Angehängtes Arbeitsgerät hinter Kipper

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Johannesme28

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Hallo zusammen,

aktuell beschäftigt mich folgende Frage: darf man in DE ein angehängtes Arbeitsgerät als 2. Anhänger hinter einem Zweiachs 5,7t Kipper mitführen?
Konkret handelt es sich um einen Eigenbau-Sägespaltautomat welcher auf einem alten Ladewagen-Fahrgestell basiert.
Dieser müsste, sofern ich das richtig recherchiert habe, als angehängtes Arbeitsgerät unter 3 Tonnen Gewicht ohne Bremse und Zulassung bewegt werden dürfen.
Entsprechende Beleuchtung sowie das 25km/h Schild und ein Folgekennzeichen der Zugmaschine sind natürlich vorhanden.

Grüße,
Johannes
 
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Oberwesterwälder

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Moin Johannes,

das ganze gilt doch sowieso nur im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, oder im Einsatrz für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. (LoF)

Will sagen, verarbeitest Du mit dem Sägespalter Holz aus deinem eigenen Wald, oder im Lohn für einen Waldbesitzer der das Holz dann selbst vermarktet oder für die Beheizung seines Betriebes nutzt, dann lohnt es sich darüber nachzdenken ob der Sägespalter als Arbeitsgerät angesehen wird oder nicht.

In allen Anderen Fällen wie private Brennholzherstellung oder gewerbliche Brennholzherstellung und Brennholzhandel
geht grundsätzlich nix mit Folgekennzeichen.
Da muss jeder Anhänger angemeldet werden.
Unds soweit ich weiß, sind in diesem Fall keine 2 Anhänger hintereinanderzulässig.


Gruß Martin
 
M

michiwi

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Hallo, einen Anhänger mit Stützlast wird grundsätzlich schwierig hinten dran zu hängen, da die meisten Zugmäuler an den Anhängern keine Stützlast erlauben.
 
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Johannesme28

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Hallo zusammen,

danke für die Antworten.
@Oberwesterwälder: es handelt sich tatsächlich nur um den Einsatz im eigenen Wald für den Eigenbedarf auf dem Betrieb. Daher sollte das mit dem Arbeitsgerät passen. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen...

@michiwi: das ist tatsächlich ein wertvoller Tipp, darüber hatte ich bisher noch garnicht nachgedacht. Damit ist das wohl der Punkt, an dem es scheitern wird.

Aber nochmal eine generelle Frage, wenn ich mir jetzt als Privatmann einen, sagen wir mal, 20 Tonnen Liegendspalter mit Schlepperfahrwerk und einem Eigengewicht von unter drei Tonnen (daher ohne Bremse, aber mit StVo-Gerechter Beleuchtung etc.) anschaffen würde, müsste ich diesen dann zulassen?

Grüße,
Johannes
 
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Onkel Holger

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Hallo Johannes,
ja zulassen musst Du ihn, da de Spalter keine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, und da liegt wahrscheinlich das Problem. Das heißt, der Spalter bräuchte Papiere oder eine Einzelabnahme zur Erstellung der Zulassung Teil1 und Teil2.
Das ist das gleiche Problem mit der Vielzahl an Anhängern, die es so im Netz gibt- die meisten ohne Straßenzulassung.
Grüße Holger
 
100 06A

100 06A

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es handelt sich tatsächlich nur um den Einsatz im eigenen Wald für den Eigenbedarf auf dem Betrieb. Daher sollte das mit dem Arbeitsgerät passen. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen...
was genau machst du dann mit dem Holz? Wenn du es vermarktest oder zum Beispiel zum heizen des gewerblich landwirtschaftlichen Stall nutzt, würde es passen. Für privates Brennholz eher nicht...
 
100 06A

100 06A

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weiterhin braucht das Fahrwerk auch für LoF eine ABE, die gibt es auch nicht für jedes.

z.B. Angebot von Posch:
T
Schlepper-Längsfahrwerk
(LoF) mit Feststellbremse, Zugösenhöhe 70 cm. Transport auf
öffentlichen Strassen nicht zulässig, nur für Nutzung am privaten
Gelände (z.B. Holzplatz)

alternativ dazu:

A142
Einzelgenehmigung
/ Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Straßenzulassung. Nur für
Lieferungen nach Deutschland oder Österreich möglich!

Kostet aber Aufpreis...
 
Thema: Angehängtes Arbeitsgerät hinter Kipper

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