Anhängelast

Diskutiere Anhängelast im Forum Agrolux, Agrokid, AgroCompact, Agroplus und Agrofa im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo Kann mir einer sagen was der Agrolux für eine Anhängelast hat Gebremst Ungebremst
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Agrokid55

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Hallo

Kann mir einer sagen was der Agrolux für eine Anhängelast hat
Gebremst
Ungebremst
 
Lasca34

Lasca34

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Ungebremst: Keine Ahnung. Da gibtes einen Zusammenhang zwischen Fzg.-Gewicht und zul. Anhängelast.

Gebremst: Bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h mit Auflaufbremse max. zwei Achttonner, das sind zwei Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von je 8t. Mit Druckluftbremse darfst Du alles anhängen, was nicht gegen andere Vorschriften verstößt. Wieivel Du allerdings anhängen kannst, hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Gruß
Michael
 
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Agrokid55

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Also heißt das das ich zwei anhänger mit je 8 tonnen auflaufgebremst dranhängen kann.
Und mit Druchluftanlage ist es egal wieviel tonnen ich dranhänge.

Aber was steht im Fahrzeugbrief z.B. beim agrokid steht drin
1500Kg ungebremst
4000Kg gebremst

Wenn ich jetzt mal angenommen eine Druckluftbremsanlage dran hätte am Agrokid kann ich doch auch nicht dranhängen was ich will, dann darf ich doch bloß die 4 tonnen dranhängen.

Oder ist das beim Agrolux ganicht eingetragen.
 
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uli0601

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Hallo,

solange in den Fahrzeugpapieren nichts eingetragen ist werden die zul. Anhängelasten durch den §41 StVZO geregelt. (Es soll aber Schlepper geben wo die zul. Anhängelasten in irgendwelchen Papieren, also nicht dem Fahrzeugschein, doch drinstehen..da war schon mal was im Forum..? )

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html

Zu den ungebremsten gilt das die tatsächliche Achslast des einachsigen! Anhängers max. so hoch sein darf wie es sich aus dem halben Schlepperleergewicht ergeben würde, max jedoch 3 Tonnen (gilt bis max. 30 Km/h)

Bei den Auflaufgebremsten gibt es noch den Unterscheid ob die Bremsen auf alle Achsen wirken oder nicht...wegen den zul. Geschwindigkeiten! siehe Text. Das wurde alles im Forum schon mal behandelt.

Zu beachten wäre evtl. noch das es eine Begrenzung durch die vorhandene Motorleistung gibt wenn es z.B. nicht um LOF handelt!

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35.html

Zum Agrokid... Hat der mehrere Kupplungen eingetragen bzw. wie lautet der Text in den Papieren genau?

@Lux310..wo kommen die Werte her?

Gruß Uli
 
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1014ts

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Hallo,

"@Lux310..wo kommen die Werte her?"

ich denke aus Österreich.
6to ungebremst halte ich aber für sehr viel.

Gruß
Thomas
 
Agrolux320

Agrolux320

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Also bei meinem 320 steht auf dem Typenschild:

3t ungebremst
6t unabhängige Bremse
8t Auflaufgebremst
25t Druckluft oder Hydraulisch gebremst

Hoffe habe das so richtig übersetzt :D
 

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uli0601

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Hallo,

@Agrolux320...wenn das die Werte aus der Betriebserlaubnis sind werden die wohl stimmen...wobei trotzdem, hier bei uns, die gesetzlichen Vorschriften gelten.

Siehe auch hier:
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf

Das bedeutet ganz klar das die Achslasten des oder der Einachser max. das halbe Leergewicht des Schleppers haben dürfen. Jetzt kommt es noch drauf an welche zul. Stützlasten vorhanden sind woraus sich dann das tatsächlich zul. Gewicht der Anhänger ergiebt.

Wenn als "unabhängige" Bremse z.B. eine Seilzugbremse gemeint sein sollte ist es zudem fraglich ob sowas bei uns, bei einem Anhänger bis 6 Tonnen zul. Gesamtgewicht, überhaubt noch zulässig ist..???

Gruß Uli
 
Lasca34

Lasca34

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Jetzt kann man das ja lange diskutieren, aber welcher Bedarf an Anhängelast besteht denn überhaupt? Um was für einen Agrolux handelt es sich? Sind Anhängelasten über 8t überhaupt in irgendeiner Weise von Bedeutung? Lohnt sich also die Suche nach der absolut maximalen Anhängelast?

