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sonstige technische Teilgebiete
F1M414: Motornummer= Fahrgestellnummer? Weiterhin Brief mit Zulassung als 6km/h
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<blockquote data-quote="Oberwesterwälder" data-source="post: 541101" data-attributes="member: 10561"><p>Hallo Roland,</p><p></p><p>eigentlich ist und war der Sachverhalt immer ganz klar, nur gibt es etliche Leute, die mit einem 6Km/h Schild und ohne Zulassung rumfahren, ohne daß die nötigen Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.</p><p>Aber mit dem Argument: "Das haben wir immer schon so gemacht!" wird dann versucht da irgendein "Gewohnheitsrecht" oder was auch immer hinein zu interpretieren.</p><p></p><p>Ganz klar ist und war:</p><p>Um mit einem Fahrzeug zulassungsfrei mit 6KM/h am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können braucht es Papiere vom Hersteller (Betriebserlaubnis) oder eine entsprechende Bescheinigung vom TÜV, aus der hervor geht, dass dieses Fahrzeug eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h hat.</p><p></p><p>Nun zu dem was war und was aktuell ist:</p><p>Früher konnte man ein Fahrzeug, das eigentlich schneller fuhr, durch geeignete technische Maßnahmen auf 6KM/h drosseln und sich dazu die entsprechenden Papiere beim TÜV ausstellen lassen.</p><p>Danach durfte man mit dem Fahrzeug ohne Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.</p><p></p><p>Das geht heute nicht mehr.</p><p>Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte Änderung dazu nicht ausreicht.</p><p></p><p>Für vor der Änderung des Gesetzes umgebaute Fahrzeuge mit vor der Änderung des Gesetzes erstellten Papieren gilt aber ein Bestandschutz.</p><p>Für alle anderen Fahrzeuge gilt, das sie das Werk mit max 6km/h und der entsprechenden Betriebserlaubnis verlassen haben, oder zugelassen werden müssen.</p><p></p><p>Wen du also die entsprechenden Papiere für deinen Deutz nicht hast, bleibt nur die Zulassung.</p><p></p><p>Wie du zu den Papieren kommst, erklärt dir deine Zulassungstelle.</p><p>(Anfrage beim KBA mit der FIN, TÜV, usw.)</p><p></p><p>Wann genau die Änderung war weiß ich jetzt gerade nicht, sind aber schon etliche Jahre.</p><p></p><p>Gruß Martin</p><p>der sich sicher ist, daß in Deutschland mehr Fahrzeug "illegal" mit 6KM/h Schild rumfahren, als "legal".</p><p>Wobei die meisten davon auch noch deutlich schneller sind.......</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Oberwesterwälder, post: 541101, member: 10561"] Hallo Roland, eigentlich ist und war der Sachverhalt immer ganz klar, nur gibt es etliche Leute, die mit einem 6Km/h Schild und ohne Zulassung rumfahren, ohne daß die nötigen Vorraussetzungen dafür erfüllt sind. Aber mit dem Argument: "Das haben wir immer schon so gemacht!" wird dann versucht da irgendein "Gewohnheitsrecht" oder was auch immer hinein zu interpretieren. Ganz klar ist und war: Um mit einem Fahrzeug zulassungsfrei mit 6KM/h am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können braucht es Papiere vom Hersteller (Betriebserlaubnis) oder eine entsprechende Bescheinigung vom TÜV, aus der hervor geht, dass dieses Fahrzeug eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h hat. Nun zu dem was war und was aktuell ist: Früher konnte man ein Fahrzeug, das eigentlich schneller fuhr, durch geeignete technische Maßnahmen auf 6KM/h drosseln und sich dazu die entsprechenden Papiere beim TÜV ausstellen lassen. Danach durfte man mit dem Fahrzeug ohne Zulassung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das geht heute nicht mehr. Der Gesetzgeber sagt ganz klar, das die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs der Höchstgeschwindigkeit im Auslieferungszustand entspricht und eine nachträglich durchgeführte Änderung dazu nicht ausreicht. Für vor der Änderung des Gesetzes umgebaute Fahrzeuge mit vor der Änderung des Gesetzes erstellten Papieren gilt aber ein Bestandschutz. Für alle anderen Fahrzeuge gilt, das sie das Werk mit max 6km/h und der entsprechenden Betriebserlaubnis verlassen haben, oder zugelassen werden müssen. Wen du also die entsprechenden Papiere für deinen Deutz nicht hast, bleibt nur die Zulassung. Wie du zu den Papieren kommst, erklärt dir deine Zulassungstelle. (Anfrage beim KBA mit der FIN, TÜV, usw.) Wann genau die Änderung war weiß ich jetzt gerade nicht, sind aber schon etliche Jahre. Gruß Martin der sich sicher ist, daß in Deutschland mehr Fahrzeug "illegal" mit 6KM/h Schild rumfahren, als "legal". Wobei die meisten davon auch noch deutlich schneller sind....... [/QUOTE]
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