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<blockquote data-quote="krammerreini" data-source="post: 545964" data-attributes="member: 23248"><p>Servus miteinander,</p><p></p><p>so, jetzt möcht ich die Frage, die ich selbst gestellt habe, soweit möglich, beantworten. Und zwar mit Hilfe eines Ausschnitts aus der StVZO, in die offenbar am 25.11.1951 ein Paragraph 55a eingefügt wurde, der aber vermutlich nie in Kraft getreten ist.</p><p>Heute befasst sich besagter Pargraph mit der elektromagnetischen Verträglichkeit von Schallzeichen oder so ähnlich.</p><p></p><p>Damals herrschten noch andere Voraussetzungen wie heute, und wenn man sich gedanklich in diese Zeit zurückversetzt, dann kann man den Wunsch nach Überholsignalgeräten durchaus nachvollziehen (siehe Kleingedruckte amtliche Begründung).</p><p>Hier also der Gesetzetstext:</p><p>[ATTACH]160402[/ATTACH]</p><p>Ich glaube nicht, dass die Geräte jemals über die Erprobungsphase hinausgekommen sind. Folglich wurde wahrscheinlich auch nie ein Zeitpunkt für das in Kraft treten festgelegt. Somit hat hier, ungeachtet der durchaus löblichen Absicht, nur der Amtsschimmel kräftig gewiehert.</p><p><span style="font-size: 9px">Ob dieses wiehern durch den "hohen akustischen Störspiegel in den Führerhäusern der Lastkraftwagen" angekommenist, lässt sich wahrscheinllich nicht mehr klären. <img src="/styles/deutz/smilies/biggrin.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":D" title="biggrin :D" data-shortname=":D" /> </span></p><p><span style="font-size: 9px"><span style="font-size: 12px"><span style="font-size: 10px">Und damit lass ich es jetzt gut sein. <img src="/styles/deutz/smilies/saint.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":saint:" title="saint :saint:" data-shortname=":saint:" /> </span></span></span></p><p><span style="font-size: 9px"><span style="font-size: 12px"><span style="font-size: 10px"></span></span></span></p><p><span style="font-size: 9px"><span style="font-size: 12px"><span style="font-size: 10px">Grüße vom</span></span></span></p><p><span style="font-size: 9px"><span style="font-size: 12px"><span style="font-size: 10px"></span></span></span></p><p><span style="font-size: 9px"><span style="font-size: 12px"><span style="font-size: 10px">Reini</span></span></span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="krammerreini, post: 545964, member: 23248"] Servus miteinander, so, jetzt möcht ich die Frage, die ich selbst gestellt habe, soweit möglich, beantworten. Und zwar mit Hilfe eines Ausschnitts aus der StVZO, in die offenbar am 25.11.1951 ein Paragraph 55a eingefügt wurde, der aber vermutlich nie in Kraft getreten ist. Heute befasst sich besagter Pargraph mit der elektromagnetischen Verträglichkeit von Schallzeichen oder so ähnlich. Damals herrschten noch andere Voraussetzungen wie heute, und wenn man sich gedanklich in diese Zeit zurückversetzt, dann kann man den Wunsch nach Überholsignalgeräten durchaus nachvollziehen (siehe Kleingedruckte amtliche Begründung). Hier also der Gesetzetstext: [ATTACH]160402._xfImport[/ATTACH] Ich glaube nicht, dass die Geräte jemals über die Erprobungsphase hinausgekommen sind. Folglich wurde wahrscheinlich auch nie ein Zeitpunkt für das in Kraft treten festgelegt. Somit hat hier, ungeachtet der durchaus löblichen Absicht, nur der Amtsschimmel kräftig gewiehert. [size="1"]Ob dieses wiehern durch den "hohen akustischen Störspiegel in den Führerhäusern der Lastkraftwagen" angekommenist, lässt sich wahrscheinllich nicht mehr klären. :D [size="3"][size="2"]Und damit lass ich es jetzt gut sein. :saint: Grüße vom Reini[/size][/size][/size] [/QUOTE]
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