D 40.2 (D 40 L) Unterlenker zu weit auseinander, Spannketten schleifen

Diskutiere Unterlenker zu weit auseinander, Spannketten schleifen im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo Zusammen, ich hoffe ihr habt die ersten Weihnachtstage gut überstanden und seid gesund! Ich habe mich etwas mit meinem D40l beschäftigt...
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GueldnerToledo

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Kann es eigentlich sein das dieses Thema, "Kugelkopf auf der Ackerschiene" unter die top 3 Themen zählt? Eine endlose Diskussion.

Ich kann mir nicht vorstellen das die 1000 oder 2000 oder mehr Schlepperfahrer, die mit einem Wohnwagen durch die Lande und auf Oldtimertreffen fahren, ihren Kugelkopf auf der festen Ackerschiene haben eintragen lassen. Von einer Eintragung des Kugelkopfes an einer Dreipunkthydraulik oder an einem Anhängerdreieck mal ganz zu schweigen.

Wenn schon die Polizei nichts dazu sagt, vermutlich aus Ahnungslosigkeit oder weil sie andere, größere Probleme zu ahnden hat, dann müßte doch spätestens bei einer Hauptuntersuchung die Frage des Prüfers kommen, "Wofür benötigen Sie den Kugelkopf? Ich gehe mal nicht davon aus nur zum angucken?" Wenn man sich nicht kennt kann man ja mal mit dem Spruch kommen "Ich benötige den nur für privaten Gebrauch auf privatem Grundstück". Wenn dann der hundertste Schlepperfahrer mit Kugelkopf hinten dran den selben Spruch bringt, wäre ich als Prüfer eher skeptisch. Es soll nämlich vorkommen das auch diese Prüfer mal eine Oldtimeraustellung besuchen und dann den Fahrer mitsamt Schlepper und Wohnwagen antreffen. Da kommen spätestens beim nächsten Hauptuntersuchungstermin Fragen auf.

"Mein" Prüfer hat mich noch nie auf den Kugelkopf an der Anhängeschiene angesprochen, egal ob auf einer starren Ackerschiene, auf einer an der Dreipunkt oder mit dem Anhängerdreieck. Und der weis ganz genau, dass ich damit nicht nur auf privatem Grundstück fahre oder rangiere. Alles ohne Eintrag im Fahrzeugschein.

MfG Werner
 
Henn2Zui

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Ich kann mir nicht vorstellen das die 1000 oder 2000 oder mehr Schlepperfahrer, die mit einem Wohnwagen durch die Lande und auf Oldtimertreffen fahren, ihren Kugelkopf auf der festen Ackerschiene haben eintragen lassen. Von einer Eintragung des Kugelkopfes an einer Dreipunkthydraulik oder an einem Anhängerdreieck mal ganz zu schweigen.
Moin Werner,

das glaube ich auch nicht. Aber nur weil "alle" es so machen, heißt es noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Ist wie mit dem Zuschnellfahren (bis 10 drüber), machen auch viele, blitzen tuen sie einen selten, aber dennoch ist man zu schnell. Geahndet wird das nur im Schadensfall, wenn Gutachter zu dem Schluss kommen, dass ein Einhalten der Höchstgeschwindigkeit den Schaden minimieren oder gar verhindern hätte können.
Die Rechtsprechung ist eindeutig. Näher will ich da aber nicht drauf eingehen, weil alles wesentliche in diesem Thema schon benannt wurde. Lies dir doch nochmal die Beiträge und auch die verlinkten Internetseiten aufmerksam durch.

Btw: es kommt vor, dass TÜV-Prüfer auf den Kugelkopf hinweisen. Habe auch schonmal gehört, dass die Plakette verwehrt wurde mit der Aussage "darf nur auf Privatgelände montiert sein" (dies weiß ich allerdings nur vom Hörensagen, ohne Gewähr.).
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Das Bild vom Karell mit dem massiven Vierkantprofil sieht doch sehr stabil aus, wobei die Crafter Anhängerkupplung nicht ganz flächig aufliegt, bei genauer Betrachtung.
Hier müsste wohl eine Platte angeschweisst werden die 20mm breiter ist.
Für sowas ein Einzelgutachten dürfte sicher auch wieder 2-3hundert Euro kosten + Fertigung und Chrafterkupplung ruck zuck 1000Euro.
Steht da eigentlich nicht auch die Zapfwelle im Weg.

Das leidige Thema mit diesen Kugelköpfen :cursing: .

Das es da nichts fertiges zu kaufen gibt ( auch noch für einen vernüftigen Preis) ist schon schade.


