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Ein Neuer mit 4006 und Fragen
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<blockquote data-quote="fb1996" data-source="post: 456902" data-attributes="member: 12010"><p>Hallo Christian,</p><p></p><p>zunächst einmal herzlich willkommen im Forum und allzeit gute Fahrt mit Deinem 4006.</p><p>Ergänzend zum Kommentar von Michael (Lasca34) möchte ich dazu auf § 50 Absatz 5 StVZO verweisen:</p><p>In Absatz 6 Satz 2 und 3 finden sich lediglich Vorschriften zur Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m:</p><p>Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren, dass Dein 4006 kein Fernlicht benötigt, da seine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt.</p><p></p><p>Bei der Warnblinkanlage wirst Du dank § 53a Absatz 4 StVZO wohl nicht um eine Nachrüstung herumkommen:</p><p>§ 30a Absatz 3 verweist auf Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG, in welchem es um zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge geht, Dein 4006 fällt also nicht darunter und benötigt somit eine Warnblinkanlage, da er nach § 54 StVZO mit Fahrtrichtungsanzeigern (vulgo Blinkern) ausgestattet sein muss.</p><p></p><p>Jemand mit mehr juristischer Expertise möge mich korrigieren, wenn ich das falsch dargestellt habe.</p><p></p><p>Grüße</p><p></p><p>Felix</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="fb1996, post: 456902, member: 12010"] Hallo Christian, zunächst einmal herzlich willkommen im Forum und allzeit gute Fahrt mit Deinem 4006. Ergänzend zum Kommentar von Michael (Lasca34) möchte ich dazu auf § 50 Absatz 5 StVZO verweisen: In Absatz 6 Satz 2 und 3 finden sich lediglich Vorschriften zur Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m: Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren, dass Dein 4006 kein Fernlicht benötigt, da seine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt. Bei der Warnblinkanlage wirst Du dank § 53a Absatz 4 StVZO wohl nicht um eine Nachrüstung herumkommen: § 30a Absatz 3 verweist auf Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG, in welchem es um zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge geht, Dein 4006 fällt also nicht darunter und benötigt somit eine Warnblinkanlage, da er nach § 54 StVZO mit Fahrtrichtungsanzeigern (vulgo Blinkern) ausgestattet sein muss. Jemand mit mehr juristischer Expertise möge mich korrigieren, wenn ich das falsch dargestellt habe. Grüße Felix [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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