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F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h
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<blockquote data-quote="ackerschiene" data-source="post: 541103" data-attributes="member: 9651"><p>Zitat:</p><p>"Das geht heute nicht mehr.</p><p>Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte</p><p>Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im</p><p>Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte</p><p>Änderung dazu nicht ausreicht."</p><p></p><p>Das stimmt so nicht ganz. Schließlich werden haufenwweise 45 km/h-Motorroller ab Werk verkauft, die nachher mit einer anderen Blackbox oder bloßes Umstecken von Kabeln auf 25 km/h - Mofa gedrosselt und so vom TÜV abgenommen werden, bzw. eine Ergänzung zur Betriebserlaubnis erhalten. Dabei ist es ja sogar so, dass die Fahrzeugart geändert wird von Kleinkraftrad auf Mofa, bei einem Traktor wäre es nur die Vmax (natürlich mit anhängenden Konsequenzen, wie Zulassungsfreiheit etc.) .</p><p>Aber richtig ist wohl, dass man dafür heuzutage bei einem Schlelper einfach keine neue Betriebserlaubnis erteilen WILL und man in der Hinsicht zunächst machtlos ist. Es sei denn, man würde klagen.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ackerschiene, post: 541103, member: 9651"] Zitat: "Das geht heute nicht mehr. Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte Änderung dazu nicht ausreicht." Das stimmt so nicht ganz. Schließlich werden haufenwweise 45 km/h-Motorroller ab Werk verkauft, die nachher mit einer anderen Blackbox oder bloßes Umstecken von Kabeln auf 25 km/h - Mofa gedrosselt und so vom TÜV abgenommen werden, bzw. eine Ergänzung zur Betriebserlaubnis erhalten. Dabei ist es ja sogar so, dass die Fahrzeugart geändert wird von Kleinkraftrad auf Mofa, bei einem Traktor wäre es nur die Vmax (natürlich mit anhängenden Konsequenzen, wie Zulassungsfreiheit etc.) . Aber richtig ist wohl, dass man dafür heuzutage bei einem Schlelper einfach keine neue Betriebserlaubnis erteilen WILL und man in der Hinsicht zunächst machtlos ist. Es sei denn, man würde klagen. Gruß [/QUOTE]
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