Bitte mal zsammenfassen

Diskutiere Bitte mal zsammenfassen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ist toll, das die Thematik hier so ausführlich behandelt wird. Aber mir qualmt der Kopf. Könnt Ihr mir bitte helfen? Ich bin kein LoF und...
horseman1234

horseman1234

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Hallo, ist toll, das die Thematik hier so ausführlich behandelt wird.
Aber mir qualmt der Kopf.
Könnt Ihr mir bitte helfen?
Ich bin kein LoF und mache Holz in Klipper um es zu verkaufen.
Wie komme ich denn da am besten weg, wenn ich das mit einem Hänger (Zweiachser, 5t darf er) ausliefern will? Mein Schlepper hat ein schwarzes Kennzeichen. Der Hänger ist von einem Bauern, bisher bin ich in seinem Auftrag gefahren. Möchte das ändern und offiziell machen.
Hilft es mir Gewerbe anzumelden? Was darf ich dann fahren? Hab den "alten" dreier Führerschein. Muss ich für den Hänger dann Papiere haben, TüV und Versicherung? Bis 7,5 t darf ich doch, oder? Schlepper wiegt 2,5. Hänger ca ne t sind dann 4t Holz, oder?

schon mal Danke für die Antworten
 
schluetel

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Muss ich für den Hänger dann Papiere haben, TüV und Versicherung? Bis 7,5 t darf ich doch, oder? Schlepper wiegt 2,5. Hänger ca ne t sind dann 4t Holz, oder?
Soweit alles richtig, aber:
Du darfst mit der alten Klasse 3 nur 3 Achsen fahren, also hinter dem Schlepper nur einen Einachser.

Mark
 
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Kurt

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Ein Gewerbe musst du sogar anmelden.
Allerdings muss dann der Anhänger auch versteuert sein. Ausserdem braucht er eine ganz normale Zulassung, Papiere, Versicherung und TÜV. Ob das dein Bauer gerne sieht? Die Steuer könnte man "umgehen" wenn man für den Schlepper einen Anhängerzuschlag zahlt.
Wenn du den alten Dreier hast und dein Schlepper nicht schneller als 32Km/h läuft kannst du das Ganze auch mit Klasse 5 fahren. Allerdings mit dem 2-Achser dann nur mit 25. Denn bei der Klasse 5 gibts keine Achs- und Gewichtsbeschränkung.
Einen eigenen Anhänger wäre also zu überlegen.
So lange du noch im Auftrag des Bauern unterwegs bist bitte auf der ersten Seite den ersten Hinweis unbedingt beachten.

Kurt
 
schluetel

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Wenn du den alten Dreier hast und dein Schlepper nicht schneller als 32Km/h läuft kannst du das Ganze auch mit Klasse 5 fahren. Allerdings mit dem 2-Achser dann nur mit 25. Denn bei der Klasse 5 gibts keine Achs- und Gewichtsbeschränkung.
Mit Klasse 5 darfst Du nur LoF- Maschinen fahren.

Mark
 
horseman1234

horseman1234

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Ich darf dann also wie folgt?

D6206 (fährt eh keine 30) mit schwarzem Kennzeichen + 2achser Anhänger (25 km) mit schwarzem Kennzeichen + altem dreier Führerschein bis 7,5t?

oder alles wie oben, nur Hänger mit grünem Kennzeichen und Bescheinigung vom Landwirt?
 
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EKL11

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horseman1234 schrieb:
Ich darf dann also wie folgt?

D6206 (fährt eh keine 30) mit schwarzem Kennzeichen + 2achser Anhänger (25 km) mit schwarzem Kennzeichen + altem dreier Führerschein bis 7,5t?

oder alles wie oben, nur Hänger mit grünem Kennzeichen und Bescheinigung vom Landwirt?

