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Beitrag
<blockquote data-quote="passer montanus" data-source="post: 103482" data-attributes="member: 1834"><p>Hallo,</p><p></p><p>zwei grundsätzliche Dinge wurden schon vom Michael und Ruben</p><p>eindeutig angeschnitten.</p><p></p><p>Nun möchte ich mal die Angelegenheit von einer anderen Seite</p><p>beleuchten.</p><p></p><p>Auf Nostalgie und Bestandschutz können wir und wollen wir nicht verzichten.</p><p>Der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit und diese sollte auch weitgehend genutzt</p><p>werden.</p><p></p><p>Auf der anderen Seite entsteht durch das starke Verkehrsaufkommen eine</p><p>erhöhte Gefährdung sowohl für die schnellen als auch für die langsamen Fahrzeuge</p><p>( Oldtimer Trecker).</p><p></p><p>Ist dieser Oldtimer durch einen modernen Anhänger wie Wohnwagen nicht</p><p>erkennbar, besteht für die nachfolgenden Fahrzeuge eine erhöhte</p><p>Gefährdung. Es kann nicht verlangt werden, daß ein Autofahrer (40 Tonnen)</p><p>hinter jedem Anhänger einen Trecker vermutet und abbremst.</p><p></p><p>Fazit: Es ist sinnvoll, daß alle Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren wenn sie von</p><p>einem Oldtimer gezogen werden.</p><p></p><p>Es wird dann schwer oder auch nicht möglich das Alte ganz zu erhalten.</p><p>Aber auch die alte Tante JU durfte nur mit nachgerüsteter Technik fliegen.</p><p></p><p>Ich wäre nicht überrascht, wenn meine zusätziche Warnblinkleuchte eines Tages</p><p>für langsam fahrende PKW 20 u. 40 km/h eine Pflicht wird.</p><p>Meine zusätzliche Warnblinkleuchte wurde in sechs Jahren nicht ein einziges Mal beanstandet.</p><p></p><p>Wo wir nicht mit rechnen müssen ist, daß am 01.04.2008 die dritte Blinkleuchte</p><p>für Geradeausfahrer eingeführt wird.</p><p></p><p>Viele Grüße in die Runde</p><p></p><p>Passer Montanus</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="passer montanus, post: 103482, member: 1834"] Hallo, zwei grundsätzliche Dinge wurden schon vom Michael und Ruben eindeutig angeschnitten. Nun möchte ich mal die Angelegenheit von einer anderen Seite beleuchten. Auf Nostalgie und Bestandschutz können wir und wollen wir nicht verzichten. Der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit und diese sollte auch weitgehend genutzt werden. Auf der anderen Seite entsteht durch das starke Verkehrsaufkommen eine erhöhte Gefährdung sowohl für die schnellen als auch für die langsamen Fahrzeuge ( Oldtimer Trecker). Ist dieser Oldtimer durch einen modernen Anhänger wie Wohnwagen nicht erkennbar, besteht für die nachfolgenden Fahrzeuge eine erhöhte Gefährdung. Es kann nicht verlangt werden, daß ein Autofahrer (40 Tonnen) hinter jedem Anhänger einen Trecker vermutet und abbremst. Fazit: Es ist sinnvoll, daß alle Beleuchtungseinrichtungen auch funktionieren wenn sie von einem Oldtimer gezogen werden. Es wird dann schwer oder auch nicht möglich das Alte ganz zu erhalten. Aber auch die alte Tante JU durfte nur mit nachgerüsteter Technik fliegen. Ich wäre nicht überrascht, wenn meine zusätziche Warnblinkleuchte eines Tages für langsam fahrende PKW 20 u. 40 km/h eine Pflicht wird. Meine zusätzliche Warnblinkleuchte wurde in sechs Jahren nicht ein einziges Mal beanstandet. Wo wir nicht mit rechnen müssen ist, daß am 01.04.2008 die dritte Blinkleuchte für Geradeausfahrer eingeführt wird. Viele Grüße in die Runde Passer Montanus [/QUOTE]
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