Rasenmähertraktor

Diskutiere Rasenmähertraktor im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Hallo Leute Jetzt geht die Zeit des Rasenmähens bald wieder los, als sind auch wieder viele mit ihrem Rasenmähertraktor unterwegs. Auf Feldwegen...
DX80

DX80

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Hallo Leute

Jetzt geht die Zeit des Rasenmähens bald wieder los, als sind auch wieder viele mit ihrem Rasenmähertraktor unterwegs. Auf Feldwegen lasse ich das mir ja noch gefallen aber immer häufiger sind einige damit auch auf öffentlichen Strassen unterwegs teilweise auch auf der Landstrasse, was in der Dämmerung besonders gut kommt.
Da diese Fahrzeug fast nie eine Beleuchtungsanlage haben und mit Sicherheit auch keine Strassenzulassung haben wie sieht es da mit der Haftung im Falle eines Falles aus?
Ich glaube kaum daß diese Fahrzeuge als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten.

m.f.G.DX80
 
maltesdeutz

maltesdeutz

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Moisnen,

ich glaube aber, die fallen unter die 6 Km/h Regelung.

Gruß
Malte
 
kohlemann

kohlemann

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@malte auch mit 6km/h brauchen diese Gefährte eine Straßenzulassung mit Beleuchtung und die haben die meisten Rasentrecker nicht.
@DX 80
Sind diese Leute lebensmüde?Mit diesen Gefährten auch noch auf die Landstraße?

Gruß Ralf
 
F1L514/2-N

F1L514/2-N

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Hallo,
mein Opa fährt auch mit so einem Ding zu seinem Gartengrundstück.
So ein Ding hat halt nur Scheinwerfer vorne. Und da er über feldwege fahren muss und eine Hauptstraße überqueren muss haben wir ihm ein gelbes Blinklicht drangebaut damit man ihn besser sieht. Aber bei Nacht fährt er nie. Es ist eine Lösung damit er besser auffällt.
 
D

deutz13006as

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Hallo,

da ich ja beruflich mit den Rasenmähern zu tun habe, kann ich dazu etwas beitragen:

Die Rasenmäher (Aufsitzmäher) fallen NICHT unter die 6 Km/H regelung. Wenn man mit diesen Maschinen auf der Strasse fahren will, benötigt man eine StvZo Ausrüstung. D.h. zugelassene Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker. ( Die Scheinwerfer die an den Mähern meist verbaut sind, haben zu 99% KEINE StvZo zulassung.
Das andere ist, daß man nicht jeden Mäher mit StvZo - Ausrüstung nachrüsten kann, weil dazu gehört auch die Tatsache, daß er mit Scheibenbremsen ausgerüstet sein muß, oder einer der StvZo entsprechenden Bremsanlage, einem besonderen zugelasenen Sitz, und weiteren kleinigkeiten. Das haben auch die wenigstens Mäher, bzw. nur die der sehr gehobenen Preisklasse.
Hat man nun einen Mäher, der über eine solche Bremsanlage verfügt, kann man Ihn mit entsprechender Beleuchtung nachrüsten. Das muß dann vom Tüv begutachtet werden. Erst dann bekommt man die erforderliche Betriebserlaubnis für das Gerät. Von den kosten dafür mal ganz zu schweigen. Am Besten, man fragt beim Hersteller nach, ob der entsprechende Geräteyp für eine Ausrüstung entsprechend der StvZo zugelassen ist. Die meisten Mäher unterhalb der 10.000 Euro Grenze werden es nicht sein.

Aber ich kenne das Bild auch, besonders am Samstag, da fahren die stolzen Grundstücks- und Obstbaumwiesenbesitzer mit Ihren Baumarkt-Rasentraktoren auf sämtlichen Strassen. Ich warte ja nur, bis mal einer auf die Autobahn damit fährt. :D Die Polizei sieht das bei uns in der Gegend meist gelassen, wenn die einen sehen, der mit seinem Rasentraktor auf dem Gehweg zum Grundstück fährt. Ich habe jedenfalls von noch keinem gehört, daß er angehalten oder Bestraft wurde. Anders sieht es allerdings aus, wenn halt etwas passiert. Versicherungsschutz gleich null.

Grüße

Thomas
 
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treckernils

treckernils

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Hallo,

die 6 km/h Fahrzeuge unterliegen zwar nicht der Pflichtversicherung, aber im Schadensfall steht man dumm da. Ich glaube kaum, daß die Privathaftpflicht das übernimmt.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn die Polizei jeden Rasentrac im öffentlichen Straßenverkehr kontrollieren will, sollten die sich lieber um abenteuerlich beladene PKW-Anhängergespanne kümmern.

Die Wahrscheinlichkeit einem solchen Gefährt im öffentlichen Straßenverkehr zu begegnen ist meiner Meinung nach höher als auf einen Rasenmähertrecker auf dem Weg zum Einsatz in misslicher Lage zu treffen. Davon geht doch aufgrund höherer Geschwindigkeit und Masse mehr Gefahr aus. (Von den Anhängergespannen) Aber die sind ja versichert!

Gruss Nils
 
D

deutz13006as

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Hallo Nils,

zum einen besteht die Tatsache, daß Rasentraktoren NICHT unter die 6 km/h Regelung fallen.

ich glaube, daß weniger die Autofahrer vor einem Rasentrac geschützt werden sollen, sondern eher umgekehrt. Du sitzt auf diesem kleinen Haufen dünnen Blech völlig Schutzlos da. Wenn dich ein Auto auf die Schippe nimmt, das kann ganz schnell mal schlimm enden.

Gefahr geht wohl von einem Rasentrac, der vielleicht noch auf dem Gehweg gefahren wird weniger aus. Deshalb habe ich persönlich auch nichts dagegen, wenn einer 500 Meter von seinem Haus zum Grundstück fährt. Doch es gibt Fälle, wo die Hobbygärtner Kilometerweise auf Landstrassen unterwegs sind, und dann womöglich noch bei Dunkelheit. Und das sollte nun wirklich nicht sein.

Und wie schon gesagt, solange Du wirklich nur bis zum Grundstück fährst, und auf Gehwegen oder richtigen Feldwegen, wird wohl selbst die Polizei nichts sagen. Außer Du kommst an ein paar ganz genaue, oder dein lieber Nachbar meldet das. Dann müssen die der Sache nachgehen. Anders wird es aber aussehen, wenn einer z.B. mit seinem Rasentrak in die Innenstadt fährt, um besorgungen zu machen.

Grüße
Thomas
 
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514OHZ

514OHZ

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Hallo,

in der Bedienungsanleitung von meinem Rasenmähertrecker steht auch klipp und klar drin, dass er nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Und ich meine, das liegt eben an der Höchstgeschwindigkeit, die auch über 6 km/h beträgt. Und dann kommen die schon von Thomas aufgeführten Vorschriften zum Tragen. Und da ist es egal, ob der nun 7 oder 8 km/h läuft oder 25. Ist alles über 6 km/h.
Ich schüssel allerdings auch alle paar Wochen damit mal durchs Dorf, um unseren Feuerwehr-Übungsplatz zu mähen. Dazu muss ich eine Hauptstraße überqueren und der Rest sind alles Nebenstraßen. Muß halt jeder mit sich selbst abmachen, wie er das verantworten kann...

Nachts auf der Landstraße ist mir zum Glück noch keiner entgegengekommen, bzw. vor mir aufgetaucht!

Gruß

Jörg
 
Thema: Rasenmähertraktor
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