Nein.
Mit dem alten 3 er darfst Du mehr als 3 Achsen, also bspw. Schlepper + 2 achsigen Anhänger, nur mit "grüner" Basis, also LoF, fahren.
Also Schlepper grün, gleiches Folgekennzeichen auf dem Anhönger grün, und bspw. Heu auf dem Anhänger.
Oder Dein Schlepper schwarz, grünes Folgekennzeichen auf dem Anhänger von Bauer Schmidt, auf dem Anhänger Heu von Bauer Schmidt, was Du für ihn durch die Gegend fährst.
Dabei darfst Du das Gespann nicht schneller als 25 km/h fahren, und dieses muss per Schild auf dem Anhänger angezeigt werden. Du darfst sogar einen zweiten Anhänger dahinter hängen.

Wenn Du das alles komplett mit schwarzen Folgeschildern machst, fährst Du ohne Fahrerlaubnis, weil mehr als 3 Achsen, und mit nicht angemeldeten aber anmeldepflichtigen Fahrzeugen. Und somit ohne Versicherungsschutz.

Wer was anderes behaubtet soll mir bitte einen Link zu einer offiziellen zuständigen Behörde hier einstellen die gegenteiliges aussagt.

Übrigens, mit dem alten 3 er darfst Du auch nur einen einachsigen PKW-Anhänger ziehen, einen Doppelachser nur wenn die Achsen weniger als 1 m auseinander liegen.
Genau diese Berechtigung zieht bei schwarzen Gespann.
Bei grüner Beschilderung zieht der LoF-Passus, und da hat man andere Rechten/Pflichten wie oben beschrieben.

Gruß
EKl11
 
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Kurt

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Warum?
Soviel ich weiß ist die Klasse 5 und über die reden wir gerade nicht auf LOF begrenzt. Oder warum bekommen die Leute die ihren alten Führerschein umtauschen (müssen), Schlüsselzahlen und die, die eh schon den neuen haben keine? Das Schild braucht man inzwischen auch nicht mehr.

@horseman1234
Entweder volles Programm mit schwarzem Kennzeichen, d.h. Tüv, Steuer, Papiere.....
Oder du machst es über den Bauern mit Begleitpapier.
Führerschein Klasse 5 oder neu L mit der Schlüsselzahl 174 genügt.

Kurt
 
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EKL11

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horseman1234 schrieb:
Hallo, hab eben folgendes gefunden:

alter dreier

Demnach sind 4 Achsen also jetzt möglich.

Ja, gut aufgepasst.
Ich habe so einen neuen Scheckkartenführerschein, die genannten Punkte aus Deinem Link sind darauf vermerkt.
Die Frage ist, musst Du den 3 er erst umschreiben lassen oder gelten die Punkte auch jetzt schon für den rosa Lappen?

Und noch was, Zitat aus dem Link:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug

Dein Zweiachser, laut Deinem ersten Posting, hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 5 t. Dein Schlepper aber nur 2,5 t.

Laut meiner zitierten Regelung darf die Gesamtmasse des Anhängers aber nur gleich oder kleiner dem Leergewicht des Schleppers sein.

Dein Anhänger ist zu groß, Du musst Dir einen besorgen der nur 2,5 t zulässige Gesamtmasse besitzen darf.
Die Frage ist dann, was willst Du dann noch darauf laden/transportieren?

Wir haben einen Eicher EKL 11 mit 900 kg Leergewicht und einen McCormick D322 mit 1,6 t Leergewicht.
Wenn ich hinter dem D322 einen passenden normalen Anhänger hinter hänge, darf ich übertriebener Maßen noch ne Kiste Bier darauf transportieren.
Das macht keinen Sinn.

Wenn ich das Gespann grün anmelde spielt das Gewicht quasi keine Rolle.

Edit:

Ich finde Die Reform hat das ganze Regelwerk nur noch komplizierter gemacht.

Einschluss weiterer Klassen
Die alte Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5. Diese werden nach neuem Recht ersetzt durch die Klassen M und L.

M: Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und 45 km/h
L: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h


Gruß
EKL11
 
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uli0601

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Hallo,

lest mal bitte hier:
Darf ich das Gespann fahren ????

