Guten Tag!
Darf ich mich hier noch mit einer Zusatzfrage dranhängen:
Meine Baustelle (sciherlich bis 2013, da ich im Ausland lebe) Intrac 2002 A lief ja fast 30 Jahre fast ausschließlich an der Unkrautspritze, - und verfügt deshalb auch eine hydraulische Hebe- und Verschließvorrichtung für das Fass oder andere Behälter; er hat derzeit Räder montiert, deren Spur verbreitert ist, damit es mit den anderen Standardgeräten zur Bodenbearbeitung etc. zusammen passt.
Es ist aber auch noch ein Satz ziemlich abgefahrener normaler ursprünglicher Reifen vorhanden.
Der Intrac steht jetzt schon ca 4 Jahre herum und wurde praktisch nicht mehr öffentlich gefahren; hat also keinen TÜV, ist aber noch mit Nummernschild angemeldet.
Da ich nach sich länger hinziehender Generalüberholung mit Anbau
+ eines kleinen Frontladers Baas vom D30S,
+ Druckluftanlage und
+ Kipppritsche
den Intrac 2002 A noch resourcenschonend als Rentner, so Gott will, für Waldarbeit zum eigenen Vergnügen (Tajfun-Winde 5,5to, Spalter, Kreissäge, 5-to Anhänger) nutzen will und gelegentlich auch meinem Neffen einen größeren druckluftgebremsten (leeren!) Anhänger zum Mähdrusch bereit stellen möchte (Druckluftanlage!), bin ich mir jetzt nicht schlüssig, welche Reifen da drauf sollen.also die breite Spur belassen oder auf die normale umstellen, mit neuen Reifen, versteht sich.
Wie ist die rechtliche Lage: Muss eine Spurverbreiterung, welche durch Umdrehen der Reifen, bzw. durch Reifen mit Spezialfelgen, eingestellt ist, beim TÜV genehmigt bzw. in die Kfz-Papiere eingetragen werden?
Danke! Karl