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RobinD4506-S
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Hallo,
ich habe ja einen Agrostar in Österreich verkauft.
An Papieren aus Österreich habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Typenschein "Einzelgenehmigung".
Da die Kabine des Schleppers ausgebrannt ist ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zerstört worden.
Nun zum eigentlichen Problem.
Ich kann den Schlepper nicht zulassen, da die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2 braucht, damit klar ist das ich der rechtmäßige Besitzer bin.
Den Kaufvertrag den ich mit dem Landmaschinenhändler abgeschlossen habe erkennt die Zulassungstelle nicht an.
Was kann ich nun machen?
Reicht es wenn ich den Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lasse in der drin steht das die Zulassungbescheiniung Teil 2 bei einem Brand zerstört worden ist?
Oder wie kann ich weiter machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Freundliche Grüße
Robin
ich habe ja einen Agrostar in Österreich verkauft.
An Papieren aus Österreich habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Typenschein "Einzelgenehmigung".
Da die Kabine des Schleppers ausgebrannt ist ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zerstört worden.
Nun zum eigentlichen Problem.
Ich kann den Schlepper nicht zulassen, da die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2 braucht, damit klar ist das ich der rechtmäßige Besitzer bin.
Den Kaufvertrag den ich mit dem Landmaschinenhändler abgeschlossen habe erkennt die Zulassungstelle nicht an.
Was kann ich nun machen?
Reicht es wenn ich den Vorbesitzer eine Eidesstattliche Erklärung ausfüllen lasse in der drin steht das die Zulassungbescheiniung Teil 2 bei einem Brand zerstört worden ist?
Oder wie kann ich weiter machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Freundliche Grüße
Robin