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<blockquote data-quote="krammerreini" data-source="post: 546536" data-attributes="member: 23248"><p>Servus miteinander,</p><p></p><p>jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie alt eigentlich der Protagonist ist. Ich habe bewusst vom "<strong>alten 4er</strong>" gesprochen. Bis zu welchem Geburtsjahrgang der erworben werden konnte ist mir allerdings nicht bekannt. In den 70ern gabs mit Sicherheit nur noch den "neuen 4er" mit dem das nicht mehr erlaubt war.</p><p>Da der Protagonist Frührentner ist könnte er durchaus den alten 4er haben.</p><p></p><p>Grüße vom</p><p>Reini</p><p></p><p>Edit: eben mal kurz Tante Google gefragt: <a href="https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/fev-anlage-3-fahrerlaubnisse/text-a.html" target="_blank">hier ein Link zum Thema</a> . Der "alte 4er" müsste demnach vor dem 1.12.1954 bzw. im Saarland vor dem 1.10.1960 erworben worden sein. Wie hoch das Mindestalter dafür war weiß ich nicht. Wenn man von 18 Jahren ausgeht müsste der Protagonist mindestens Jahrgang 1936 sein und wäre dann mitte der siebziger etwa 40. Sollte also funktionieren. Dass man diesen Führerschein heute nur noch für lof-Zwecke (für den TE, der möglicherweise nichts damit zu tun hat: lof = land-oder forstwirtschaftliche Zwecke) nutzen darf, würde den Protagonisten wahrscheinlich nicht stören, er ist ja eh in den siebzigern unterwegs.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="krammerreini, post: 546536, member: 23248"] Servus miteinander, jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie alt eigentlich der Protagonist ist. Ich habe bewusst vom "[b]alten 4er[/b]" gesprochen. Bis zu welchem Geburtsjahrgang der erworben werden konnte ist mir allerdings nicht bekannt. In den 70ern gabs mit Sicherheit nur noch den "neuen 4er" mit dem das nicht mehr erlaubt war. Da der Protagonist Frührentner ist könnte er durchaus den alten 4er haben. Grüße vom Reini Edit: eben mal kurz Tante Google gefragt: [url='https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/fev-anlage-3-fahrerlaubnisse/text-a.html']hier ein Link zum Thema[/url] . Der "alte 4er" müsste demnach vor dem 1.12.1954 bzw. im Saarland vor dem 1.10.1960 erworben worden sein. Wie hoch das Mindestalter dafür war weiß ich nicht. Wenn man von 18 Jahren ausgeht müsste der Protagonist mindestens Jahrgang 1936 sein und wäre dann mitte der siebziger etwa 40. Sollte also funktionieren. Dass man diesen Führerschein heute nur noch für lof-Zwecke (für den TE, der möglicherweise nichts damit zu tun hat: lof = land-oder forstwirtschaftliche Zwecke) nutzen darf, würde den Protagonisten wahrscheinlich nicht stören, er ist ja eh in den siebzigern unterwegs. [/QUOTE]
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