Deutz ohne Papiere kaufen

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Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo,

Leidiges Thema ...

Ich suche nun schon mehrer Tage lang und finde kein für mein Problem passendes Thema ..

Es geht um einen D 6206, ohne Fahrzeugpapiere.

Angenommen, der jetzige "Besitzer" erzählt mir, dass der "Vorbesitzer" schon keine Papiere mehr hatte ...

Was ist z.B. wenn der Schlepper nie in Deutschland zugelassen war?

Was mache ich denn da ? Eidesstattliche Erklärung ,Kaufvertrag etc. ist mir mittlerweile klar.

Ich möchte den Schlepper gar nicht zulassen, jedoch Fahrzeugpapiere dafür haben.

Ich benötige quasi "nur" einen handfesten Eigentumsnachweis, dass der Schlepper auch wirklich meiner ist. Hätte ich dann einen neuen Brief, hätte ich ja auch den Eigentumsnachweis.

Wie gehe ich da am besten vor ... ?

Es kursieren tausende Meinungen im Netz,die mir aber leider wenig weiterhelfen.

Vorschläge nehme ich gerne an.

MfG.
Lukas
 
H

HolzTrac

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Habe gerade genau die gleiche Herausforderung.
Offenbar muss man inzwischen tatsächlich nur zur Zulassungsstelle gehen, die machen eine Abfrage ob das Fahrzeug gesucht wird und können einem dann neue Papiere ausstellen.
Angeblich ist es gut wenn man einen Schein und/oder Brief von einem Baugleichen Modell dabei hat weil es dem jeweiligen Sachbearbeiter das Ausstellen des neuen vereinfacht. Ist aber keine Vorschrift.

Das Kraftfahrtbundesamt sagt hier http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Auskunft/zfzr_auskunft_node.html
"Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden."

Sag Bescheid, falls Du was anderes rausbringst.

Grüße,
Lorenz
 
U

uwe68

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Hallo Lukas,
hatte Anfang des Jahres genau das gleiche Problem mit fehlenden Fahrzeugpapieren.
Ich habe einen 11 PS Deutz gekauft und keine Papiere dabei, der Schlepper lief seit ca. 20 Jahren auf dem Hof.
Eins vorab: Günstig ist die Sache nicht! Kosten insgesammt incl. Schild und Zulassung 480€!
- Du must zur Zulassungsstelle und eine Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers vorlegen, das das Fahrzeug sein Eigentum war und nicht gestohlen
ist( entstehende Kosten für die Beglaubigung!)
- Anschließend einen Antrag auf Aufbietung des Fahrzeuges beim KBA bei der Zulassungsstelle stellen(Formalitäten beachten!)
- Dauer zwischen 4-6 Wochen!!(und das im digitalen Zeitalter!!)
- Einen Termin beim Tüv vereinbaren um eine Abnahme nach §21 STVO durchführen zu lassen( Kosten bei mir 350€!)
- Eine Briefkopie oder irgendwelche Unterlagen benötigte ich nicht und wurden auch als nicht notwendig empfunden
- Dauer der eigentlichen Abnahme: 10 Minuten! anschließender Papierkram ca 1 Stunde!
- Im Anschluss daran kann endlich die Zulassung erfolgen, ging bei mir aber erst am nächsten Tag obwohl Tüv und Zulassung in einem Gebäude sind!( hier wiehert der Amtsschimmel!!)
Der Tüvprüfer war ein lockerer Typ, der selbst mit alten Tracktoren Erfahrungen hat,einfach unkompliziert und gut(Danke nochmals!)

Resümee:
Ich würde mir wahrscheinlich keinen Schlepper mehr ohne Papiere kaufen, oder zumindest bei der Preisverhandlung die hohen Kosten für die "Wiedererlangung der Betriebsfähigkeit" von vorne herein abziehen.
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo Lorenz, Hallo Uwe,

Zur Eidesstattlichen Erklärung:
Wie läuft das ab mit der Beglaubigung? Der Verkäufer füllt das Formular wahrheitsgemäß aus und unterschreibt.
Muss er mit dem Wisch dann zu einem Notar, oder zur Gemeinde ? Oder wird der Wisch von der Zulassungsstelle beglaubigt ?

Ein weiteres Problem könnte sein, dass der jetzige Verkäufer den Schlepper schon ohne Papiere von einem anderen gekauft hat. Sprich er ja gar nicht sicher sagen kann, dass die Papiere wirklich verschütt sind.

Ich bin momentan echt am überlegen... wollte den Schlepper zwar irgendwann gerne zulassen, aber erstmal brauche ich nur Fahrzeugpapiere.
Zulassung reicht mir auch erst in 2 oder 3 Jahren.

MfG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Deutz8006 Lukas,
DU gibst gegenüber einer Fahrzeugzulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab, dass Du keinen Fahrzeugbrief hast.

