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<blockquote data-quote="Deutz07c-Mann" data-source="post: 564504" data-attributes="member: 22920"><p>HAllo Jens,</p><p></p><p>kannst Du für das schmale Teil so machen, ich hätte jetzt gesagt 8 mm stark und 30 mm Breit das Flachmaterial.</p><p>Schau nur das es gut verschraubt werden kann.</p><p>Und sichere Dich ab, denn Vibrationen lösen auch Schrauben.</p><p>Als Tipp, würde ich sagen, frage doch mal einen TüV Menschen, ob das eine Beeinträchtigung hat oder nach sich zieht..?</p><p></p><p>Habe gerade dazu hier im Forum etwas gefunden:</p><p>Vom Kollegen Rüdiger als Info-Auszug kopiert:</p><p></p><p><strong>Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)</strong></p><p><strong>B. Fahrzeuge</strong></p><p></p><p></p><p><strong>III. Bau- und Betriebsvorschriften</strong></p><p></p><p></p><p><strong>§36a Radabdeckungen, Ersatzräder</strong></p><p></p><p></p><p>(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.</p><p></p><p></p><p>(2) Absatz 1 gilt nicht für</p><p></p><p></p><p>Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,</p><p></p><p></p><p>die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,</p><p></p><p></p><p>Gruß Robert</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Deutz07c-Mann, post: 564504, member: 22920"] HAllo Jens, kannst Du für das schmale Teil so machen, ich hätte jetzt gesagt 8 mm stark und 30 mm Breit das Flachmaterial. Schau nur das es gut verschraubt werden kann. Und sichere Dich ab, denn Vibrationen lösen auch Schrauben. Als Tipp, würde ich sagen, frage doch mal einen TüV Menschen, ob das eine Beeinträchtigung hat oder nach sich zieht..? Habe gerade dazu hier im Forum etwas gefunden: Vom Kollegen Rüdiger als Info-Auszug kopiert: [b]Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)[/b] [b]B. Fahrzeuge[/b] [b][/b] [b][/b] [b]III. Bau- und Betriebsvorschriften[/b] [b][/b] [b][/b] [b]§36a Radabdeckungen, Ersatzräder[/b] (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. (2) Absatz 1 gilt nicht für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen, Gruß Robert [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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