Traktor Führerschein

Diskutiere Traktor Führerschein im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo allerseits, Ich habe nur 2 fragen zum Führerschein. Nähmlich zum ersten, ob man für einen nicht modifizierten d30 nur einen L (Kleinen)...
Mr_Coala

Mr_Coala

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Hallo allerseits,

Ich habe nur 2 fragen zum Führerschein. Nähmlich zum ersten, ob man für einen nicht modifizierten d30 nur einen L (Kleinen) oder schon einen T (großen) Tracktorführerschein braucht und zweitens, ob man bei einem Mofa Führerschein den L Schein schon inbegriffen hat, da ich keine Fahrschule finden konnte die den L Schein anbietet.(ich bin 15 und den kann man ab 16(15,5) machen also hab ich schon mal gestöbert)

Freu mich auf ne antwort

LG Johann
 
D

D4006 68

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Hallo Johann,
mit diesem Thema habe ich mich auch ausführlich auseinander gesetzt, weil es mich auch interessiert hat.
Also folgendes:
L-Führerschein: für Traktoren bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
T-Führerschein: für Traktoren bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 40km/h (drunter natürlich auch)
Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Anhängerführerschein nicht nötig.
Allerdings, und das wissen nicht viele: L- und T-Führerschein gelten NUR wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat!!!

Also für Land- und Forstwirtschaft.

Hast du ein schwarzes Kennzeichen gelten PKW und LKW Führerschein und da ist die Geschwindigkeit egal da kommt es auf das Gewicht an.
Bis 3,5 Tonnen PKW Führerschein alles drüber LKW. Je nachdem 7,5 Tonnen oder 40 Tonnen C1 oder C Klasse.
Und nicht vergessen: Anhängerführerschein brauchst du auch, wenn du einen ziehen willst, außer natürlich er wiegt nur 750kg.

Warum das so kompliziert sein muss versteh ich auch nicht, aber ist halt so.
Ich befürchte nur, dass selbst die Polizei da nicht durchblickt was da geht und was nicht, ändert sich ja ziemlich oft und in der Regel negativ für den der den Führerschein macht, im Gegensatz zum Fahrlehrer, der kann damit schön Geld machen.

MfG
 
MRVNDT

MRVNDT

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Moin. Den sollte man mit L fahren koennen.

Im Mofa Führerschein ( der gar kein Führerschein ist sondern nur eine Prüfbescheinigung) ist das natürlich NICHT enthalten.

Gruß.
 
D

D4006 68

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Hab noch was vergessen, mit L-Führerschein im Anhängerbetrieb max. 25km/h!
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin D4006,
Allerdings, und das wissen nicht viele: L- und T-Führerschein gelten NUR wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat!!!
DAS GRÜNE KENNZEICHEN BESAGT LEDIGLICH STEUERFREIHEIT UND HAT GAR NIX MIT DEM VERWENDUNGS- BZW. FAHRTZWECK ZU TUN.

ES Stimmt durchaus, dass man mit dem L und T Führerschein nur Fahrten mit LoF Zweck unternehmen darf. Das liegt meines Erachtens aber immer im Ermessen der Behörde bzw. des Beamten. Wenn ich Also meinen Hänger zur Hälfte mit Saatkorn und Steinen beladen habe, wer definiert dann den Zweck der Fahrt?

MfG Kai
 
D

D4006 68

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Wann bekommt man denn Steuerfreiheit?
Wenn man Landwirschaftliche oder Forstwirtschaftliche Flächen nachweisen kann.
Wenn man die dann nachgewiesen hat und ein grünes Kennzeichen hat,
darf man den das Fahrzeug mit dem gr. Kennzeichen auch nur für diese Zwecke nutzen, sonst ist es Steuerhinterziehung.
 
Herr Kaiser

Herr Kaiser

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Hallo Johann,
mit diesem Thema habe ich mich auch ausführlich auseinander gesetzt, weil es mich auch interessiert hat.
Also folgendes:
L-Führerschein: für Traktoren bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
T-Führerschein: für Traktoren bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 40km/h (drunter natürlich auch)
Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Anhängerführerschein nicht nötig.
Allerdings, und das wissen nicht viele: L- und T-Führerschein gelten NUR wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat!!!

Also für Land- und Forstwirtschaft.

Hast du ein schwarzes Kennzeichen gelten gelten PKW und LKW Führerschein und da ist die Geschwindigkeit egal da kommt es auf das Gewicht an.
Bis 3,5 Tonnen PKW Führerschein alles drüber LKW. Je nachdem 7,5 Tonnen oder 40 Tonnen C1 oder C Klasse.
Und nicht vergessen: Anhängerführerschein brauchst du auch, wenn du einen ziehen willst, außer natürlich er wiegt nur 750kg.

Warum das so kompliziert sein muss versteh ich auch nicht, aber ist halt so.
Ich befürchte nur, dass selbst die Polizei da nicht durchblickt was da geht und was nicht, ändert sich ja ziemlich oft
und in der Regel negativ für den der den Führerschein macht, im Gegensatz zum Fahrlehrer, der kann damit schön Geld machen.

