Schwarzes Kennzeichen

Diskutiere Schwarzes Kennzeichen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzfreunde! Ich habe da mal eine Frage…... Ich habe einen Deutz 3006 Bj. 69 mit schwarzem Kennzeichen darf ich offiziell über Feldwege...
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Deutz F2lL 912

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Hallo Deutzfreunde!

Ich habe da mal eine Frage…...
Ich habe einen Deutz 3006 Bj. 69 mit schwarzem Kennzeichen darf ich offiziell über Feldwege fahren (am feldweganfang steht ein Schild mit “für Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr frei“ ) normaler weiße darf damit doch mit meinem Schlepper fahren wo ich will oder? weil ein Mann aus meinem Dorf hat nichts mehr zu tun außer Gott und die Weltheit anzuzeigen. Er will mich anzeigen weil ich auf dem Feldweg fahre darf er das? Schon mal vielen Dank.
 
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Poioss

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Hallo,
deine Antwort steht in der Frage:
(am feldweganfang steht ein Schild mit “für Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr frei")...

Bei uns gibt es auch ein Schild frei für Land und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Also wichtig ist was auf dem Schild steht und mit welchem KFZ oder in welcher Mission Du den weg benutzt.

MFG
 
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Deutz F2lL 912

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Entweder nur um mal um mit meinem Schlepper zu fahren oder um meinen Spalter oder Anhänger zu holen also darf ich es oder!
 
C

Christian...

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Hallo,

ich denke auch, daß die Mission entscheidend ist - benutzt du den Feldweg, um zu deinem Acker oder zum Kino zu fahren?

Wenn du "nur mal so" mit dem Trecker fährst, fällt das meiner Meinung nach nicht unter LOF, also dürftest du den Weg in diesem Fall nicht nutzen.
Wenn du den Spalter privat nutzt, ebenso.

Das schwarze Kennzeichen würde ich nicht als Hindernis sehen, schließlich MUSST du ja die Landwirtschaftssubvention (KFZ-Steuererlass) nicht in Anspruch nehmen.

Das ist aber alles nur meine persönliche Einschätzung, wenn du eine verbindliche Aussage haben möchtest, frage doch mal bei der Polizei oder einem Rechtsanwalt nach.
 
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Deutz F2lL 912

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Ok ich werde mal bei der Polizei nachhören und mich melden wenn ich was neues habe vielen dank
 
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Deutz F2lL 912

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So ich habe mal nachgehört bei nem Freund der bei der Polizei arbeitet also ich darf mit einem schwarzem Kennzeichen alles machen wie auch mit dem grünen bis auf die zulässe gesamtmasse die darf nicht überschritten werden anhänger und so müssen dann angelmeldet sein aber das ist mir egal aber trozdem vielen dank
 
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Deutz F2lL 912

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ich fahre dann absofort nur noch zum feld ;)
 
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1014ts

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Hallo,
eigendlich ist doch mit dem Schild alles gesagt.
"Frei für land-und forstwirtschaftlichen Verkehr" heist alle Fahrzeuge (PKW,Krad,Roller....) dürfen fahren wenn die Fahrt der Land- und Forstwirtschaft dient.Ich als Landwirt habe mit dem Motorrad zwar schon Anzeigen bekommen,aber noch nie gezahlt!(Beweislast liegt bei den Behörden). Privat mit dem Spalter in den Wald,ist das keine Forstwirtschaft?
"Frei für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge" bedeutet nur diese dürfen fahren.Der Holzrücker der zu seinem Schlepper will muß zu fuß gehen.(Macht natürlich keiner)

Also,deutz F2IL 912,lass Dich nicht bangemachen!

