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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 196934" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo in die Runde,</p><p></p><p>da ich mich schon eine ganz Weile mit diesem Thema herumschlage möchte ich hiermit meine Beitrag leisten:</p><p></p><p>Die Punkte die das Finanzamt an Agrostar 6.61 geschickt hat entsprechen</p><p>dem Kraftfahrzeugsteuergesetz §3 Absatz 7.</p><p></p><p>Dieses Gesetzt gilt Bundesweit.</p><p></p><p>Sollten einer dieser Punkte T A T S Ä C H L I C H erfüllt sein so bekommt man berechtigt ein Grünes Grünes Kennzeichen zugeteilt.</p><p></p><p>Sollten die Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung nicht mehr gegeben sein so hat der betreffende Fahrzeughalter dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.</p><p></p><p>Wem jemand seinem Finanzamt mitteilt er führe z.B. Lohnarbeiten für eine anderen Betrieb aus so werden für diese Arbeiten Rechnungen gestellt werden welche dem Finanzamt z. B. zur Einkommensteuerfestsetzung vorgelegt werden müssen.</p><p>Sollten solche Rechnungen längere Zeit nicht vorhanden sein so wird das Finanzamt irgendwann mal nachfragen was den da los ist.</p><p>Spätestens dann wird es Probleme geben.</p><p>(Ich möchte hier keinesfalls Agrosatar6.61 etwas unterstellen, es soll nur als Beispiel dienen.)</p><p></p><p>Um es auf einen Punkt zu bringen, egal was man seinem Finanzamt mitteilt es sollte der Wahrheit entsprechen. Die Geschichte kann sonst </p><p>teuer werden.</p><p></p><p>Für die Halter von Traktoren mit Grünen Kennzeichen welche schon seit </p><p>langen Zeiten diese Kennzeichen führen gilt ganz eindeutig das auch Sie einen</p><p>Wegfall der Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung dem Finanzamt unaufgefordert anzuzeigen haben.</p><p></p><p>Das Finanzämter anfangen dies zu Überprüfen zeigt die Vorgehensweise</p><p>des Bundeslandes Niedersachsen.</p><p></p><p>Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 196934, member: 5373"] Hallo in die Runde, da ich mich schon eine ganz Weile mit diesem Thema herumschlage möchte ich hiermit meine Beitrag leisten: Die Punkte die das Finanzamt an Agrostar 6.61 geschickt hat entsprechen dem Kraftfahrzeugsteuergesetz §3 Absatz 7. Dieses Gesetzt gilt Bundesweit. Sollten einer dieser Punkte T A T S Ä C H L I C H erfüllt sein so bekommt man berechtigt ein Grünes Grünes Kennzeichen zugeteilt. Sollten die Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung nicht mehr gegeben sein so hat der betreffende Fahrzeughalter dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Wem jemand seinem Finanzamt mitteilt er führe z.B. Lohnarbeiten für eine anderen Betrieb aus so werden für diese Arbeiten Rechnungen gestellt werden welche dem Finanzamt z. B. zur Einkommensteuerfestsetzung vorgelegt werden müssen. Sollten solche Rechnungen längere Zeit nicht vorhanden sein so wird das Finanzamt irgendwann mal nachfragen was den da los ist. Spätestens dann wird es Probleme geben. (Ich möchte hier keinesfalls Agrosatar6.61 etwas unterstellen, es soll nur als Beispiel dienen.) Um es auf einen Punkt zu bringen, egal was man seinem Finanzamt mitteilt es sollte der Wahrheit entsprechen. Die Geschichte kann sonst teuer werden. Für die Halter von Traktoren mit Grünen Kennzeichen welche schon seit langen Zeiten diese Kennzeichen führen gilt ganz eindeutig das auch Sie einen Wegfall der Vorraussetzungen für eine erteilte Steuerbefreiung dem Finanzamt unaufgefordert anzuzeigen haben. Das Finanzämter anfangen dies zu Überprüfen zeigt die Vorgehensweise des Bundeslandes Niedersachsen. Uli [/QUOTE]
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