MfG
Auf der von tante ute verlinkten Seite steht aber:

Folgende Zugmaschinen dürfen mit der Führerscheinklasse L gefahren werden:

  • Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 32 km/h
  • Traktor mit Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h

Was stimmt denn jetzt?
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

der Führerschein ist in jedem Falle Zweckgebunden.

Traktoren darfst du mit einer eingetragenen bbH bis 40Km/H fahren (novellierung in den letzten Jahen von 32 auf 40)
Mit einem Anhänger im Gespann darfst du nur noch 25 km/h fahren (Fuß vom Gas).

MfG Kai
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin zusammen,

die Novellierung war im Jahr 2012: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/348/article/19567.html

Fahrtzweck (§6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung:(

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2.Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3.landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4.Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5.Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6.Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7.Winterdienst.



MfG Kai
 
M

michiwi

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Hallo, ich kann Kai da zustimmen. Ein grünem Kennzeichen heist nicht dass man mit L und T fahren darf.

Wie gesagt beschreibt das grüne Kennzeichen nur die Steuerfreiheit. Ob man dieses privileg annimmt oder nicht liegt im eigenen Ermessen (wenn es einem zusteht)

Wenn ich einen leihschlepper mit schwarzem Kennzeichen habe dann darf ich sehr wohl meine eigenen Flächen anfahren und bearbeiten. Mit Klasse L und T versteht sich.

Was das jetzt im Umkehrschluss für den Fragesteller heißt muss auch klar sein: Spazieren fahren mit Klasse L ist nicht. Wenn du beim Eisessen erwischt wirst ist der Lappen weg.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Wann bekommt man denn Steuerfreiheit?
Wenn man Landwirschaftliche oder Forstwirtschaftliche Flächen nachweisen kann.
Nein Andreas,
das stimmt nicht.
Du musst am Wirtschaftsverkehr teilnehmen.
Du kannst 1000ha haben, wenn du nichts kaufst und verkaufst wird dir das Zollamt die Nummer aberkennen.

Kein Thema wurde so oft rauf und runter diskutiert wie grüne Nummer und Führerscheine. Echt interessant...

Doch, Motoröl!
 
D

Deutz dx86

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Hallo der Mofa schein ist beim L nicht dabei musst du extra machen .
Wie oben schon geschrieben mit L Schlepper bis 40 mit Hänger 25, mit dem T schein bis du 18 Jahre alt bist Schlepper bis 40 umd Hänger 40 kmh wenn der Hänger auf 40 zu gelassen ist. So bald du 18 bist darfst du mit dem Schlepper bis 60kmh fahren mit Hänger trotzdem nur 40
Meiner Meinung nach lohnt sich der T schein nur wenn man wirklich große Schlepper hat .
Ich hab nur den L und werde so bald alter von 21 erreicht den CE machen ( LKW) ist Meinung nach gescheiter . Dann darfst nämlich alles fahren.

gruß Tobi
 
M

michiwi

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Hallt Tobi, mofaprüfbescheinigung ist beim L nicht dabei, das stimmt. Aber man darf Mofas fahren.
 
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Midira

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Hallo Mr Coala und D 4006 68

Lest doch einfach mal bei " TÜV, Versicherung,Vorschriften " alles durch, dann müsste eigentlich alles gesagt sein .
Gruß, Michl aus Hohenlohe
 
N

niedersasse

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Hallo,

was lehrt uns dieser Threat?

Unvollständige und/oder falsche Faktennennung schafft Verwirrung und führt zu endlosen Diskussionen, zumal in einer einschlägigen Rubrik das schon hier im Forum diskutiert ist.
Dazu kommen noch die unterschiedlichen behördlichen Auslegungen/Umsetzungen, die zu unterschiedlichen Kenntnissen auf Seiten der Betroffenen führen.
Als Wandelnder mit Traktoren zwischen zwei Bundesländern (RLP und NDS) weiß ich, dass hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung durchaus unterschiedliche Verfahren in der Auslegung der Steuergesetze bestehen.

Grüße

Richard
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,
dass hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung durchaus unterschiedliche Verfahren in der Auslegung der Steuergesetze bestehen.
was hier aber eigentlich nicht gefragt wurde....

Ich denke auch, dass die Frage hinreichend beantwortet wurde und das Thema mit Sicherheit geschlossen werden kann ( @Raini750 )

MfG Kai
 
N

niedersasse

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Moin,
dass hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung durchaus unterschiedliche Verfahren in der Auslegung der Steuergesetze bestehen.
was hier aber eigentlich nicht gefragt wurde....
Ich denke auch, dass die Frage hinreichend beantwortet wurde und das Thema mit Sicherheit geschlossen werden kann ( @Raini750 )

MfG Kai
trotzdem aber angesprochen.... ;)
 
D

D4006 68

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Jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:

Thema L- und T-Führerschein und LoF Verkehr:

Welchen Führerschein brauche ich, wenn ich Holz im Wald mache (für den Eigenbedarf) und dafür einen Traktor verwende.
Ist ja eigentlich Forstwirtschaft oder nicht?
 
Thema: Traktor Führerschein
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