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<blockquote data-quote="D30 Emmerich" data-source="post: 576060" data-attributes="member: 31406"><p><strong>Petition gegen: den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Drucksache 432/21 „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“.</strong></p><p><strong>Forderungen:</strong> Eigentümer von Fahrzeugen, welche vor verschärfenden gesetzlichen Neuregelungen zugelassen wurden, dürfen durch spätere Neuregelungen nicht benachteiligt werden. Bspw. dürfen nachträglich verschärfte Abgasnormen oder Schallschutzgrenzwerte nicht auf bereits zugelassene Fahrzeuge angewendet werden und/oder ihren Bewegungsradius einschränken.</p><p><strong>Ziel dieser Petition ist es:</strong></p><p>a) Die Nummern 1 - 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ</p><p>b) Die Nummern 2 und 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ</p><p>c) den Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge im Straßenverkehrsgesetz verbindlich zu verankern.</p><p><strong>Hintergrund: </strong>Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 20. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 19/28684, 19/29633 – mit Maßgaben aus der Drucksache 432/21 angenommen.</p><p>Diese Petition richtet sich gegen den Paragraphen §6 Absatz 4 der Drucksache 432/21 sowie dem dazugehörigen Gesetzesentwurf – Drucksache 19/28684:</p><p>§6 Absatz 4</p><p>(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:</p><p>1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,</p><p>2. zum Schutz</p><p>a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder</p><p>b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,</p><p>3. zum Schutz der Verbraucher,</p><p>4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder</p><p>5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.</p><p><span style="font-size: 12px">Begründung</span></p><p>Insbesondere §6 Absatz 4 Nummer 2 ermöglicht es der Bundesregierung willkürlich Maßnahmen und Verordnungen umzusetzen, welche für die Bürger und Bürgerinnen starke Einschnitte in die persönliche und finanzielle Lebenssituation bedeuten. Beispielweise ist die Formulierung „Schutz vor Lärm“ beliebig durch die Gesetzgebung interpretierbar. Was heute noch erlaubt war wird morgen als Lärm bewertet und somit verboten. Es handelt sich um ein subjektives Kriterium welches schwer qualitativ oder quantitativ bewertet werden kann.</p><p>Ohne Streichung des Absatzes 4 oder aber eine gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes im Straßenverkehrsgesetz erleiden insbesondere einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen eine Benachteiligung, da diese das im guten Glauben erworbene Kraftfahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können und aufgrund finanzieller Aspekte nicht ohne weiteres auf alternative Antriebslösungen umsteigen können. Eine eingeschränkte Nutzung erfahren die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch regionale Fahrverbote wie bspw. Umweltzonen als auch durch zeitabhängige Fahrverbote wie bspw. ein Sonntags- und/oder Feiertagsfahrverbot.</p><p>Ein Umstieg auf innovative Antriebslösungen wie beispielsweise die Hybrid-Technologie und/oder reine Elektroantriebe ist nur den bessergestellten Mitbürgern und -bürgerinnen möglich. Diese Antriebskonzepte sind noch nicht in ausreichender Menge am Markt angekommen, gebrauchte Fahrzeuge sind rar und im Vergleich zu konventionellen Antrieben um ein vielfaches teurer.</p><p>Zudem ist auch die Lade-Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut. Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin hat eine eigene Garage oder Einfahrt, in der eine Ladestation installiert werden kann. Ein Laden auf öffentlichen Grund ist nur selten möglich, selbst haftungsrechtliche Fragen sind beim temporären Verlegen eines Ladekabels über einen Parkplatz oder Bürgersteig ungeklärt.</p><p>Des Weiteren soll durch die Streichung des Absatzes 4 bzw. alternativ die gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes Rechtssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen für kommende Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass heute erworbene und zugelassene Kraftfahrzeuge auch morgen noch bedenkenlos und ohne Einschränkung genutzt werden können.</p><p>Vielen Dank für Ihre Unterstützung, <a href="https://www.openpetition.de/user/profile/1108938179841" target="_blank">Björn Greis </a>aus Erftstadt</p><p></p><p></p><p></p><p>Das ist leider nicht der ganze Text, wenn jemand weiss wie ich den von Whats app hier hin bekomme ?