Definitiv dürfen mit der Klasse 5, ausserhalb eines LOF Unternehmens, nicht mehr als 3 Achsen gefahren werden, auch nicht der der Klasse 3.
Es ist dazu grundsätzlich die Klasse 2 notwendig.
Die alten Klassen können jedoch umgeschrieben werden. Wurde alles schon gesagt. Es erhalten damit Besitzer der alten Klassen (1/3/4/5) die Berechtigung, N A C H der Umschreibung, z.B mit der Klasse L174 mehr als 3 Achsen, bis 25 KM/H, zu fahren. Die Anhänger benötigen dann aber auch eine eigene Zulassung. L 174 erhalten N U R Besitzer der alten Klasssen. L 174 ist, im Gegensatz zu L, nicht auf die LOF beschränkt.

@horseman, wenn Dir also dein Finanzamt keine Grüne Nummer zuteilt
solltest Du den Führerschein umschreiben lassen. Auf jeden Fall gilt dann der L 174. Allerdings mußt Du, siehe Link von Kurt, evtl. noch etwas beachten wenn Du dann, gewerblich, Holz transportierst. Also ist da u.U. auch eine Genehmigung notwendig.
Mit dem alten 3er oder 5er darfts Du, auserhalb der LOF, nicht mehr als 3 Achsen fahren.


Gruß Uli
 
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passer montanus

passer montanus

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Hallo,

mein Beitrag zum Jubiläums-Thread Führerschein.

Im Anhang befindet sich eine Liste, die man beim
Straßenverkehrsamt bekommen kann.

Gruß PM
 

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horseman1234

horseman1234

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OK,

wie sieht es denn mit folgender Transportvariante aus?:
Hinten auffer Ackerschiene zwei Gitterboxen, vorne eine, zb mit Fronthydraulik.
Natürlich sicher befestigt, ragen nicht über die Fahrzeugumrisse.
Mit Holz befüllt komm ich gerad so auf die 4t zGG von meinem 6206.
Fällt das dann unter die Kategorie Anbaugeräte, brauchts ne TüV-Abnahme?

oder

Einachsiger Anhänger, der komplette Zug darf dann wohl 7,5t?

freu mich auf Eure Antworten

horseman tom
 
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uli0601

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Hallo,

zu den Gitterboxen sag ich jetzt mal nichts....wahrscheinlich gar nicht so einfach zu Beantworten.

Mit dem alten 3er darfts Du ein Fahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren, das gilt also auch für einen Schlepper. An dieses Fahrzeug darfts Du einen 1 achsigen Anhänger, auch Tandemachse mit weniger als 1m Achsabstand, anhängen.
Bei Kraftfahrzeugen, also PKW und LKW sind die Anhängelasten von den Gewichten des Zugfahrzeuges abhängig. Bei LKW ergiebt sich so ein zul. Gesamtgewicht von über 15 Tonnen!!!!. Das kannst Du im Form nachlesen!

Beim Schlepper, mit dem 3er darft Du eine Zugmaschine bis 32 Km/h ohne Gewichtsbeschränkung fahren, richtet sich,in Deinem Falle, die zul. Anhängelast nach der vorhandenen Bremsanlage und der zul. Achslast des Einachsers. Die Anhängelast ist bei den allermeisten Schleppern ansonnsten zuerst mal nicht begrenzt, außer, wie schon gesagt, durch Vorschriften welche den Betrieb des Gespannes auf öffentlichen Straßen betreffen, also Bremsen und Achslasten und, in Deinem Falle die Anzahl des Achsen des Gespannes.

Gruß Uli

P.S. Solche Anhänger sind in der Steuer nicht gerade billig, mein Einachser mit 3.2 Tonen zul. Gesamtgwicht kostet schon knapp 80 Euro. Dann kommt bei Anhängern über 3.5 Tonnen noch eine erhöhte TÜV Prüfgebür dazu! Wieviel Ster, auch Raummeter??, bringst Du denn auf Deinen Wagen drauf, das sind doch nicht mer als 5 Ster oder?? Dann kannst Du Dir ausrechnen welches zul. Gesamtgewicht Dein Anhänger haben müßte. Mein Anhänger hat eine Nutzlast von 2.5 Tonnen, damit kann ich 3 Ster Hartholz oder 4 Ster Weichholz (aus dem Wald) fahren, das reicht,in meinem Falle, allemal.
 