Im Klartext: "Ich habe das Fahrzeug xyz gekauft. Der dazugehörigen Fahrzeugbrief ist seitdem unauffindbar und somit verloren."

Der Vorbesitzer muss da überhaupt nicht tätig werden, denn DU hast keinen Fahrzeugbrief bekommen hast. Dér neue Eigentümer, somit DU, musst den Verlust der Fahrzeugpapiere an Eides statt erklären. Der Eigentumsnachweis kann per Kaufvertrag, per Zeugen oder des "Handschlagsrechts" (Viehhändlermethode) geführt werden. Ein schriftlicher Kaufvertrag muss jedenfalls nicht vorliegen.

Fahrzeugpapiere brauchst Du nur bei der Zulassung, vorher ist das völlig uninteressant.

Gruß
Jürgen
 
wlindenberg

wlindenberg

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Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem gehabt, allerdings den Traktor vom Händler gekauft.
Kosten waren damals (ist ca. 10 Jahre her) auch etwa 450€
Anträge habe alle ich gestellt
Abfrage im Zentralregister anhand der Fahrgestellnummer.
Vorstellung der Zugmaschine bei der Zulassungsbehörde zur Überprüfung / Bestätigung der Fahrgestellnummer
TÜV Abnahme ==> Zulassung

Bei mir lief der ganze Prozess völlig problemlos ab.
 
H

HolzTrac

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Hallo Zusammen,

Ich komme gerade von der Zulassungsstelle.
Ich hatte dabei:
- Eidesstattliche Versicherung, dass ich der "Eigentümer des Fahrzueg Deutz xy mit der Fahrgestellnummer xyz bin."
- Zufälligerweise ein Foto auf dem Handy vom Typenschild mit der Fahrgestellnummer. Hat er dann danach gefragt weil er sicher gehen wollte, dass da tatsächlich ein "/" in der Nummer ist. Das ist wohl heute unüblich.
- Kaufvertrag

Laut dem Herren läuft es jetzt so:
- Die Zulassungsstelle leitet das Aufbietungsverfahren (oder so ähnlich) ein. Dabei werden alle eventuell vorhandenen alten Fahrzeugbriefe für ungültig erklärt und wohl geprüft ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Das dauert zwei Wochen.
-Dann soll ich wieder kommen und kann mir einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung II) ausstellen lassen.
-Ich bekomme angeblich dann auch schon Kennzeichen, natürlich ohne Aufkleber.
-Sollte ich das Fahrzeug zulassen wollen, darf ich damit dann ausschließlich die Fahrt zum TÜV absolvieren.

Für das Aufbietungsverfahren habe ich heute 16 € gezahlt. Da wird aber sicher noch ein höherer Betrag für das Ausstellen des Briefes beim nächsten Mal kommen.

Ich traue dem Ganzen noch nicht. Irgendwie läuft das zu glatt für Schland.

Grüße,
Lorenz
 
AssiY2K

AssiY2K

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Hallo Lorenz,

Sei doch froh, dass alles so reibungslos käuftm auch in Schland ;)

Viele Grüße,
Stephan
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo,

Danke für die Mühen.

Ich werde mir den Schlepper später ansehen. Sollte er technisch in Ordnung sein, werde ich zuschlagen.

Was soll der Verkäufer mir nun alles an Unterlagen geben?

Eidesstattliche Erklärung, dass die Papiere schon beim Vorbesitzer weg waren?
Kaufvertrag beiderseits unterzeichnet (welche Punkte sollten aufgeführt sein? personalausweisnummer? )

Sonst noch etwas ?
Nicht, dass ich später dumm da stehe.

Schönen Gruß,
Lukas
 
H

HolzTrac

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Hallo Lukas,

- Kaufvertrag z.B. die Vorlage von mobile http://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf
- eine Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer, dass er auch schon keine Papiere hatte und dass er vor dem Verkauf der Eigentümer war schadet sicher nicht, ist aber nicht zwingend. Damit ist es sicher mehr als wasserdicht.
Textvorschlag: "Hiermit erkläre ich, Vorname Name Verkäufer, dass die Papiere zum Fahrzeug deutz xy mit der Fahrgestellnr. xyz unauffindbar und damit verloren sind. Ferner erkläre ich, dass ich bis zum Verkauf an Herrn Vorname Name Käufer am Datum der Eigentümer des Fahrzeuges war."


Die Zulassungsstelle braucht nur einen glaubhaften Eigentumsnachweis von dir. Dazu reicht der Kaufvertrag und die eidesstattliche Versicherung deinerseits aus. Eine Eidestattliche Erklärung vom Verkäufer ist nur eine zusätzliche Absicherung.


Grüße,
Lorenz
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo zusammen,

So, alles in Butter.

Bedanke mich nochmal recht herzlich für die Hilfe.

MfG.
Lukas
 
Thema: Deutz ohne Papiere kaufen

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