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<blockquote data-quote="Homer Jay" data-source="post: 433938" data-attributes="member: 10187"><p>Hallo Jost,</p><p>nun wo ich Deine Frage lese..... mit F - 589 habe ich bislang in meinen Unterlagen nichts verwertbares gefunden.</p><p></p><p>Ich kann Dir dafür folgende Erklärung anbieten.</p><p></p><p>Das Prüfzeichen auf dem Typenschild ist immer eine Buchstaben- Zahlenkombination. Dreifachwelle ~~~ mit Buchstabe und folgender Zahlenkombination.</p><p></p><p>Der Hersteller von Zugmäulern, in diesem Fall Deutz, musste anhand eines Zugmaules dessen Eigenschaften (Belastbarkeit) nachweisen und war anschließend berechtigt, alles Zugmaule gleichen Typs mit dem Prüfzeichen zu versehen und auszuliefern, das schloss alle Zugmaule gleicher Bauart (mit unterschiedlichen Typenbezeichnungen) ein.</p><p></p><p>In Abhängigkeit der maximalen Stützlast (Schlepperbedingt wg. zulässiger Hinterachslast) wurden entsprechende Bauartreihen aufgebaut, für die ein und dasselbe Prüfzeichen angewendet werden konnte. Die Konstruktion bliebt in Grunde gleich, weil der Unterschied besteht "nur" in der zulässigen Stützlast oder geringfügig geänderten Details ohne Einfluss auf die eigentliche Bauart. Gekennzeichnet wurde dies durch unterschiedliche Typenbezeichnungen.</p><p></p><p>Änderte sich die wesentliche Bauart, weil mehr Stützlast notwendig war und deswegen dickerer Drehzapfen, Länge oder weil die Gabelung am Koppelpunkt nicht 130 mm beträgt , sondern 170 mm, war eine anderes Prüfzeichen notwendig.</p><p></p><p>Praktisch gesehen heißt es folgendes:</p><p>Mein Fahrzeugschein weist ein Zugmaul F~ 582 mit 800 kg Stützlast aus. Angebaut habe ich jedoch ein von den Aussenabmessungen gleiches F~606 mit ausgewiesenen 1000 kg Stützlast. Das ist zulässig und man wird niemals ein Problem haben, wenn man das zusätzlich in die Papiere eintragen lässt. Der beschränkende Faktor ist die zulässige Hinterachslast, eventuell darf ich doch keine 1000 kg Stützlast nutzen.</p><p>Gruß</p><p>Jürgen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Homer Jay, post: 433938, member: 10187"] Hallo Jost, nun wo ich Deine Frage lese..... mit F - 589 habe ich bislang in meinen Unterlagen nichts verwertbares gefunden. Ich kann Dir dafür folgende Erklärung anbieten. Das Prüfzeichen auf dem Typenschild ist immer eine Buchstaben- Zahlenkombination. Dreifachwelle ~~~ mit Buchstabe und folgender Zahlenkombination. Der Hersteller von Zugmäulern, in diesem Fall Deutz, musste anhand eines Zugmaules dessen Eigenschaften (Belastbarkeit) nachweisen und war anschließend berechtigt, alles Zugmaule gleichen Typs mit dem Prüfzeichen zu versehen und auszuliefern, das schloss alle Zugmaule gleicher Bauart (mit unterschiedlichen Typenbezeichnungen) ein. In Abhängigkeit der maximalen Stützlast (Schlepperbedingt wg. zulässiger Hinterachslast) wurden entsprechende Bauartreihen aufgebaut, für die ein und dasselbe Prüfzeichen angewendet werden konnte. Die Konstruktion bliebt in Grunde gleich, weil der Unterschied besteht "nur" in der zulässigen Stützlast oder geringfügig geänderten Details ohne Einfluss auf die eigentliche Bauart. Gekennzeichnet wurde dies durch unterschiedliche Typenbezeichnungen. Änderte sich die wesentliche Bauart, weil mehr Stützlast notwendig war und deswegen dickerer Drehzapfen, Länge oder weil die Gabelung am Koppelpunkt nicht 130 mm beträgt , sondern 170 mm, war eine anderes Prüfzeichen notwendig. Praktisch gesehen heißt es folgendes: Mein Fahrzeugschein weist ein Zugmaul F~ 582 mit 800 kg Stützlast aus. Angebaut habe ich jedoch ein von den Aussenabmessungen gleiches F~606 mit ausgewiesenen 1000 kg Stützlast. Das ist zulässig und man wird niemals ein Problem haben, wenn man das zusätzlich in die Papiere eintragen lässt. Der beschränkende Faktor ist die zulässige Hinterachslast, eventuell darf ich doch keine 1000 kg Stützlast nutzen. Gruß Jürgen [/QUOTE]
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