Oldtimer mit 2 Hängern

Diskutiere Oldtimer mit 2 Hängern im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Forengemeinde! Darf ich mit meinem Oldtimertraktor und zwei Hängern zu einemm Treckertreff fahren? Welchen Führerschein brauche ich oder ist...
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holi

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Hallo Forengemeinde!
Darf ich mit meinem Oldtimertraktor und zwei Hängern zu einemm Treckertreff fahren?
Welchen Führerschein brauche ich oder ist das durch Klasse L mit Zusatz 174 abgedeckt?
Gibt es für Oldtimerfahrzeuge noch die Zweckbindung an dei Landwirtschaft?
Wo bekomme ich das schriftlich?
Vielen Dank für Eure Antworten
 
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GTfan

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moin,

grundsätzlich darfst du das. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.

Für Oldtimerfahrzeuge gab es nie eine Zweckbindung an die Landwirtschaft. Die Klasse L hat eine Zweckbindung an die Landwirtschaft, damit auch die zulassungsfreien LoF-Anhänger (bis 25 km/h, ABE mitführen, etc) und die Erlaubnis LoF-Fahrzeuge ohne Betrachtung ihres Gesamtgewichts zu bewegen.

Wenn du einen Schlepper außerhalb des LoF-Einsatzes bewegen willst, gelten die Vorschriften für "normale" Nutzfahrzeuge.
Also Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts im Bezug auf den eigenen Führerschein, Anhänger nur bei derartiger Berechtigung in den Grenzen ihrer Gewichtsklassen.

Verrate uns doch mal, welche Anhänger du dir vorstellst. Und welche Führerscheinklassen du hast. Dann kann dir detaillierter geholfen werden.

Es gibt die Erweiterung der Klasse L auf Brauchtumsveranstaltungen.
Leider ist ungeklärt, was eine Brauchtumsveranstaltung ausmacht, wer sich selbst oder eine fremde Veranstaltung als solche definieren darf usw. Letztlich ist das also ein sehr unsicherer Bereich.
Es gab bereits Versuche, örtliche Verantwortliche für derartige Dinge zu finden. Stadt- und Gemeinderäte haben teilweise sehr verwundert geguckt, manchmal an den Landkreis verwiesen, auch mal an den Kulturausschuss. Allein gemein war, dass sie mit der Frage nichts anfangen konnten. Manche haben dann auch bereitwillig entsprechende Freigaben erteilt bzw. die fragliche Veranstaltung als Brauchtumsveranstaltung eingeordnet. Aber ob sie das rein rechtlich überhaupt dürften ist unbekannt. Ob beispielsweise im Unglücksfall ein Gericht diese Regelung anerkennt.
Soweit die Schilderungen aus der Szene, die ich in den letzten Jahren erhalten habe...

mfG
GTfan
 
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holi

Threadstarter
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Hallo Zusammen!

Mein Zug würde aus folgenden Fahrzeugen bestehen:

Deutz D40L, schwarzes Kennzeichen
Bauwagen mit Folgezeichen, da Baufahrzeuge unter 25kmh keins brauchen
(polizeilich abgeklärt)
Welger Anhänger (Zweiachser), noch nicht angemeldet

Vorhandene Führerscheine:

BE, C1E, CE, ML, dabei L mit Schlüssel 174

Hoffentlich hilft das weiter!

Gruß Holger
 
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1014ts

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Hallo,

"Es gibt die Erweiterung der Klasse L auf Brauchtumsveranstaltungen. "

ein Schleppertreffen ist in 99% der Fälle keine Brauchtumsveranstaltung!

Gruß
Thomas
 
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niedersasse

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holi schrieb:
Hallo Zusammen!

Mein Zug würde aus folgenden Fahrzeugen bestehen:

Deutz D40L, schwarzes Kennzeichen
Bauwagen mit Folgezeichen, da Baufahrzeuge unter 25kmh keins brauchen
(polizeilich abgeklärt)
Welger Anhänger (Zweiachser), noch nicht angemeldet

....Gruß Holger

Hallo,

ich weiß nicht, welche Frage Du den Polizisten gestellt hast. Die Antwort lässt vermuten, dass Du gefragt hast, ob Baufahrzeuge unter 25km/h zulassungsfrei sind.
Hier gilt aber im Prinzip die gleiche Problematik, wie bei LoF: es gibt die klare Zweckbindung. Schäferkarren sind übrigens auch nicht anders zu behandeln.
Da Du den Bauwagen nicht im Baugewerbe einsetzt, ist die Geschwindigkeit egal. D.h. das Folgekennzeichen ist nicht zulässig.

Für Deinen 2-Achser brauchst Du ebenfalls schwarzes Kennzeichen. Sonst hätte der Trecker mit Sicherheit ein grünes.
Oder hast Du einen LoF-Betrieb?


Grüße

Richard
 
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GTfan

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moin,

wie schon erwähnt, der Bauwagen hat eine ABE (wenn überhaupt vorhanden...) für die zulassungsfreie Nutzung, die ihn als Aufenthaltsmöglichkeit im Baustelleneinsatz freigibt. Für alles andere musst du ihn zulassen.
Gleiches gilt für den Welger Anhänger.

