Reifen-Ärger beim TÜV...D25.2 NG, Bj. 1963

Diskutiere Reifen-Ärger beim TÜV...D25.2 NG, Bj. 1963 im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Moin, Moin! Mein Trecker - D25.2 NG, Bj. 1963 - hat im Brief und auf dem originalen, angenieteten Typenschild am Motor noch die alten Reifengrößen...
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Nordynator

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Moin, Moin!
Mein Trecker - D25.2 NG, Bj. 1963 - hat im Brief und auf dem originalen, angenieteten Typenschild am Motor noch die alten Reifengrößen eingetragen, die es heute scheinbar so nicht mehr gibt.
Das wären 10-28 und 11-28
Nun sollte heute eine HU gemacht werden, die ich nicht bestand, weil der Prüfer sagte:
"Ich weiß, dass es die alten Reifen nicht gibt, aber ohne Gutachten läuft nichts! Müssen eingetragen werden mit Gutachten"
Und das hatte ich nicht!
Mittlerweile werden die TÜVtler und Polizisten ja auch von der Deula geschult. Wurde mir von beiden Berufsgruppen bestätigt.
Momentan habe ich die 11.2-28 (angeblich alte vergleichbare Bezeichnung: 10-28 drauf.
Nun zu meinen Fragen:
Alte Größe 10-28 soll entsprechen 11.2-28
Alte Größe 11-28 soll entsprechen 12.4-28
Ist das so richtig?
Diese Reifengrößen habe ich aus einer Umrüsttabelle aus dem Internet (schleppereifen.de) entnommen.
Habt Ihr eine offizielle Umrüsttabelle die diese Größen bestätigt?
Deutz selbst hat mir noch nicht geantwortet.
Muss ich die neuen Größen eintragen und das originale Typenschild ändern lassen?
Wenn diese Größen (ich möchte beide fahren, bzw. eintragen lassen) eingetragen werden müssen, muss ich irgendwelche Bescheinigungen beibringen?
Wenn ja, woher bekomme ich die?
Wenn Eintragung, dann müssten ja hunderttausende Oldie-Trecker nach dem Reifenwechsel zum Eintragen, bloß weil sich die Bezeichnung geändert hat, oder?
Ich möchte auch keinen Ärger mit der Polizei haben, bloß weil keine Reifeneintragung, dafür aber eventuelle Unkenntnis vorliegt.
Bitte helft mir!
 
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Nordynator

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....ach ja, die Suchfunktion habe ich bemüht mit allem was mit Reifen zu tun hat.
Leider sind einige ext. Links tot.
 
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1014ts

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Hallo,
da hattest Du Pech mit der Auswahl der Prüfstelle. ;(
Woanders versuchen.
Wenn du auf das Problem vorher ansprichst spart unnötige das Kosten.

Gruß
Thomas
 
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uli0601

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Hallo,

wie schon gesagt wäre ein Weg es woanders zu versuchen was aber das Grundproblem nicht löst!

Spätestens bei einer Fahrzeugkontrolle kann es dann die gleichen Probleme wieder geben.
Eine Eintragung der neuen Reifengröße wäre sicherlich zu empfehlen.
Warum hat der TÜV Prüfer das nicht gleich miterledigt?
(Gutachten nach § 19) Das Typenschild muß mit Sicherheit nicht geändert werden.

Gruß Uli

P.S. Manche Reifen haben allerdings auch die Reifengrößen draufstehen.
Also z.B. 14.9/13-30 , ob es das allerdings bei Deiner Reifengröße ,11.2/10-28, auch gibt weiß ich nicht. Allerdings könnte es dann trotzdem sein das sich jemand dann hinhängt weil es nicht so im Schein steht.


Nochmal P.S. Frage mal bei deiner Zulassungsstelle ob die Dir diese neue Reifengrößenbezeichnung in die Zulassungsbescheinigung hineinschreiben, also ohne Gutachten nach §19!. Denn zur Zulassungsstelle müßtest du eh gehen da der TÜV keine Zulassungsbescheinigungen ausstellen kann.
 
