Mich würde interessiern, wo das denn tatsächlich ausdrücklich geschrieben steht, dass das heute nicht mher zulässig ist ! Die letzten Traktoren, die legal umgerüstet wurden, mussten z.B. verschweißte Getriebeschalträder o.ä. haben, damit man entweder gar nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand/Kosten die Änderung wieder rückgängig machen konnte. Das war so in den achtziger Jahren. Nochmal das Beispiel Mofaroller, hier ist es heute legal, einfach einen Stecker abzuziehen oder aufzustecken und schon hat man 25 oder 45 km/h inklusive Änderung der Fahrzeugart ! Das hätte so niemals zulässig sein dürfen - eigentlich ! Ist es aber. Hängt das vielleicht mit der Art der Betriebserlaubnis zusammen - Traktor = deutsche BE, Roller=EU-BE ? Da gibt es ja Unterschiede. Gruß, Uwe [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Ecke
Allgemeine technische Fragen
sonstige technische Teilgebiete
F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h
Oben