Gruß
Michael
 
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Agrokid55

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Danke für die Antworten.

Ich war heute beim Händler und habe nachgefragt.
Er hat gesagt das die Anhängelast beim Agrolux 310 bei 3000kg Ungebrenst und 8000Kg Gebremst.
Ich denke mal das die 8000kg beim Agrolux völlig ausreichend sind.
25tonnen sind mir recht hoch auch wenn die masse gebremst ist.


Ich bin nämlich am überlegen ob ich meinen agrokid verkaufe und mir einen agrolux anschaffe.
 
U

uli0601

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Hallo,


3000 Kg ungebremst. Gut, bei einem Leergewicht des Schleppers von ca. 2800 Kg darf der Anhänger dann eine Achslast von ca. 1400 Kg haben und z.B eine Stützlast von 100 Kg. Da bei Zugmaschinen 2 Anhänger zulässig sind, siehe Anhang, ist kommt man dann bei 2 Stück auf die 3000 kg...das kommt schon hin...nur als Beispiel.
Die 8 Tonnen Gebremst sind allemal, für die meisten Einsatzfälle. absolut ausreichend. ;)

Beim Agrokid scheint es wirklich so das da, vorallem gebremst, nicht mehr zulässig ist...das ist schon etwas dürftig..aber gut.

Gruß Uli
 
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Lasca34

Lasca34

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Hallo Uli,

die Stützlast eines ldw. Anhängers mit einer Achslast von 1400 kg betrüge eher 800 kg oder 1000 kg als 100 kg. Und schon sähe Deine Rechnung ganz anders aus.

Vielleicht kann jemand erklären, warum die Anhängelast ausgerechnet beim Agrolux begrenzt sein soll, ein D 15 aber zwei Achttonner ziehen darf. Haben sich Bestimmungen geändert? Gilt die Beschränkung auch bei lof Einsatz?

Gruß
Michael
 
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Bär

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Hallo an alle.

Ich bin Besitzer eines Agroids 35 und muss sagen dass eine Anhängelast von 4t schon in Ordnung gehen.
Ansonsten halte ich es bei einem Schlepper so, dass die Anhängelast so sein sollte, dass der Schlepper die Last auch überall schafft.

Was nützt es wenn ich eine Last auf der Eben ziehen kann, am Berg, im Stoppelfeld oder rückwärts am leichten Hang im geknickten Zustand nicht mehr.
Das ist für mich unbrauchbar in der Praxis.

Natürlich kann ich auf der Ebene auf festem Untergrund mit meinem Agrokid auch einen 18 t er ziehen.
Nur was bringt mir das in der Realität ausser zum Prahlen.

Gruß Stefan.
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Stefan,

damit
Bär schrieb:
.....dass die Anhängelast so sein sollte, dass der Schlepper die Last auch überall schafft. .....
dürftest Du ziemlich allein stehen auf der Welt. Denn kein Mensch bemißt Schlepper und Gerät ( einschl. Anhänger ) so, daß der Schlepper damit immer und überall zurecht kommt. Außer Dir, natürlich.

So klar es ist, daß ich mit einem F2L 514/6 keine zwei Achttonner zum Abtanken während der Fahrt auf dem Feld beherrschen kann, so klar ist, daß ich mit den beiden Wagen durchaus im ebenen Land das Korn zur Mühle fahren kann. Unsere Landhändler liegen sämtlich auf der Nord- und damit auf der ebenen Seite. Da interessiert es überhaupt nicht, ob ich mit den beiden beladenen Wagen auch zur Südseite ins Gebirge fahren könnte.

Gruß
Michael
 
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Bär

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Hallo Michael.

Bitte kopiere doch den ganzen Satz. Darin steht dass ich es so halte!
Selbstverständlich kannst du es bei dir im flachen Land so machen wie du es beschrieben hast. Du kommst ja damit auch zurecht. Aber ich muß bergauf und bergab und kann da nicht ständig auf und abladen oder einen 2. Schlepper vorspannen.
ICH habe oft genug gesehen, wie mancher Landwirt die Zugkraft, in unserem Gelände was ICH als mittlerer Schwierigkeitsgrad sehe, überschätzt hat und nicht immer ging das gut aus.

Naja. Jeder so wie er es verantworten kann.

Schönen Abend,

Stefan
 
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Vielleicht kann jemand erklären, warum die Anhängelast ausgerechnet beim Agrolux begrenzt sein soll, ein D 15 aber zwei Achttonner ziehen darf. Haben sich Bestimmungen geändert? Gilt die Beschränkung auch bei lof Einsatz?