Wenn beide Anhänger ordnungsgemäß zugelassen sind, steht deinem Vorhaben nichts im Wege!

1014ts schrieb:
ein Schleppertreffen ist in 99% der Fälle keine Brauchtumsveranstaltung!
moin,

ja, weil niemand weiß, wie man eine Brauchtumsveranstaltung definiert. Oder wer die Freigabe dazu gibt. Daher wird es erst garnicht versucht, egal was für eine Veranstaltung als Brauchtumsveranstaltung "freizugeben".

@Niedersasse: Du darfst zulassungsfreie Anhänger im LoF-Betrieb auch mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen fahren. Aber es muss eben für einen LoF-Betrieb sein. Zum Beispiel Wagen in der Ernte fahren, das geht auch mit versteuertem Kennzeichen.
Einen zulassungsfreien Anhänger außerhalb seiner Zweckbestimmung (LoF oder Bau) zu nutzen geht wiederum nicht. Egal mit welcher Kennzeichenfarbe/Versteuerungsform.

mfG
GTfan
 
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Andy 411

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Hallo, die Schlüsselnummer L174 (hat nichts mit Klasse L zu tun) beinhaltet dieses. L174 bedeutet fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h ausserhalb LOV. Zugmaschinen dürfen aber nicht schneller fahren können als 40 km/h. Angehängt werden dürfen bis zu 2 mehrachsige Anhänger. Dann darf der Zug mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, Anhänger müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden. Das Gesamtzuggewicht darf bis zu 40 t betragen, wobei es keine Beschränkung gibt zwischen dem Verhältnis Gesamtgewicht Zugmaschine-Anhänger. Zugmaschinen dürfen auch schwerer sein als 7,5t. Außerdem gibt es keine Alters-Einschränkung ab 50 Jahren, d. h. keine Gesundheitsprüfung. Auch ohne Gesundheitsprüfung dürfen ab 50 weiterhin 40t bewegt werden.

Es ist kaum zu glauben, aber hier hat das neue Führerscheinrecht einmal eine positive Seite, hier hat man nämlich den Klasse 3 Inhabern ein Geschenk gemacht, nämlich außerhalb LOV mehrachsige Anhänger fahren zu dürfen. Der Klasse 3 Führerschein muss aber umgeschrieben worden sein und L174 muss eingetragen worden sein. Mit dem grauen Lappen dürfen diese Fahrzeuge nicht bewegt werden.

Viele Grüße

Werner
 
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GTfan

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Ja genau das sagt die Schlüsselnummer 174. Das hätte der Themenstarter auch problemlos selbst im Netz finden können - vielleicht hat er es ja sogar.

Andy 411 schrieb:
Angehängt werden dürfen bis zu 2 mehrachsige Anhänger. Dann darf der Zug mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, Anhänger müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden.

Und hier gilt dann aber weiterhin, dass die Anhänger zugelassen sein müssen. Entsprechende Schilder sind gestempelte Kennzeichen. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Schlüsselnummer 174 hebt nämlich nicht die Bindung der zulassungsfreien Anhänger an den LoF-Zweck auf.

Dementsprechend ein paar Korrekturen an deinem Text:
Hallo, die Schlüsselnummer L174 (hat nichts mit Klasse L zu tun) beinhaltet dieses. L174 bedeutet fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h ausserhalb LOV. Diese hiermit freigegebenen Zugmaschinen dürfen aber nicht schneller fahren können als 40 km/h. Angehängt werden dürfen bis zu 2 mehrachsige Anhänger. Dann darf der Zug mit nicht mehr als 25 km/h bewegt werden, Anhänger müssen mit entsprechenden Schildern (Zulassung erforderlich, da außerhalb des LoF-Zwecks) gekennzeichnet werden. Das Gesamtzuggewicht darf bis zu 40 t betragen, wobei es keine Beschränkung gibt zwischen dem Verhältnis Gesamtgewicht Zugmaschine-Anhänger. Zugmaschinen dürfen auch schwerer sein als 7,5t. Außerdem gibt es keine Alters-Einschränkung ab 50 Jahren, d. h. keine Gesundheitsprüfung. Auch ohne Gesundheitsprüfung dürfen ab 50 weiterhin 40t bewegt werden.

mfG
GTfan
 
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niedersasse

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GTfan schrieb:
....

@Niedersasse: Du darfst zulassungsfreie Anhänger im LoF-Betrieb auch mit einem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen fahren. Aber es muss eben für einen LoF-Betrieb sein. Zum Beispiel Wagen in der Ernte fahren, das geht auch mit versteuertem Kennzeichen.
Einen zulassungsfreien Anhänger außerhalb seiner Zweckbestimmung (LoF oder Bau) zu nutzen geht wiederum nicht. Egal mit welcher Kennzeichenfarbe/Versteuerungsform.

mfG
GTfan

Ich weiß, so war das auch nicht zu verstehen. Ich habe unterstellt:
1. der Schwarzkennzeichentrecker ist der einzige
2. er hat keinen LoF-Betrieb.

Grüße

Richard
 
Thema: Oldtimer mit 2 Hängern

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