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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Altes DIN Kennzeichen noch zulassungsfähig?
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<blockquote data-quote="Moselfranke" data-source="post: 335403" data-attributes="member: 6754"><p>Hallo Marco!</p><p></p><p>Das wäre der Bereich BKS. So wie Du das erklärst habe ich das auch schon gefunden.</p><p>Ein Bekannter meinte, dass wäre nur für Fahrzeuge Ez. ab 2000 bindend, alles vorher wäre Ermessenssache. Wie ich schon sagte, irgendwie ist das jetzt wohl noch sehr neu...</p><p>Ein Arbeitskollege stellte dieselbe Frage im Kreis Saarburg (SAB) und bekam auch dieselbe Antwort wie ich <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" />))</p><p>Ich denke mal, dass mir früher oder später auf einem Treffen ein Schlepper vor die Linse fährt, der ein neues DIN Kennzeichen hat. Den werde ich dann fotografieren und dann mal weiter sehen.</p><p>Unzulässig sind die DIN Kennzeichen ja nicht wenn ich das richtig verstanden habe.</p><p></p><p>Gruß Uwe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Moselfranke, post: 335403, member: 6754"] Hallo Marco! Das wäre der Bereich BKS. So wie Du das erklärst habe ich das auch schon gefunden. Ein Bekannter meinte, dass wäre nur für Fahrzeuge Ez. ab 2000 bindend, alles vorher wäre Ermessenssache. Wie ich schon sagte, irgendwie ist das jetzt wohl noch sehr neu... Ein Arbeitskollege stellte dieselbe Frage im Kreis Saarburg (SAB) und bekam auch dieselbe Antwort wie ich ;-))) Ich denke mal, dass mir früher oder später auf einem Treffen ein Schlepper vor die Linse fährt, der ein neues DIN Kennzeichen hat. Den werde ich dann fotografieren und dann mal weiter sehen. Unzulässig sind die DIN Kennzeichen ja nicht wenn ich das richtig verstanden habe. Gruß Uwe [/QUOTE]
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