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Christian...

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Eine Eintragung der neuen Reifengröße wäre sicherlich zu empfehlen.

Hallo,

das höre ich zum ersten Mal.
Ich bin immer davon ausgegangen, daß z.B. 11.2-28 nur ein anderer Name für 10-28 ist.
http://www.schlepperreifen.de/Suchhilfe.php#oldi

Ich tippe vielmehr darauf, daß der TÜV-Prüfer diesen Zusammenhang nicht kannte (ist ja auch nur ein Mensch) oder einfach einen schlechten Tag hatte ...


PS: Das Typenschild mit den Reifengrößen ist doch bestimmt das Schlepper-Typenschild und ist nicht am Motor, sondern am Schlepper angenietet, oder? ;)
Ändern lassen musst du es aber unabhängig davon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
 
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uli0601

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Hallo,

@Christian, das ist schon so wie Du sagt mit den neuen und alten
Reifenbezeichnungen. "Eintragen" ist wahrscheinlich auch die falsche Bezeichnung für diesen Vorgang. Meiner Meinung nach sollte die Zulassungsstelle diese neue Reifenbezeichnung mit in die Zulassungsbescheinigung aufnehmen, ohne das irgendwelche Gutachten dafür nötig sind. Es würde halt dann "Schwierigkeiten" bei einer Fahrzeugkontrolle verhindern wenn die z.B. jemand durchführt der diese Zusammenhänge auch nicht kennt. Evtl. reicht dafür sogar ein Schreiben das dann dem Fahrzeugschein beigefügt wird.

Gruß Uli
 
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Allerhand

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Hallo.

Es ist immer ein grundsätzliches Problem, wenn andere Räder montiert sind, wie es in den Papieren steht..

Die wenigsten der Ordnungshüter können hier mitreden.

Was nicht eingetragen ist, gehört nicht an das Fahrzeug. Fertig..


Gruß

Friedhelm
 
Raini750

Raini750

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f.mannecke schrieb:
... wenn andere Räder montiert sind, wie es in den Papieren steht...

Moin moin,

in diesem Fall sind aber keine anderen Reifen montiert, als in den Papieren eingetragen!!!

Nach einem überarbeiteten Schlüsselsystem haben sich nur die Bezeichnungen geändert, nicht die Reifen selbst.
Die Umschlüsselungstabellen sind für Jedermann einsehbar (auch für Ordnungshüter und TÜV-Prüfer).

Ist also ein 11.2-28 AS aufgezogen, so ist das genau nach Vorschrift ein 10-28 AS wie das Typenschild / die Zulassung vorschreibt.

Gruß Raini
 
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Allerhand

Guest
Raini750 schrieb:
f.mannecke schrieb:
... wenn andere Räder montiert sind, wie es in den Papieren steht...

Moin moin,

in diesem Fall sind aber keine anderen Reifen montiert, als in den Papieren eingetragen!!!

Nach einem überarbeiteten Schlüsselsystem haben sich nur die Bezeichnungen geändert, nicht die Reifen selbst.
Die Umschlüsselungstabellen sind für Jedermann einsehbar (auch für Ordnungshüter und TÜV-Prüfer).

Ist also ein 11.2-28 AS aufgezogen, so ist das genau nach Vorschrift ein 10-28 AS wie das Typenschild / die Zulassung vorschreibt.

Gruß Raini

Hallo Raini.

Ok.. genauer ausgedrücks, ergibt sich ein Problem, wenn etwas anderes draufsteht, wie eingetragen.. :D

Und nein, die Mühe macht sich leider keiner..

