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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Drosselung auf 6 km/h
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<blockquote data-quote="kohlemann" data-source="post: 191218" data-attributes="member: 151"><p>Hallo Thomas</p><p>Das ein 6 km/h Fahrzeug keine Papiere braucht ist so nicht richtig.Dieses Fahrzeug braucht keinen Fahrzeugschein,oder Brief,das ist richtig aber</p><p>selbst ein zulassungsfreier Mähdrescher,oder Anhänger benötigt eine Betriebserlaubnis.</p><p>Wenn ein Fahrzeug ab Werk nur 6 km/h läuft,bekommt man dafür eine Bescheinigung.Wird ein Fahrzeug gedrosselt muß es einem amtlichen Sachverständigen vorgeführt werden und dieser <strong>bescheinigt</strong> dies auch.</p><p>Wie soll man denn sonst nachweisen,das dieses Fahrzeug tatsächlich auf 6Km/h gedrosselt ist?Selbst die Werkstatt,in der die Drosselung vorgenommen wurde, muß den Umbau bestätigen.</p><p>Ob heute noch Fahrzeuge gedrosselt und auf 6Km/h zugelassen werden können,kann ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen.</p><p>Gruß Ralf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kohlemann, post: 191218, member: 151"] Hallo Thomas Das ein 6 km/h Fahrzeug keine Papiere braucht ist so nicht richtig.Dieses Fahrzeug braucht keinen Fahrzeugschein,oder Brief,das ist richtig aber selbst ein zulassungsfreier Mähdrescher,oder Anhänger benötigt eine Betriebserlaubnis. Wenn ein Fahrzeug ab Werk nur 6 km/h läuft,bekommt man dafür eine Bescheinigung.Wird ein Fahrzeug gedrosselt muß es einem amtlichen Sachverständigen vorgeführt werden und dieser [B]bescheinigt[/B] dies auch. Wie soll man denn sonst nachweisen,das dieses Fahrzeug tatsächlich auf 6Km/h gedrosselt ist?Selbst die Werkstatt,in der die Drosselung vorgenommen wurde, muß den Umbau bestätigen. Ob heute noch Fahrzeuge gedrosselt und auf 6Km/h zugelassen werden können,kann ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen. Gruß Ralf [/QUOTE]
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