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="D30 Emmerich, post: 576060, member: 31406"] [b]Petition gegen: den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Drucksache 432/21 „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“.[/b] [b]Forderungen:[/b] Eigentümer von Fahrzeugen, welche vor verschärfenden gesetzlichen Neuregelungen zugelassen wurden, dürfen durch spätere Neuregelungen nicht benachteiligt werden. Bspw. dürfen nachträglich verschärfte Abgasnormen oder Schallschutzgrenzwerte nicht auf bereits zugelassene Fahrzeuge angewendet werden und/oder ihren Bewegungsradius einschränken. [b]Ziel dieser Petition ist es:[/b] a) Die Nummern 1 - 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ b) Die Nummern 2 und 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ c) den Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge im Straßenverkehrsgesetz verbindlich zu verankern. [b]Hintergrund: [/b]Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 20. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 19/28684, 19/29633 – mit Maßgaben aus der Drucksache 432/21 angenommen. Diese Petition richtet sich gegen den Paragraphen §6 Absatz 4 der Drucksache 432/21 sowie dem dazugehörigen Gesetzesentwurf – Drucksache 19/28684: §6 Absatz 4 (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen: 1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, 2. zum Schutz a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen, 3. zum Schutz der Verbraucher, 4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder 5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. [size="3"]Begründung[/size] Insbesondere §6 Absatz 4 Nummer 2 ermöglicht es der Bundesregierung willkürlich Maßnahmen und Verordnungen umzusetzen, welche für die Bürger und Bürgerinnen starke Einschnitte in die persönliche und finanzielle Lebenssituation bedeuten. Beispielweise ist die Formulierung „Schutz vor Lärm“ beliebig durch die Gesetzgebung interpretierbar. Was heute noch erlaubt war wird morgen als Lärm bewertet und somit verboten. Es handelt sich um ein subjektives Kriterium welches schwer qualitativ oder quantitativ bewertet werden kann. Ohne Streichung des Absatzes 4 oder aber eine gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes im Straßenverkehrsgesetz erleiden insbesondere einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen eine Benachteiligung, da diese das im guten Glauben erworbene Kraftfahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können und aufgrund finanzieller Aspekte nicht ohne weiteres auf alternative Antriebslösungen umsteigen können. Eine eingeschränkte Nutzung erfahren die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch regionale Fahrverbote wie bspw. Umweltzonen als auch durch zeitabhängige Fahrverbote wie bspw. ein Sonntags- und/oder Feiertagsfahrverbot. Ein Umstieg auf innovative Antriebslösungen wie beispielsweise die Hybrid-Technologie und/oder reine Elektroantriebe ist nur den bessergestellten Mitbürgern und -bürgerinnen möglich. Diese Antriebskonzepte sind noch nicht in ausreichender Menge am Markt angekommen, gebrauchte Fahrzeuge sind rar und im Vergleich zu konventionellen Antrieben um ein vielfaches teurer. Zudem ist auch die Lade-Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut. Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin hat eine eigene Garage oder Einfahrt, in der eine Ladestation installiert werden kann. Ein Laden auf öffentlichen Grund ist nur selten möglich, selbst haftungsrechtliche Fragen sind beim temporären Verlegen eines Ladekabels über einen Parkplatz oder Bürgersteig ungeklärt. Des Weiteren soll durch die Streichung des Absatzes 4 bzw. alternativ die gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes Rechtssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen für kommende Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass heute erworbene und zugelassene Kraftfahrzeuge auch morgen noch bedenkenlos und ohne Einschränkung genutzt werden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, [url='https://www.openpetition.de/user/profile/1108938179841']Björn Greis [/url]aus Erftstadt Das ist leider nicht der ganze Text, wenn jemand weiss wie ich den von Whats app hier hin bekomme ? [/QUOTE]
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Wenn du drei Äpfel hast und zwei davon isst, wie viele Äpfel hast du dann?
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