Hallo Michael,

ich habe die Diskussionen verfolgt bei denen es um Anhängelasten im lof-Einsatz und bis 25 km/h weil ja oft nichts in den Papieren steht bei den Treckern.
Nachdenklich macht mich aber. daß bei ihm ja was drin steht - 1500 bzw. 4000 kg wenn ich richtig gelesen habe.
Bei meinem Kubota steht da auch was drin - die "technisch zulässige Anhängelast" - bei mir 3000 bzw. 10000 kg. Ich besitze keine Anhänger mit denen ich das ausschöpfe - also nicht mein Problem.

Trotzdem: wenn es denn drin steht - wie offensichtlich auch bei Agrokid 55 - sollte das doch dann auch für den lof-Einsatz mit 25 km/h gelten, oder?

Schließlich: Wenn nichts in den Papieren steht, aber auf der Anhängekupplung z.B. max. 12000 kg ist das dann doch auch die Obergrenze....????
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Jürgen,

meine oben gestellte Frage
Lasca34 schrieb:
.....Vielleicht kann jemand erklären, warum die Anhängelast ausgerechnet beim Agrolux begrenzt sein soll, ein D 15 aber zwei Achttonner ziehen darf. Haben sich Bestimmungen geändert? Gilt die Beschränkung auch bei lof Einsatz?...l
ist leider noch nicht beantwortet worden.

Gruß
Michael
 
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Hallo Michael,

ich hatte nicht so direkt vor, Dir die Frage zu beantworten. Ich hatte mehr die Vermutung, dass Du die Antwort wissen könntest und die Frage mehr "rhetorisch" gemeint war oder so ähnlich.
Ich habe nur meine Beobachtungen und die bei mir damit entstandenen Fragen geschildert.
Und: vielleicht hat sich ja irgendwas an Bestimmungen geändert....für mich bleibt es eine Frage.(wenn sie mich auch in meinen täglichen Abläufen nicht besonders berührt)
 
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uli0601

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Hallo,

@Michael...meine beiden Anhänger waren nur ein, zugegeben sehr theoretisches Beispiel! (Es ist bei diesen Anhängern immer eine Frage wo die Achse angeordnet ist..daraus ergiebt sich dann welche Stützlast vorahanden ist. Siehe da z.B. die Kfz Anhänger. Im Prospekt vom Agrolux 60/70 ist übrigens so ein Anhänger abgebildet wo die Achsanordnung so ist das nur eine verhältnismäßig geringe Stützlast vorhanden sein wird. )


Es wird schon so sein wie ich am Anfang geschrieben habe.
Also wenn in den Papieren was drin steht ist das maßgeblich und gilt dann auch im LOF Einsatz. Das gleiche gilt dann auch wenn auf Bauteilen wie der Anhängekupplung was draufsteht...wobei immer die gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.
So ist der Kubota ein sehr gutes Beispiel wo von einer "technisch zulässigen Anhängelast" die Rede ist was das ganze eigentlich sehr gut beschreibt, denn die 3000 Kg ungebremst werden sich nur sehr schwer legal mit einem Einachser realisieren lassen. (Zweiachser sind ungebremst eh nicht zulässig)

Der Deutz Agrokid/Agrolux und auch der Kubota sind mit Sicherheit nicht die einzigen Schlepper bei denen die Anhängelast, deutlicht sichtbar, in den Papieren eingetragen ist. Das kann auch damit zusammenhängen das die Schlepper zunehmend auch ausserhalb der LOF eingesetzt werden, einfach als Sicherheit um z.B. "aussergewöhnliche" Gespanne, natürlich auch innerhalb der LOF, zu verhinden die ansonsten, rein gesetzlich gesehen, zulässig wären.

Und noch kurz zum D 15...steht da nicht doch irgendwo was, also auf der Anhängevorrichtung oder in der Betriebsanleitung? Wenn nicht so wären die beiden auflaufgebremsten Anhänger in der Tat, theoretisch, zulässig wobei das mit Sicherheit keiner so machen würde..denke ich.

Gruß Uli
 
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Lasca34

Lasca34

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3607 schrieb:
.....für mich bleibt es eine Frage.(wenn sie mich auch in meinen täglichen Abläufen nicht besonders berührt)

Hallo Jürgen,

ich wollte ausdrücken, daß es mir genau so geht wie Dir.

Gruß
Michael
 
Thema: Anhängelast

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