Napoleon
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Viele Grüße und ein frohes neues Jahr an die Deutz Gemeinde,
Vielleicht kann mir jemand eine Antwort zum Thema / Frage Grünlandumbruch geben.
Ich bin Privatperson, kein Landwirt im Haupt oder Nebenerwerb und besitze noch ca. 1,5 Ha Ackerland.
Dieses war bis zum Jahre 2017 an einen Landwirt verpachtet, der die Fläche zum Anbau von Mais bewirtschaftet hat.
(Der Landwirt ist in 2017 gestorben)
Seitdem kümmert sich ein Bekannter um diese Fläche, hat Gras eingepflanzt und nutzt sie als Weide. (Pferdehaltung)
Er ist Landwirt im Nebenerwerb.
Ein Pachtvertrag existiert nicht, er hält das Ganze in Schuss und kann die Fläche kostenlos nutzen.
Soweit ich weiss, wird Ackerfläche, welche nicht als diese genutzt wird nach 5 Jahren zu Dauergrünland.
Bin ich als Privatperson auch von dieser Regelung betroffen?
Im Netz liest man ja verschiedene Sachen. Einmal heisst es, alle Fläche sind von dieser Regelung betroffen, ein anderes Mal wiederum, Ackerland bleibt Ackerland auch wenn es mehr als 5 Jahre nicht als dieses genutzt wird.
Sollte ich hier einen Pachtvertrag aufsetzen, wo man regelt, dass die Fläche innerhalb von 5 Jahren einmal als Ackerfläche genutzt wird, oder brauche ich mir hier keine Gedanken machen.
Schließlich bin ich ja der Eigentümer und "könnte eigentlich mit meinem Land machen was ich will"
Das Ganze spielt sich in Rheinland-Pfalz ab, falls es zwischen den Ländern Unterschiede gibt.
Viele Dank vorab für die Hilfe...
Grüße aus der Eifel
Jens
Vielleicht kann mir jemand eine Antwort zum Thema / Frage Grünlandumbruch geben.
Ich bin Privatperson, kein Landwirt im Haupt oder Nebenerwerb und besitze noch ca. 1,5 Ha Ackerland.
Dieses war bis zum Jahre 2017 an einen Landwirt verpachtet, der die Fläche zum Anbau von Mais bewirtschaftet hat.
(Der Landwirt ist in 2017 gestorben)
Seitdem kümmert sich ein Bekannter um diese Fläche, hat Gras eingepflanzt und nutzt sie als Weide. (Pferdehaltung)
Er ist Landwirt im Nebenerwerb.
Ein Pachtvertrag existiert nicht, er hält das Ganze in Schuss und kann die Fläche kostenlos nutzen.
Soweit ich weiss, wird Ackerfläche, welche nicht als diese genutzt wird nach 5 Jahren zu Dauergrünland.
Bin ich als Privatperson auch von dieser Regelung betroffen?
Im Netz liest man ja verschiedene Sachen. Einmal heisst es, alle Fläche sind von dieser Regelung betroffen, ein anderes Mal wiederum, Ackerland bleibt Ackerland auch wenn es mehr als 5 Jahre nicht als dieses genutzt wird.
Sollte ich hier einen Pachtvertrag aufsetzen, wo man regelt, dass die Fläche innerhalb von 5 Jahren einmal als Ackerfläche genutzt wird, oder brauche ich mir hier keine Gedanken machen.
Schließlich bin ich ja der Eigentümer und "könnte eigentlich mit meinem Land machen was ich will"
Das Ganze spielt sich in Rheinland-Pfalz ab, falls es zwischen den Ländern Unterschiede gibt.
Viele Dank vorab für die Hilfe...
Grüße aus der Eifel
Jens