Ich habe da schon ganz andere Dinge erlebt... :rolleyes:

Gruß

Friedhelm
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo

eine "Eintragung" der Reifen ist nicht erforderlich, nur eine sog. Briefänderung.
Die geht aber auch nur mit entsprechendem Schreiben vom TÜV.
Der Weg den Du gehn musst ist der gleiche, nur ist die Briefänderung billiger wie die Erstellung eines Gutachtens.

Norbert
 
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Nordynator

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Raini750 schrieb:
Die Umschlüsselungstabellen sind für Jedermann einsehbar (auch für Ordnungshüter und TÜV-Prüfer).

Ist also ein 11.2-28 AS aufgezogen, so ist das genau nach Vorschrift ein 10-28 AS wie das Typenschild / die Zulassung vorschreibt.

Gruß Raini

Hallo Raini und die anderen!

Genau diese Umschlüsselungstabelle suche ich!
Ich kann sie nur nicht finden.
Fakt ist:
Ohne Papiere/ABEs o.ä. keine Eintragung/HU Ärger bei Kontrolle!!!
Ich weiß auch, dass dieses Behörden- und Vorschriften-Wirrwarr ätzend ist, gerade weil ich als Oldie-Neuling jetzt selbst einmal dran glauben muss.
 
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uli0601

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Hallo,

@Nordynator, schau mal bitte ein paar Beiträge vorher, Christian hat den Link eingestellt. Einfach draufklicken! Diese Tabelle gibt es sicher zig mal im Netz. Wahrscheinlich hat sogar der TÜV eine. Aber ich würde Dir,
wie schon gesagt, mal einen gang zur Zulassungsstelle empfehlen. Die sollten dann eigentlich diese neue Reifengrößenbezeichnung irgendwie bestätigen.

Gruß Uli
 
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Nordynator

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@Uli0601
Hallo Uli,
ich war heute bei der Zulassung.
Dort wurde mir nur gesagt, dass denen das technische Verständnis fehlt.
Da er noch mit der restlichen TÜV-Laufzeit umgemeldet werden konnte fragte ich dieses.
Den Link kenne ich und hatte ihn als Ausdruck dabei.

Es wurde ja auch schon alles gesagt.
Der TÜV ist hier sehr scharf. Warum auch immer. Und Deutz-Fahr antwortet gar nicht!!!

Also: Ohne hochoffizielle Bescheinigung/ABE kein Eintrag oder Änderung.
Und ohne TÜV-Zettel keine Briefänderung!

Ist es eigentlich normal, dass Deutz-Fahr nicht antwortet?
Ich habe es per E-Mail versucht.
 
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uli0601

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Hallo Nordy,

verstehe ich Dich richtig das auch der TÜV kein Gutachten erstellen will
solange keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Deutz vorliegt?

Vielleicht hat im Forum jemand einen Brief/Zulassungsbescheinigung wo diese Reifenbezeichnung bereits drin steht.

Deutz sollte sich eigentlich schon mal melden, vielleicht ist da gerade jemand in Urlaub, also Geduld.

Gruß Uli
 
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Joschie

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Guten Morgen,

vielleicht noch als kleiner Tipp, wende dich doch mal an deinen Reifenhändler bzw. den Reifenhersteller, ob hier nicht etwas möglich ist.

Was man evtl. noch versuchen könnte, wäre eine Anfrage bei der DEKRA ob sie so etwas nicht abnehmen können. Oder das ganze Gefährt zu einer Landmaschinenschlosserei stellen zur Überprüfung.

Gruß

Josef
 
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Christian...

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Hallo,

um es 100%ig wasserdicht zu haben, müsste man offiziell nachweisen können, daß 11.2-28 nur ein anderer Name für 10-28 ist.
Das muss doch irgenwo von offizieller Seite niedergeschrieben stehen - schließlich ist hier in D doch alles geregelt :D

Deutz-Fahr wird dir da vermutlich genau so viel (oder wenig) weiterhelfen können wie z.B. John Deere. Das Problem betrifft ja nicht nur den D25.2, sondern alle Schlepper unabhängig von der Marke.

