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Beitrag
<blockquote data-quote="Oberwesterwälder" data-source="post: 438785" data-attributes="member: 10561"><p>Hallo,</p><p></p><p></p><p>Demnach kann kein Fahrzeug mehr nachträglich auf 6Km/H umgenbaut werden.</p><p>Es muß von neu an und bei der ersten "Inverkehrbringung" eine BBHG von max 6Km/H haben.</p><p></p><p>Für Fahrzeuge, die schon vorher mit entsprechendem TÜV-Gutachten auf 6km/h umgebaut wurden gibt es einen Bestandschutz.</p><p></p><p>Da kann jetzt gerne noch, wie in vielen anderen Foren im Internet lustig drüber weiterdiskutiert werden, ob gerecht oder nicht,</p><p>Ändert aber nix.</p><p>Keine von TÜV / oder Dekra nachträglich ausgestellte Bescheinigung nutzt da was.</p><p>Ein legaler Betrieb im Straßenverkehr mit solchen Fahrzeugen ist außerhalb der Bestandschutzregelung nicht mehr möglich!</p><p></p><p>Ups, sollte eigentlich in einen anderen Thread, aber hier passt es ja auch hin!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Oberwesterwälder, post: 438785, member: 10561"] Hallo, Demnach kann kein Fahrzeug mehr nachträglich auf 6Km/H umgenbaut werden. Es muß von neu an und bei der ersten "Inverkehrbringung" eine BBHG von max 6Km/H haben. Für Fahrzeuge, die schon vorher mit entsprechendem TÜV-Gutachten auf 6km/h umgebaut wurden gibt es einen Bestandschutz. Da kann jetzt gerne noch, wie in vielen anderen Foren im Internet lustig drüber weiterdiskutiert werden, ob gerecht oder nicht, Ändert aber nix. Keine von TÜV / oder Dekra nachträglich ausgestellte Bescheinigung nutzt da was. Ein legaler Betrieb im Straßenverkehr mit solchen Fahrzeugen ist außerhalb der Bestandschutzregelung nicht mehr möglich! Ups, sollte eigentlich in einen anderen Thread, aber hier passt es ja auch hin! [/QUOTE]
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