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cs

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Hallo,

unabhängig vom Führerschein ist ein grünes Kennzeichen hinter einem schwarz angemeldetem nicht erlaubt, außer der Fahrer des Zuges arbeitet offiziell im Auftrag des Landwirtes (LoF).
Aber der Bauer muss eine sozialabgabepflichtige Anstellung des Fahrers durch abgeführte Sozialabgaben nachweisen können (kein "Handschüttelvertrag")
Ist dies nicht der Fall, so macht sich nicht nur der Fahrer des Gespanns strafbar wegen Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung, sondern auch der Landwirt wegen illegaler Beschäftigung/Förderung der Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung/Versicherungsbetrug ....

Gültig ist die
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 -BGBl. I S. 988- in der Fassung des Inkrafttretens vom 08.04.2011. Letzte Änderung durch: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 04. April 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14 S. 549, ausgegeben zu Bonn am 07. April 2011).

Somit bleibt festzustellen, dass jeder grün angemeldete Anhänger hinter schwarz angemeldetem Schlepper, außer bei einer nachweisbaren Anstellung/Beschäftigung, bei "Privatfahrten" (wie z. B. Holz holen) illegal ist, was bei einem Unfall zum "absoluten" Verlust des Versicherungsschutzes führen kann !

Dies kann sehr teuer werden, da bei Unfällen Summen bis 5 Millionen € "fällig" werden können (Schwerbehinderte).
Da geht einem Haus und Hof "fliegen" !


Mit freundlichem Gruß
Christoph
 
horseman1234

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Hallo,

das mit der Sozialabgabe ist ja ein ganz neue Variante... Was meinen die anderen denn so dazu? Das heisst ja, ich kann einem Bauern noch nicht mal einen Gefallen tun und für ihn einen Hänger wo hinziehen.


horseman tom
 
horseman1234

horseman1234

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Noch was dazu:

Wie ist es denn, wenn ein Bauer auf meinem "schwarzen" Schlepper sitzt und einen "grünen" Hänger zieht???
 
passer montanus

passer montanus

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Dann sitzt der Bauer auf einem schwarzen Schlepper.
Soll es geben, hat aber keine politische Bedeutung.

PM
 
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Kurt

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Wer weiß? ;)

unabhängig vom Führerschein ist ein grünes Kennzeichen hinter einem schwarz angemeldetem nicht erlaubt, außer der Fahrer des Zuges arbeitet offiziell im Auftrag des Landwirtes (LoF).

Und deshalb braucht er nicht bei dem Bauern angestellt zu sein. Denn er fährt ja mit seinem eigenen Schlepper für den Bauern. Theoretisch braucht er dazu eine Güterkraftverkehrgenehmigung. Da es in Deutschland 1001 Ausnahmen gibt, kann er mit einem "Begleitpapier" diese "umgehen".

Kurt
 
C

cs

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Hallo Kurt,

(1a)Werden bei Beförderungen nach Absatz 1 Nr. 7 nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge eingesetzt, hat der Beförderer dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, Be- und Entladeort sowie der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, für den die Beförderung erfolgt, angegeben werden.Das Fahrpersonal muss das Begleitpapier oder den sonstigen Nachweis nach Satz 1 während der Beförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer Weise zugänglich machen.

Die Anhänger der Landwirte sind von der Steuer befreit und somit findet das GüKG hier gar keine Anwendung !
Ein ausgeliehener "grüner" Anhänger hinter eigenem "schwarzen" Schlepper bei einem "privaten" Holztransport bleibt illegal !
Wer keinen LoF-Betrieb hat muss den Anhänger zulassen !
Es gilt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

http://www.buzer.de/gesetz/9619/a169997.htm



Mit freundlichem Gruß
Christoph
 
Thema: Bitte mal zsammenfassen
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