Außerdem gibts bei "Deutz-Fahr" ja nicht nur eine Person, die emails beantworten könnte. Der Herr Müller beantwortet mails in der Regel sofort, Her Schulze ist nur Montags da und Herr Meier muss erst noch Rücksprache mit seinem Chef halten. Was genau hast du denn wem geschrieben?

Mit der Urlaubsplanung bei Deutz hat die fehlende Antwort von Deutz-Fahr aber garantiert nichts zu tun ;)

Hier gehts um das gleiche Thema, aber eine (befriedigende) Lösung scheint dort auch nicht zu existieren.

Hier ist die Rede von einer Normfelge, die geändert wurde, und demzufolge haben sich die Maße des (eigentlich identischen) Reifens nur wegen der (Norm-)Felge geändert.
 
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Raini750

Raini750

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Moin moin,
ich hab gestern nochmal bis zum Erbrechen alle möglichen Seiten von TÜV's, DEKRA, Reifenherstellern durchgeforstet, um irgend etwas über dieses Problem zu finden. - Fehlanzeige X(

Alles was zu finden ist, bezieht sich auf Umbauten, andere Bereifungs- / Felgengrößen, und und und.

Das könnte natürlich auch ein Indiz dafür sein, dass es sich eigentlich gar nicht um ein Problem handelt, weil es keine technische Änderung ist.
Es könnte also sein, dass hier ein besonders wichtiger Mitarbeiter* nur nach Schablone arbeitet und das Gehirn zu Hause lässt.

Ich werde bei Gelegenheit bel bei unserem Reifenspezi Wennekamp mal nachfragen. Vielleicht bringt das ein Ergebnis.

(Hier mal ein Infoblatt von "Fulda". Ist zwar kein amtl. Dokument, aber auf Seite 17 kann man sehen, dass diese Reifen immer als Einheit aufgeführt werden. z.B. "11.2/10-28"
http://www.fulda.com/fulda_de_de/Images/TechHB_Farm_tcm372-36577.pdf )

Gruß Raini

* solche Leute kennen wir alle, ich möchte aber wegen der Fairnes bemerken, dass ich auch auf Ämtern und beim TÜV schon Erfahrung mit sehr regen, zugänglichen und kompetenten Leuten gemacht habe!
 
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1014ts

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Hallo Raini,
die Unterlagen,das 11,2/10-28=10-28=11,2-28 ist,hat der Tüv/Dekra in der Regel vorliegen.

Gruß
Thomas
 
Raini750

Raini750

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Moin moin.

1014ts schrieb:
die Unterlagen,das 11,2/10-28=10-28=11,2-28 ist,hat der Tüv/Dekra in der Regel vorliegen.

Davon bin ich eigentlich auch ausgegangen, aber scheinbar ist der Berg der dort vorliegenden Unterlagen so groß, dass dieser Prüfer das nicht wiederfindet. :D
Daher ist der Vorschlag, die Prüfstelle zu wechseln, wahrscheinlich die einfachste Lösung.

Ich war jetzt mal bei Fa. Wennekamp. Leider haben sie dort auch keine Pauschalhilfe (Unterlagen ect.), sondern auch nur die allgemeinen Umschlüsseltabellen wie im iNetz.
Weiterhin, so deren Aussage, können leichte Unterschiede z.B. in der Maulweite auftreten, und man käme u.U. um eine Eintragung der neuen Typen nich herum.

Sie haben mir angeboten, bei Vorlage des genauen Reifentyps, bei dem entsprechenden Hersteller ein entsprechendes Schreiben zu erbitten, das diesen 11.2-28 als "kompatibel" zum 10-28 ausweist.
Wäre einen Versuch wert.

Gruß Raini
 
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Thema: Reifen-Ärger beim TÜV...D25.2 NG, Bj. 1963
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