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GueldnerToledo
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Kann es eigentlich sein das dieses Thema, "Kugelkopf auf der Ackerschiene" unter die top 3 Themen zählt? Eine endlose Diskussion.
Ich kann mir nicht vorstellen das die 1000 oder 2000 oder mehr Schlepperfahrer, die mit einem Wohnwagen durch die Lande und auf Oldtimertreffen fahren, ihren Kugelkopf auf der festen Ackerschiene haben eintragen lassen. Von einer Eintragung des Kugelkopfes an einer Dreipunkthydraulik oder an einem Anhängerdreieck mal ganz zu schweigen.
Wenn schon die Polizei nichts dazu sagt, vermutlich aus Ahnungslosigkeit oder weil sie andere, größere Probleme zu ahnden hat, dann müßte doch spätestens bei einer Hauptuntersuchung die Frage des Prüfers kommen, "Wofür benötigen Sie den Kugelkopf? Ich gehe mal nicht davon aus nur zum angucken?" Wenn man sich nicht kennt kann man ja mal mit dem Spruch kommen "Ich benötige den nur für privaten Gebrauch auf privatem Grundstück". Wenn dann der hundertste Schlepperfahrer mit Kugelkopf hinten dran den selben Spruch bringt, wäre ich als Prüfer eher skeptisch. Es soll nämlich vorkommen das auch diese Prüfer mal eine Oldtimeraustellung besuchen und dann den Fahrer mitsamt Schlepper und Wohnwagen antreffen. Da kommen spätestens beim nächsten Hauptuntersuchungstermin Fragen auf.
"Mein" Prüfer hat mich noch nie auf den Kugelkopf an der Anhängeschiene angesprochen, egal ob auf einer starren Ackerschiene, auf einer an der Dreipunkt oder mit dem Anhängerdreieck. Und der weis ganz genau, dass ich damit nicht nur auf privatem Grundstück fahre oder rangiere. Alles ohne Eintrag im Fahrzeugschein.
MfG Werner
Ich kann mir nicht vorstellen das die 1000 oder 2000 oder mehr Schlepperfahrer, die mit einem Wohnwagen durch die Lande und auf Oldtimertreffen fahren, ihren Kugelkopf auf der festen Ackerschiene haben eintragen lassen. Von einer Eintragung des Kugelkopfes an einer Dreipunkthydraulik oder an einem Anhängerdreieck mal ganz zu schweigen.
Wenn schon die Polizei nichts dazu sagt, vermutlich aus Ahnungslosigkeit oder weil sie andere, größere Probleme zu ahnden hat, dann müßte doch spätestens bei einer Hauptuntersuchung die Frage des Prüfers kommen, "Wofür benötigen Sie den Kugelkopf? Ich gehe mal nicht davon aus nur zum angucken?" Wenn man sich nicht kennt kann man ja mal mit dem Spruch kommen "Ich benötige den nur für privaten Gebrauch auf privatem Grundstück". Wenn dann der hundertste Schlepperfahrer mit Kugelkopf hinten dran den selben Spruch bringt, wäre ich als Prüfer eher skeptisch. Es soll nämlich vorkommen das auch diese Prüfer mal eine Oldtimeraustellung besuchen und dann den Fahrer mitsamt Schlepper und Wohnwagen antreffen. Da kommen spätestens beim nächsten Hauptuntersuchungstermin Fragen auf.
"Mein" Prüfer hat mich noch nie auf den Kugelkopf an der Anhängeschiene angesprochen, egal ob auf einer starren Ackerschiene, auf einer an der Dreipunkt oder mit dem Anhängerdreieck. Und der weis ganz genau, dass ich damit nicht nur auf privatem Grundstück fahre oder rangiere. Alles ohne Eintrag im Fahrzeugschein.
MfG Werner