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Thron90
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Hallo zusammen, ich habe mir eine Druckluftanlage für meinen Agrotron zugelegt (gebraucht). Nun ist leider (da werkseitig verbaut gewesen) keine ABE oder ähnliches mit dabei.
Nach Anfragen bei mehreren Händlern und 3 ortsnahen TÜV/Dekra/KUS Stellen habe ich 2 verschiedene Aussagen in Bezug auf die Eintragungspflicht.
1- Eine Druckluftanlage muss eingetragen werden bzw. abgenommen werden.
2. Da diese Anlage nicht auf die schlepperseitige Bremse einfluss hat ist eine Eintragung bzw. Abnahme nicht erforderlich.
Was stimmt jetzt nun
Gruss und Danke für Eure Antworten, Thomas
Nach Anfragen bei mehreren Händlern und 3 ortsnahen TÜV/Dekra/KUS Stellen habe ich 2 verschiedene Aussagen in Bezug auf die Eintragungspflicht.
1- Eine Druckluftanlage muss eingetragen werden bzw. abgenommen werden.
2. Da diese Anlage nicht auf die schlepperseitige Bremse einfluss hat ist eine Eintragung bzw. Abnahme nicht erforderlich.
Was stimmt jetzt nun
Gruss und Danke für Eure Antworten, Thomas