Gruß
Thomas
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Leute
Es gibt eindeutig zu viele Menschen mit Langeweile und denen die Freude der anderen ein Dorn im Auge ist.Soviel zu dem Anzeigenmenschen. X(
Was das Fahren auf Feldwegen betrifft,wo kein Kläger da kein Richter.Strenggenommen ist dieses allerdings wie eine Anliegerstraße zu behandeln.Wenn du dort zu deinem Land fährst ist alles in Ordnung,hast du dort aber kein Feld,dürftest du diesen Feldweg dann auch nicht befahren.
Einen Bauern bei uns hat die Polizei mal bis zu seinem Acker begleitet,um zu überprüfen ob es stimmt. :(
Mir sind sie auch schon mal gefolgt,haben aber abgedreht.
Ich denke es gibt wichtigere Sachen,um die man sich in unserem Land dringend kümmern müßte. X(
Gruß Ralf
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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kohlemann schrieb:
Hallo Leute

...ich denke es gibt wichtigere Sachen,um die man sich in unserem Land dringend kümmern müßte. X(
Gruß Ralf

Hallo,

^^das sehe ich genauso.
Es ist aber am einfachsten den einfachen Bürger abzuzocken, egal wo und wie das geschieht.
Der einfache Bürger leistet bei der Abzocke den geringsten Wiederstand, da brauchen die Jungs von der Trachtengruppe nur noch die Hand aufhalten.

Gruß Jörg.
 
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ericcoma

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Das schwarze Kennzeichen sagt ja eigentlich nur aus das du Steuern bezahlst und nicht das du mit der Land- oder Forstwirschaft nix zu tun hast. Deswegen darfst du den Weg befahren.

Mfg Eric
 
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Deutz F2lL 912

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Ja eigendlich stimmt das aber angezeigt hat er mich trozdem mal sehn was draus wird in der nähe mache ich nämlich holz für einen freund da muss ich ja auch irgendwie hinkommen oder? danke für euer interesse
 
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Kurt

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Was hat die Farbe des Kennzeichens mit LOF zu tun?
Ich fahre ab- und zu mit einem Tankwagen mit Heizöl oder Diesel auf Aussiedlerhöfe. Ist auch LOF. Der Bauer braucht das Zeugs und damit muss es auf seinen Hof kommen. Also läuft das ganz einfach unter LOF. Dann gibts da noch so vereinzelte Häuser. Die haben mit LOF nichts zu tun, aber stehen da nun mal im Gelände rum. Soll ich da gegen das Grundgesetz verstoßen (Artikel 2, Absatz 2.) Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder so ähnlich. Und die ist in einem Haus, das nicht beheizt werden kann weil ein Tankwagen wegen eines fehlenden Zusatzes auf einem Verkehrschild nicht hinfahren kann, nicht gewährleistet.
Oder die ganzen Holzkäufer? Wenn ich im Wald Holzkaufe, darf ich das nicht mit schwarzer Nummer aus den Wald holen? Wieso sollte ich dazu ne grüne Nummer brauchen?
Vor Jahren hat ein Baustoffhändler im Herbst immer Zuckerrüben gefahren. Auf dem Rückweg hatte er dann immer Ziegel, Sand, Kies usw. drauf. Warum sollte er nicht Feldwege fahren um die Zuckerrüben zu laden. Ist doch besser er hat für die Hinfahrt auch mal ne Ladung als nur immer Leer seine Ware zu holen.
Und wenn ein Bauer mit grüner Nummer mal einen im Nachbardorf besuchen will, darf er trotz grüner Nummer die Abkürzung übers Feld nicht nehmen.
Aber wenn er die Abkürzung nimmt, weil er in die Werkstatt will und nicht auf seinen Acker ist das ja durch sein Landwirtschaft bedingt und müsste demnach erlaubt sein.

Kurt
 
charly0880

charly0880

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ausschlaggebend ist wie oben erwähnt als was das das "fahrzeug" im fahrzeugschein teil I angegeben ist, ich bin mir sicher das ein traktor als traktor vom LaMa händler als solcher verkauft wird (also zugmaschiene) egal ob an landwirt oder privatman !!
 
Thema: Schwarzes Kennzeichen

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