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Beitrag
<blockquote data-quote="cs" data-source="post: 268586" data-attributes="member: 4345"><p>Hallo,</p><p></p><p>unabhängig vom Führerschein ist ein grünes Kennzeichen hinter einem schwarz angemeldetem nicht erlaubt, außer der Fahrer des Zuges arbeitet <strong>offiziell</strong> im Auftrag des Landwirtes (LoF).</p><p><strong>Aber</strong> der Bauer muss eine sozialabgabepflichtige Anstellung des Fahrers durch abgeführte Sozialabgaben nachweisen können (kein "Handschüttelvertrag")</p><p>Ist dies nicht der Fall, so macht sich nicht nur der Fahrer des Gespanns strafbar wegen Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung, sondern auch der Landwirt wegen illegaler Beschäftigung/Förderung der Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug ....</p><p></p><p>Gültig ist die</p><p><strong>Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 -BGBl. I S. 988- in der Fassung des Inkrafttretens vom 08.04.2011. Letzte Änderung durch: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 04. April 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14 S. 549, ausgegeben zu Bonn am 07. April 2011).</strong></p><p></p><p>Somit bleibt festzustellen, dass <strong>jeder</strong> grün angemeldete Anhänger hinter schwarz angemeldetem Schlepper, außer bei einer nachweisbaren Anstellung/Beschäftigung, bei "Privatfahrten" (wie z. B. Holz holen) illegal ist, was bei einem Unfall zum "absoluten" Verlust des Versicherungsschutzes führen kann !</p><p></p><p>Dies kann sehr teuer werden, da bei Unfällen Summen bis 5 Millionen € "fällig" werden können (Schwerbehinderte).</p><p>Da geht einem Haus und Hof "fliegen" !</p><p></p><p></p><p>Mit freundlichem Gruß</p><p>Christoph</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="cs, post: 268586, member: 4345"] Hallo, unabhängig vom Führerschein ist ein grünes Kennzeichen hinter einem schwarz angemeldetem nicht erlaubt, außer der Fahrer des Zuges arbeitet [B]offiziell[/B] im Auftrag des Landwirtes (LoF). [B]Aber[/B] der Bauer muss eine sozialabgabepflichtige Anstellung des Fahrers durch abgeführte Sozialabgaben nachweisen können (kein "Handschüttelvertrag") Ist dies nicht der Fall, so macht sich nicht nur der Fahrer des Gespanns strafbar wegen Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung, sondern auch der Landwirt wegen illegaler Beschäftigung/Förderung der Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug .... Gültig ist die [B]Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 -BGBl. I S. 988- in der Fassung des Inkrafttretens vom 08.04.2011. Letzte Änderung durch: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 04. April 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14 S. 549, ausgegeben zu Bonn am 07. April 2011).[/B] Somit bleibt festzustellen, dass [B]jeder[/B] grün angemeldete Anhänger hinter schwarz angemeldetem Schlepper, außer bei einer nachweisbaren Anstellung/Beschäftigung, bei "Privatfahrten" (wie z. B. Holz holen) illegal ist, was bei einem Unfall zum "absoluten" Verlust des Versicherungsschutzes führen kann ! Dies kann sehr teuer werden, da bei Unfällen Summen bis 5 Millionen € "fällig" werden können (Schwerbehinderte). Da geht einem Haus und Hof "fliegen" ! Mit freundlichem Gruß Christoph [/QUOTE]
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