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F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h
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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 541148" data-attributes="member: 9886"><p>Ich habe die relevante Passage deiner Antwort mal hervorgehoben.</p><p>Denn genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Das ganze ist nicht mit der Drosselung auf 25 km/h vergleichbar, selbst wenn dort eine Umschlüsselung auf Mofa stattfindet.</p><p></p><p>Hier bleibt es zwar ein Traktor, aber das eigenmächtige oder wie auch immer geartete nachträgliche Drosseln auf 6 km/h ist nicht mehr erlaubt. Zumindest, sofern man damit legal am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Es ist, wie oben geschrieben, eine ABE erforderlich, die diese bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bestätigt und als amtlich geprüft darlegt. Und wurde früher zwar ausgegeben an alles, was maximal diese Geschwindigkeit hatte, egal ob ab Werk oder nicht. Diesem Schlupfloch vor der Zulassungspflicht hat man einen Riegel vorgeschoben.</p><p></p><p>MfG</p><p>Fabian</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 541148, member: 9886"] Ich habe die relevante Passage deiner Antwort mal hervorgehoben. Denn genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Das ganze ist nicht mit der Drosselung auf 25 km/h vergleichbar, selbst wenn dort eine Umschlüsselung auf Mofa stattfindet. Hier bleibt es zwar ein Traktor, aber das eigenmächtige oder wie auch immer geartete nachträgliche Drosseln auf 6 km/h ist nicht mehr erlaubt. Zumindest, sofern man damit legal am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Es ist, wie oben geschrieben, eine ABE erforderlich, die diese bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bestätigt und als amtlich geprüft darlegt. Und wurde früher zwar ausgegeben an alles, was maximal diese Geschwindigkeit hatte, egal ob ab Werk oder nicht. Diesem Schlupfloch vor der Zulassungspflicht hat man einen Riegel vorgeschoben. MfG Fabian [/QUOTE]
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