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<blockquote data-quote="uli0601" data-source="post: 366308" data-attributes="member: 5373"><p>Hallo,</p><p></p><p>@Agrolux320...wenn das die Werte aus der Betriebserlaubnis sind werden die wohl stimmen...wobei trotzdem, hier bei uns, die gesetzlichen Vorschriften gelten.</p><p></p><p>Siehe auch hier:</p><p><a href="http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf" target="_blank">http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf</a></p><p></p><p>Das bedeutet ganz klar das die Achslasten des oder der Einachser max. das halbe Leergewicht des Schleppers haben dürfen. Jetzt kommt es noch drauf an welche zul. Stützlasten vorhanden sind woraus sich dann das tatsächlich zul. Gewicht der Anhänger ergiebt.</p><p></p><p>Wenn als "unabhängige" Bremse z.B. eine Seilzugbremse gemeint sein sollte ist es zudem fraglich ob sowas bei uns, bei einem Anhänger bis 6 Tonnen zul. Gesamtgewicht, überhaubt noch zulässig ist..???</p><p></p><p>Gruß Uli</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="uli0601, post: 366308, member: 5373"] Hallo, @Agrolux320...wenn das die Werte aus der Betriebserlaubnis sind werden die wohl stimmen...wobei trotzdem, hier bei uns, die gesetzlichen Vorschriften gelten. Siehe auch hier: [URL]http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf[/URL] Das bedeutet ganz klar das die Achslasten des oder der Einachser max. das halbe Leergewicht des Schleppers haben dürfen. Jetzt kommt es noch drauf an welche zul. Stützlasten vorhanden sind woraus sich dann das tatsächlich zul. Gewicht der Anhänger ergiebt. Wenn als "unabhängige" Bremse z.B. eine Seilzugbremse gemeint sein sollte ist es zudem fraglich ob sowas bei uns, bei einem Anhänger bis 6 Tonnen zul. Gesamtgewicht, überhaubt noch zulässig ist..??? Gruß Uli [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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