Gruß Norbert
 
Deutz D25.2_1961

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Für sowas ein Einzelgutachten dürfte sicher auch wieder 2-3hundert Euro kosten + Fertigung und Chrafterkupplung ruck zuck 1000Euro.
Das es da nichts fertiges zu kaufen gibt ( auch noch für einen vernüftigen Preis) ist schon schade.
Hallo Norbert, zu kaufen gibts das schon, wurde ja hier auch schon mehrfach diskutiert. Ob der Preis (400...500) vernünftig ist, ist Ansichtssache. Obwohl, relativ zu deiner Überschlagsrechnung mit den 1000 Euro...
 
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Joerg mit 3006

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Das Bild vom Karell mit dem massiven Vierkantprofil sieht doch sehr stabil aus, wobei die Crafter Anhängerkupplung nicht ganz flächig aufliegt, bei genauer Betrachtung.
Hier müsste wohl eine Platte angeschweisst werden die 20mm breiter ist.
Für sowas ein Einzelgutachten dürfte sicher auch wieder 2-3hundert Euro kosten + Fertigung und Chrafterkupplung ruck zuck 1000Euro.
Steht da eigentlich nicht auch die Zapfwelle im Weg.

Das leidige Thema mit diesen Kugelköpfen :cursing: .

Das es da nichts fertiges zu kaufen gibt ( auch noch für einen vernüftigen Preis) ist schon schade.


Gruß Norbert
Beim anschweißen einer Platte sehe ich wieder das Problem, das die Schweißnaht dann ja auch einen Nachweis braucht. Auf dem Bild täuscht das etwas, die Schrauben sitzen noch im geraden und innen passt eine Mutter darauf. Nur die unterlegscheibe war etwas zu breit, da musste eine Ecke weg. Die Zapfwelle passt in ein Loch auf der Rückseite. Gruß Jörg.
 
Raini750

Raini750

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Moins,
Kann es eigentlich sein das dieses Thema, "Kugelkopf auf der Ackerschiene" unter die top 3 Themen zählt? Eine endlose Diskussion.

Ich kann mir nicht vorstellen das ...


...dann müßte doch spätestens bei einer Hauptuntersuchung die Frage des Prüfers kommen ...
ja, es kann sein, dass dieses Thema zu den Top-Themen gehört. Das liegt in erster Linie daran, dass einige sich etwas nicht vorstellen können und dann ohne die geringste Vorstellung die Themen immer weiter strecken bis alle Klarheiten beseitigt sind.

Fakt ist, der Kugelkopf auf der Ackerschiene stellt kein Risiko für den Straßenverkehr dar. Warum soll also der Prüfer dusselige Fragen stellen?
Ein Anhänger am Kugelkopf auf der Ackerschiene ist ein Risiko, also kann der Prüfer Dir den Stempel verwehren, wenn Du so bei ihm vorfährst - verdienermaßen wegen Dummheit.
Arbeitsscheinwerfer z.B. darfst Du auch am Fahrzeug montiert haben, nur benutzen darfst Du sie auf der Strasse nicht.

:SoNunDasSmileyVonHarmWelchesErSichSelbstAntackernSoll:

Gruß Raini
 
micha_windeck

micha_windeck

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Ich habe mir mal an meinem D50.1S von hinten die Aufhängung der Unterlenker angeschaut. Viel Material ist das ja nicht gerade im Vergleich zum Kupplungsmaul. Wenn man da ein paar Tonnen dran hat und die schieben, drücken oder machen sonst was blödes, kann ich mir schon ungute Szenarien vorstellen, die nicht weit her geholt sein brauchen.

Und darüber hinaus haben PKW Hänger vermutlich einen tieferen Schwerpunkt als die Hinterachse des Treckers und werden aus diesem Grund den Schlepper tendenziell immer auch ein bisschen hochdrücken beim Auflaufen. Das ist sehr ungünstig, wenn man große Traktion zum bremsen braucht.

Oder liege ich damit ganz falsch?
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moin, daher ist die Anhängelast ungebremst ja auch begrenzt. Eine gut eingestellte Auflaufbremse sollte den Schlepper nicht aushebeln sondern vorher anfangen zu Bremsen.

Grundsätzlich ist der Dreipunkt eines Schleppers auch auf hohe (Zug-) Lasten ausgelegt.

Das größte Problem ist aber eben das der Dreipunkt durch Druck von unten angehoben wird wenn das nicht mechanisch begrenzt wird. Die Deichsel hast du im besten Fall dann im Kreuz.
 
