Fragen zur HU zwecks Trecker zulassung!

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ilsefit

ilsefit

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Hallo!

Erst einmal ein Dank und Lob für die hier zusammengetragenen Tips und Info´s!

Trotzdem hätte ich da noch eine Frage!

Also, Ich möchte meinen Deutz nach ca. 30 Jahren wieder zulassen (Fz. Brief vorhanden) nun habe ich hier gelesen, dass ich einfach nur mit dem Brief und der HU/AU Bescheinigung den Traktor zulassen kann. Darauf hin habe ich mich bei unserem Ortsansässigen Tüv mal schlau machen wollen, was da bei der HU alles so ungefähr auf mich und meinen Deutz zu kommt und da meinte der Tüv-Mann: Nein, eine einfache HU oder ein Besuch beim Trecker-TÜV-Termin reicht da nicht, das Fahrzeug bräuchte eine "Neuabnahme", weil der Fz.-Brief zu alt sei! Das ganze wäre dann nur mit extra Termin zu machen, weil das ne Stunde dauert und überhaupt stellen die dann den ganzen Trecker strengsten auf den Kopf!!! 8o Und billig wird das auch nicht sagte mir der Tüv´ler.

Könnt ihr mir vielleicht was dazu sagen? Will der mich da evtl. abzocken oder ist das immer so mit der " extra Neuabnahme"!? Vielleicht sollte ich mal mit der Dekra reden oder zu dem Autohaus, wo ich die HU für mein Auto machen lasse!?

Was sagt ihr dazu??

Mfg, Ilsefit!
 
R

robust442/50

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Mein Dieselross war auch dreißig Jahre nicht angemeldet,Original Fahrzeugbrief vorhanden.

Ich hab mir beim Landmaschienen Händler einen Tüv-Termin und Rote Nummer geholt,der Tüv Prüfer hat alles wichtige angeguckt,die Fahrgestell Nummer kontrolliert und mir einen Tüv Bericht ausgestellt.

Damit bin ich zur Zulassungsstelle und hab ihn angemeldet.
Das ganze hat mit hin und her fahren 2,5 Stunden gedauert =) :]
 
E

EKL11

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Hallo,
gleiches bei mir.

Eicher EKL11, 35 Jahre nicht angemeldet, original Fahrzeugbrief von 1954, schrottreifer Zustand.

Nach der Herrichtung zum TÜV, Fahrgestellnummer ist wichtig und natürlich die üblichen TÜV-Kriterien, wie Licht, Bremsen, Hupen, Spiel im Fahrgestell, halt normale Prüfung wie sie alle 2 Jahre statt findet.

Wenn man den originalen Fahrzeugbrief zu dem Fahrzeug mitbringt wird keine Neuabnahme mehr gemacht. Beim Strassenverkehrsamt wird jedoch der alte Fahrzeugbrief entwertet und man bekommt einen modernen ausgestellt.

Wenn man eine Kopie eines gleichwertigen, aber anderen Fahrzeugs mitbringt, dann erfolgt eine jedoch eine Neuabnahme.

Wenn Dein TÜV das nicht weiß, würde ich mal woanders fragen gehen.
Bei mir in der Gegend gibt es 3 unabhängige TÜVs, 2 davon habe ich gefragt, beide haben/hätten das so gemacht wie ich oben beschrieben habe.


Gruß
EKL11
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo,
ich hab das Ganze erst gestern gemacht.

Auch ich hatte den alten Brief noch. Und sogar die Abmeldebescheinigung mit dem Vermerk vorrübergehende stillgelegt aus dem Jahre 1996.

Es heißt im Amtsdeutsch:
Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis.

Dazu kommt noch eine "normale" HU.
Kostenpunkt komplett 92,-- Euro.

Dabei wurde auch gleich die neue Reifengröße (12.4/11-24 statt vorher 8.3/8-24) eingetragen.

Zusätzlich zur HU wurde noch die neue Breite und Höhe gemessen und ins Gutachten eingetragen, weil diese sich ja mit den größeren Reifen ändern.

Mit den Daten aus dem Gutachten wird dann auf der Zulassungsstelle
eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 erstellt (Früher KFZ Brief und KFZ Schein). Was das kostet weiß ich erst nächste Woche. Dazu war´s am Freitag zu spät.

Laut TÜV hätte ich ohne die Änderung der Reifengröße nur die HU gebraucht.
Die Zulassungsstelle hätte dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 mit den Daten aus dem alten KFZ Brief erstellt.

Und so sieht das ganze dann aus:

Gruß Martin
 

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uli0601

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Hallo,

im §14 FZV (Fahrzeugverordnung) findet sich keine Angabe das es eine "Grenze" gäbe bis zu der das neue Wiederinbetriebnahmeverfahren angewendet werden kann. Also müßte das auch bei dem Deutz gehen.
"Probleme" kann es aber u.U. geben wenn es sich um einen entwerteten Fahrzeugbrief handeln würde, also wenn bereits eine Ecke abgeschnitten worden ist.

Gruß Uli
 
U

udmoch

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Hallo zusammen,

Kann meinen Vorrednern nur zustimmen:
Sobald das Fahrzeug schon mal in D zugelassen war, reicht eine normal HU.

Gruss Uwe
 
ilsefit

ilsefit

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Hallo!

Danke für die Antworten und Tips! Jetzt weiss ich erst mal, dass dir HU nicht unbedingt so eine komplizierte Sache ist, wie es der Tüv-Mann behauptet hat!

Ich werde mich mal bei der Dekra schlau machen wie die das ganze sehen und zur not habe ich hier in der nähe einen Traktor-Oldtimer Club, da kann ich
zwar kein Mitglied werden weil ich nicht in deren Dorf wohne (Aufnahme Vorraussetzung) aber mal schauen!

Danke und mfG, Ilsefit!

PS: Werde hier mal schreiben wie es gelaufen ist!
 
Thema: Fragen zur HU zwecks Trecker zulassung!
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