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<blockquote data-quote="Meiko" data-source="post: 9191" data-attributes="member: 29"><p>Ich kenne das so:</p><p></p><p>Für ungebremste Anhänger gilt das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs. Siehe im übertragenen Sinne auch Rüdigers Beitrag unter (1) ...Geländefahrzeuge.</p><p></p><p>Ob es das aber schriftlich irgendwo so für Trecker gibt, weiß ich nicht.</p><p></p><p>Bei gebremsten Anhängern ist der gewichtsbegrenzende Faktor nur das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.</p><p></p><p>Bei nicht zugelassenen Anhängern (grünes "Folgekennzeichen") muss man das einfach irgendwie wissen, gerade bei den älteren gibts meist keine Papiere. steht aber auf dem Typenschild, wenn noch vorhanden.</p><p></p><p>Bei den zugelassenen Anhängern (schwarzes eigenes Kennzeichen) müsste es ja einen Fahrzeugschein geben, in dem das steht.</p><p></p><p>Ein schwarzes "Folgekennzeichen" (d.h. Kennzeichen des Zugfahrzeugs) darf es meines Wissens gar nicht geben, ebenso darf man mit einem schwarz zugelassenen Trecker keine Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen, weil diese nur hinter LOF zugelassenen (grünen) Zugfahrzeugen betrieben werden dürfen. </p><p></p><p>"schwarzer Anhänger" hinter "grünem Zugfahrzeug" darf aber.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Meiko, post: 9191, member: 29"] Ich kenne das so: Für ungebremste Anhänger gilt das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs. Siehe im übertragenen Sinne auch Rüdigers Beitrag unter (1) ...Geländefahrzeuge. Ob es das aber schriftlich irgendwo so für Trecker gibt, weiß ich nicht. Bei gebremsten Anhängern ist der gewichtsbegrenzende Faktor nur das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Bei nicht zugelassenen Anhängern (grünes "Folgekennzeichen") muss man das einfach irgendwie wissen, gerade bei den älteren gibts meist keine Papiere. steht aber auf dem Typenschild, wenn noch vorhanden. Bei den zugelassenen Anhängern (schwarzes eigenes Kennzeichen) müsste es ja einen Fahrzeugschein geben, in dem das steht. Ein schwarzes "Folgekennzeichen" (d.h. Kennzeichen des Zugfahrzeugs) darf es meines Wissens gar nicht geben, ebenso darf man mit einem schwarz zugelassenen Trecker keine Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen, weil diese nur hinter LOF zugelassenen (grünen) Zugfahrzeugen betrieben werden dürfen. "schwarzer Anhänger" hinter "grünem Zugfahrzeug" darf aber. Gruß [/QUOTE]
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