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GueldnerToledo

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Ja Raini, dass was Du schreibst ist eigentlich das Problem. Nach deiner Sicht darf man also auch mit einer geladenen Waffe in der Hand durch den Supermarkt laufen. Da kann ja Niemand etwas dagegen haben. Ich darf halt nur nicht damit auf Leute zielen und den Abzugshahn betätigen...

Du kannst das ja mal probieren, mal gucken ob die eintreffende Polizei das ebenso sieht.

MfG Werner
 
Lausbua

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Henn2Zui

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Ich habe mich "früher" immer gefragt, warum auf Heißgetränken der Warnhinweis "Achtung heiß!" stehen muss. Mittlerweile konnte jedoch feststellen, dass Einstein mit seiner vor ca. 100 Jahren aufgestellten Aussage über die Unendlichkeit durchaus recht hatte.

@Werner: Klarheit bringt auch in dem Fall die in Deutschland geltende Rechtsprechung. Das Beispiel mit den Arbeitsscheinwerfern lässt sich gut auf den Kugelkopf übertragen. Dran haben darf man sie im Straßenverkehr, aber benutzen nicht. Bezüglich der Arbeitsscheinwerfer empfehle ich dir StVZO § 52 Abs. 7.
 
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GueldnerToledo

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Das kann man so nicht vergleichen. Das man Arbeitsscheinwerfer nur auf dem Acker oder der Wiese oder auf privatem Grundstück benutzen darf ist doch logisch. Es können sonst andere Verkehrsteilnehmer geblendet und vermeidbare Unfälle vermieden werden.

Beim Kugelkopf ist die Regelung aber ebenso blödsinnig wie bei meinem Beispiel mit der Waffe. Zumindest theoretisch. Das man mit einer Waffe nicht umherspazieren darf (außer in den USA und wenn man die "richtige" Hautfarbe hat) ist logisch. Aber beim Kugelkopf geht man automatisch davon aus, dass man den nur auf privatem Grund gebraucht...Wer´s glaubt wird seelig.

Wäre das so ein riesen großes Problem mit einem Kugelkopf auf der Ackerschiene wäre es doch für die Behörden ganz einfach. Man stellt am Freitag, Samstag und Sonntag Morgen sowie am Freitag, Samstag und Sonntag Abend Posten auf, die die Ein- und Ausfahrt von Schleppertreffen überwacht. Dann können Sie die Fahrer rausziehen, die mit so einem illegalen Gespann auf öffentlicher Strasse fahren. Warum wird das nicht gemacht? Weil´´s Niemanden ernsthaft interessiert.

MfG Werner
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo Werner,
Doch genau das tun die. Im Nachbardorf ist alle zwei Jahre ein Schleppertreffen und dann siehst du auch immer die Freunde von der Polizei. Und genau deswegen haben viele Lanz Fahrer mit Wohnwagen die Sache auch eingetragen.

Gruß
Jerome
 
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GueldnerToledo

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Aber nicht überall und flächendeckend. Kommt vielleicht wieder auf das Bundesland und den jeweiligen Landkreis an. Und welche Strafe gibt es dann? 1 Punkt und 80 Euro?

MfG Werner
 
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Dieter 1:32 Fan

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Es wird ja vieleicht nicht immer flächendeckend "überwacht", aber auf den Treffen bei denen kontrolliert wird ist es immer wieder interessant wie viele Wohnanhänger am Montagabend noch stehen, und in der Woche mit dem PKW oder anderen Fahrzeugen abgeholt werden.
Denn das merken sich die Fahrer garantiert.

M.f.G. Dieter
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

nur im Ort - klingt gut! Aber mit Anhänger an Deinem abgebildeten Zugpunkt fährst Du auch im Ort ohne Versicherungsschutz, will sagen, wenn ein Unfall passiert, wird Deine Versicherung Dich in Regress nehmen.

Also: Kann man natürlich machen (Mut zur Lücke ist immer ein guter Ratgeber), sollte man aber besser nicht so machen.

Gruß
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Da gibt es eine Maschinenbau Firma die baut für unsere Deutze ( D-Serie Aufwärts) Konsolen mit Kugeln, TÜV geprüft.
Allerdings kosten die Teile in etwa einen halben Tausender.
Leider finde ich den Link nicht mehr, aber ich meine sogar das hier im Forum irgendwo ein Hinweis war.
Das Thema kommt ja bei fast allen Serien einmal pro Jahr hoch.


Gruß Norbert
 
Thema: Unterlenker zu weit auseinander, Spannketten schleifen
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