Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
Umfragen
Ablastung Schlepper
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="F123L514" data-source="post: 641884" data-attributes="member: 720"><p>Hallo in die Runde.</p><p>Habe mir vor Kurzem einen neuen Schlepper zugelegt. Da ich mittlerweile keinen Anspruch mehr auf ein grünes Kennzeichen habe und somit steuerpflichtig bin, wollte ich den Schlepper bei der Zulassung ablasten. Hintergrund ist, dass ich das volle zGG nicht ausschöpfen werde, da nur ein Holzspalter und eine Wippsäge per Hydraulik transportiert wird.</p><p></p><p>Die Dame bei der Zulassungsstelle konnte oder wollte die Eintragung nicht vornehmen, trotz des Hinweises, dass ja das Leergewicht aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich ist und ich auf das Leergewicht einfach 500kg draufsatteln wollte um so das neue zGG zu erhalten. Nach Auskunft der Dame benötigt es dafür ein Gutachten einer amtlichen Prüforganisation. Hat jemand Erfahrung damit? Ich könnte mir vorstellen, dass es dies bei einer Auflastung erforderlich ist aber nicht bei eine Ablastung. Vielen Dank für Eure Hilfe.</p><p></p><p>Grüße Con</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="F123L514, post: 641884, member: 720"] Hallo in die Runde. Habe mir vor Kurzem einen neuen Schlepper zugelegt. Da ich mittlerweile keinen Anspruch mehr auf ein grünes Kennzeichen habe und somit steuerpflichtig bin, wollte ich den Schlepper bei der Zulassung ablasten. Hintergrund ist, dass ich das volle zGG nicht ausschöpfen werde, da nur ein Holzspalter und eine Wippsäge per Hydraulik transportiert wird. Die Dame bei der Zulassungsstelle konnte oder wollte die Eintragung nicht vornehmen, trotz des Hinweises, dass ja das Leergewicht aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich ist und ich auf das Leergewicht einfach 500kg draufsatteln wollte um so das neue zGG zu erhalten. Nach Auskunft der Dame benötigt es dafür ein Gutachten einer amtlichen Prüforganisation. Hat jemand Erfahrung damit? Ich könnte mir vorstellen, dass es dies bei einer Auflastung erforderlich ist aber nicht bei eine Ablastung. Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße Con [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Was ist die übliche Farbe des Himmels an einem klaren Tag?
Antworten
Foren
Deutz Community
Umfragen
Ablastung Schlepper
Oben