F1M414 wird wieder in Betrieb genommen

Diskutiere F1M414 wird wieder in Betrieb genommen im Forum FM Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Meine Großeltern besitzen noch einen 11er den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte... -er wurde gezielt gelagert und nicht weggestellt -er lief...
D

DooMMasteR

Beiträge
6
Likes
0
Meine Großeltern besitzen noch einen 11er den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte...
-er wurde gezielt gelagert und nicht weggestellt
-er lief noch bis zum Schluss einwandfrei(kühler wurde noch erneuert, zylinder erneuert), jedoch konnte meine Großmutter ihn zuletzt nicht mehr anwerfen...
-ich muss wissen, wie das mit der StVO zu vereinbaren ist und was zu beachten ist...(brauche ich nur ein kleine Schild, muss ich zum TÜV....)?????
-ich brauche infos, ob normaler diesel (rußarmes ultimate) verwendet werden kann
-und ich bräuchte infos zu anderen dingen die zu beachten sind....

mein fotostream dazu.....
http://www.flickr.com/photos/58595706@N00/sets/72157594330784278/


272351431_e4d2e555a3_o.jpg


271200094_552540b6a9_o.jpg


272349603_19db6f637e_o.jpg


272351196_8f2cb9e5e0_o.jpg


272350894_0bc80e72f2_o.jpg


272350449_9ae3a2230b_o.jpg


271200233_67f4da61e5.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DooMMasteR

Threadstarter
Beiträge
6
Likes
0
kann man den schlepper auch mit einem kleine nummernschild versichern....er fährt ja nicht mal 10km....
 
D

DooMMasteR

Threadstarter
Beiträge
6
Likes
0
(3) Fahrzeuge, die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist. Ausgenommen sind land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 t sowie hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (Absatz 2 Nr. 6 Buchstabe b).

gilt der nicht????
 
D

DooMMasteR

Threadstarter
Beiträge
6
Likes
0
denn er fährt auch net mehr als 8km/h und die 3t wird er wohl auch einhalten, denn zuladung wird er nicht viel haben....nur anhängelast....damit müsste man ihn garnicht zulassen...weiß wer mehr???
 
kohlemann

kohlemann

Beiträge
3.588
Likes
261
Herzlichen Glückwunsch zu dem guten Stück.
Am Besten,Du erkundigst Dich bei Deiner Zulassungsstelle,die können Dir am besten Auskunft geben,da es regionale Unterschiede gibt.Auch hat sich wohl die 6km/h Regelung geändert,also am Besten dort nachfragen.
Diesel(Ultimate),schadet Deinem Schlepper nicht,wäre aber Perlen vor die Säue.Was meinst Du,was dort die letzten 60 Jahre in den Tank geschüttet wurde?Also ganz normalen Diesel tanken.
Vor Inbetriebnahme würde ich aber die Öle wechseln und das Kühlwasser kontrollieren(Stand und Frostschutz).
Gruß Ralf
 
D

DooMMasteR

Threadstarter
Beiträge
6
Likes
0
Mein Punkt wäre die Befreiung für Landmaschienen unter 3t zulässigem Gesamtgewicht. (StVO §18 Abs.3 Nr.5).
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

Beiträge
2.259
Likes
404
Hallo
Lass die Finger von dem teuren Diesel. Bei einem alten 190D gab es massive Probleme damit, dem sind alle 4 Vorkammern durchgebrannt. Shell ist auch für den Schaden aufgekommen. Angeblich verbrennt der teure Diesel zu heiß in der Vorkammer für die alten Motoren.
Anmelden dürfte keine Probleme darstellen. Du musst aber einmal zum TÜV, damit das Fahrzeug verkehrssicher ist. Danach aber nie wieder.
Vielleicht geht es auch nur mit dem alten Brief, darin steht ja, dass die Bauarthöchstgeschwindigkeit nur 8 km/h ist.
Bei meinem 4 Gang wurde der 4 Gang halt gesperrt.
Das mit dem Sitzkarren sieht mir sehr nach Einachsschlepper aus.
Was hat er für ein Kühlthermometer ?
Bis bald
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutzbegehrer

Deutzbegehrer

Beiträge
845
Likes
0
Hallo,

also, den 11er würde ich nur sauber machen, von außen wie von innen. Getriebe mit Diesel auswaschen und am Motor würde ich den Seitendeckel abnehmen und den auch von innen mit Diesel auswaschen und das Sieb vor der Ölpumpe unten in der Ölwanne reinigen.
Den Tank würde ich abschrauben, und damit zu einer Kfz- o. Schlepperwerkstatt (da wo es ein Ölabscheider gibt) fahren, dort würde ich den mit heißwasser oder sogar wasserdampf von innen reinigen, auch hier muß an das Filter gedacht werden.
Dann den 11er von außen richtig mit Hochdruckreiniger (Heißwasser) sauber machen und mit nem Schwamm hinterher, wenn er wieder trocken ist, mit Bauernblind drüberher.
Und dann :D :DHERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZU DEM PRACHTSTÜCK :D :D, so original sieht mann ihn eher selten. Es steigt ein wenig Neid in mir auf! ;(

So genug geträumt :P :P :P

Und nun zu den Fragen:
Diesel würde ich normales nehmen, wozu ultimate o.ä., bringt nichts!???

Zum TÜV mußt du sowieso, denn jedes Kfz was länger als 2Jahre abgemeldet war muß zur komplettabnahme, ob es nicht schon verkehrsgefährdent vergammelt ist. :rolleyes: Ohne dieser abnahme gibt es keine Betriebserlaubnis!
Und dann würde ich einfach am TÜV nachfragen, was möglich ist.





Gruß
Marco
 
D

DooMMasteR

Threadstarter
Beiträge
6
Likes
0
DANKE FÜR ALL DIE TIPPS!!!!!

- das mit dem ultimate dachte ich nur, weil unser PKW damit deutlich rußfreier läuft....(1/100stel Trübungswert)

- und bei der TüV Fahrt.....brauch ich dafür nen ROTES??? denn mit meinem mokick bin ich damals einfach so hin :)
 
gausis deutz

gausis deutz

Beiträge
166
Likes
0
Hallo! herzlichen glückwunsch!! tank normalen diesel das reicht locker aus,für die tüv fahrt kannst du dir kurzzeitkennzeichen holen,die sind 5 tage gültig,und das geld für die kennzeichen -für die versicherung bekommst du bei der zulassung des schleppers wieder erstattet oder ees wird verrechnet! oder du sprichst mit dem tüv prüfer das er die abnahme bei dir zuhause macht,hat bei mir auch geklappt! optisch würde ich ihn so lassen,abkärchern und dann einölen!
 
Thema: F1M414 wird wieder in Betrieb genommen
Oben