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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 403532" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>hinter der Fahrzeugart "Zugmaschine" dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden. Dies ist nicht auf die LOF begrenzt.</p><p></p><p>Jedoch ist dann, also außerhalb der LOF, die entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, auf die Bremsanlage kommt es u.U. auch an. Bei den neuen Klassen ist da z.B. grundsätzlich die Klasse CE notwendig. Also mit BE, C1E geht da gar nichts egal um welchen Schlepper/Zugmaschine es sich handelt. </p><p>Bei umgeschriebenen Führerscheinen ist da der L 174 von Bedeutung allerdings darf da die Zugmaschine eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 32 Km/h haben, ansonsten, bei den alten Klassen, ist dann auch immer der 2er notwendig.</p><p></p><p>Gruß Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 403532, member: 5373"] Hallo, hinter der Fahrzeugart "Zugmaschine" dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden. Dies ist nicht auf die LOF begrenzt. Jedoch ist dann, also außerhalb der LOF, die entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, auf die Bremsanlage kommt es u.U. auch an. Bei den neuen Klassen ist da z.B. grundsätzlich die Klasse CE notwendig. Also mit BE, C1E geht da gar nichts egal um welchen Schlepper/Zugmaschine es sich handelt. Bei umgeschriebenen Führerscheinen ist da der L 174 von Bedeutung allerdings darf da die Zugmaschine eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 32 Km/h haben, ansonsten, bei den alten Klassen, ist dann auch immer der 2er notwendig. Gruß Uli [/QUOTE]
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