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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 558328" data-attributes="member: 9886"><p>Damit nachfolgende Generationen diesem Müll nicht auf den Leim gehen und Haus samt Hof aufs Spiel setzen, gibt es hier so einiges richtig zu stellen!</p><p></p><p>Die Bezeichnung "Anhänger mit grünem Kennzeichen" oder mit "schwarzem" Kennzeichen ist grob ungenau. Es hat erst einmal überhaupt nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun, die sagt nur etwas über die Steuerbefreiung!</p><p>Es gibt Anhänger, die ausschließlich im LoF-Einsatz genutzt werden und dann ein Folgekennzeichen tragen dürfen, sie sind de facto zulassungsbefreit. Sie unterliegen aber jederzeit der StVZO und müssen daher jederzeit verkehrssicher sein und mit allen dazugehörigen Merkmalen ausgestattet sein. Zudem muss die Allgemeine Betriebserlaubnis stets mitgeführt werden.</p><p></p><p><strong>Zulassungsbefreite Anhänger mit Folgekennzeichen können nur für den gewinnorientierten LoF-Betrieb genutzt werden. Privatpersonen ist dies nicht erlaubt. Viele haben damit überhaupt keine Wahl, so wie beim Themenstarter hier. </strong>Das ganze Geschwurbel des angeblichen Peters ist daher eigentlich gegenstandslos!</p><p></p><p>Was für ein grandioser<strong> Unfug</strong>!</p><p>Ein zulassungsfreier Anhänger mit Folgekennzeichen hat ebenso verkehrssicher zu sein wie ein regulär zugelassener Anhänger!</p><p></p><p></p><p>Auch <strong>Unfug</strong>!</p><p>Einen zulassungsbefreiter Anhänger mit Folgekennzeichen ist über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Ein normal zugelassener Anhänger hat wie jeder Autoanhänger auch einen eigenen Versicherungsvertrag.</p><p></p><p>Das hat keine Regierung so gemacht, wie es der Stammtischhansel missversteht.</p><p>Das mögen für dich LoF-Zwecke sein, für den Gesetzgeber und den Zoll sind sie das nicht! Gewerbliches Arbeiten ist definitiv nicht steuerbefreit.</p><p></p><p>Grob ungenau und so nicht richtig!</p><p>Einfach ein Kennzeichen ohne Zulassungsstempel dran zu bamseln und es als Folgekennzeichen zu nutzen ist Fahren ohne Pflichtversicherung, Fahren ohne Zulassung, Steuerhinterziehung und je nach eigenem Führerschein auch Fahren ohne Führerschein.</p><p></p><p></p><p>Erstmal sollte jeder, der den Mund aufreißt auch wissen, was denn Sache ist. Und wie die Regularien nun wirklich sind. Auch sollte er sich so ausdrücken, dass es unmissverständlich und ohne grobe sachliche Fehler bleibt.</p><p>Der ganze Kram zu den Kennzeichen steht tausendfach leicht verständlich im Internet und dutzende Male auch hier im Forum. Alle paar Monate kommt jemand daher, der alles neu verquirlt und meint, durch Lauschen beim Stammtisch eine Ahnung von den Dingen zu haben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 558328, member: 9886"] Damit nachfolgende Generationen diesem Müll nicht auf den Leim gehen und Haus samt Hof aufs Spiel setzen, gibt es hier so einiges richtig zu stellen! Die Bezeichnung "Anhänger mit grünem Kennzeichen" oder mit "schwarzem" Kennzeichen ist grob ungenau. Es hat erst einmal überhaupt nichts mit der Kennzeichenfarbe zu tun, die sagt nur etwas über die Steuerbefreiung! Es gibt Anhänger, die ausschließlich im LoF-Einsatz genutzt werden und dann ein Folgekennzeichen tragen dürfen, sie sind de facto zulassungsbefreit. Sie unterliegen aber jederzeit der StVZO und müssen daher jederzeit verkehrssicher sein und mit allen dazugehörigen Merkmalen ausgestattet sein. Zudem muss die Allgemeine Betriebserlaubnis stets mitgeführt werden. [b]Zulassungsbefreite Anhänger mit Folgekennzeichen können nur für den gewinnorientierten LoF-Betrieb genutzt werden. Privatpersonen ist dies nicht erlaubt. Viele haben damit überhaupt keine Wahl, so wie beim Themenstarter hier. [/b]Das ganze Geschwurbel des angeblichen Peters ist daher eigentlich gegenstandslos! [b][/b] Was für ein grandioser[b] Unfug[/b]! Ein zulassungsfreier Anhänger mit Folgekennzeichen hat ebenso verkehrssicher zu sein wie ein regulär zugelassener Anhänger! Auch [b]Unfug[/b]! Einen zulassungsbefreiter Anhänger mit Folgekennzeichen ist über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Ein normal zugelassener Anhänger hat wie jeder Autoanhänger auch einen eigenen Versicherungsvertrag. Das hat keine Regierung so gemacht, wie es der Stammtischhansel missversteht. Das mögen für dich LoF-Zwecke sein, für den Gesetzgeber und den Zoll sind sie das nicht! Gewerbliches Arbeiten ist definitiv nicht steuerbefreit. Grob ungenau und so nicht richtig! Einfach ein Kennzeichen ohne Zulassungsstempel dran zu bamseln und es als Folgekennzeichen zu nutzen ist Fahren ohne Pflichtversicherung, Fahren ohne Zulassung, Steuerhinterziehung und je nach eigenem Führerschein auch Fahren ohne Führerschein. Erstmal sollte jeder, der den Mund aufreißt auch wissen, was denn Sache ist. Und wie die Regularien nun wirklich sind. Auch sollte er sich so ausdrücken, dass es unmissverständlich und ohne grobe sachliche Fehler bleibt. Der ganze Kram zu den Kennzeichen steht tausendfach leicht verständlich im Internet und dutzende Male auch hier im Forum. Alle paar Monate kommt jemand daher, der alles neu verquirlt und meint, durch Lauschen beim Stammtisch eine Ahnung von den Dingen zu haben. [/QUOTE]
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