Ladepritsche an der Heckhydraulik

Diskutiere Ladepritsche an der Heckhydraulik im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen Ich habe vor, mir eine Ladepritsche (offener Heckcontainer) zu bauen. Kennt jemand die vorschriftlichen Bemassungen mit oder ohne...
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F1-Wilhelm

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Hallo zusammen

Ich habe vor, mir eine Ladepritsche (offener Heckcontainer) zu bauen.
Kennt jemand die vorschriftlichen Bemassungen mit oder ohne Zusatzbeleuchtung ?????

Gruss Wilhelm
 
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F1-Wilhelm

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F1-Wilhelm schrieb:
Hallo zusammen

Ich habe vor, mir eine Ladepritsche (offener Heckcontainer) zu bauen.
Kennt jemand die vorschriftlichen Bemassungen mit oder ohne Zusatzbeleuchtung ?????

Gruss Wilhelm

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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Wilhelm.

bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55m, einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung).

Die Transportbreite von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, von gezogenen (an Schlepper angehängten) Arbeitsgeräten und von Anbaugeräten an Schleppern, Anhängern darf bei Straßenfahrten 3,0m nicht überschreiten. (§ 32 Abs.1 Nr. 2 StVZO)

Werden diese gesetzlich allgemein zugelassenen Abmessungen tatsächlich überschritten, müssen zum Befahren öffentlicher Straßen Ausnahmegenehmigungen bzw. Erlaubnisse vorliegen.

Gem. § 52 b StVZO: Anbaugeräte die seitlich mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der leuchtenden Flächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten des Fahrzeuges hinausragen, müssen nach vorne mit zwei Warntafeln sowie zwei Begrenzungsleuchten und nach hinten mit zwei Warntafeln, zwei roten Schlussleuchten und zwei roten Rüchstrahlern ausgerüstet sein.

Anbaugeräte, deren äußerstes Ende mehr als 1,0m über die Schlußleuchten des Fahrzeuges nach hinten hinausragt, müssen mit einer Warntafel oder einer roten Schlußleuchte und einem roten Rückstrahler ausgerüstet sein. Diese müssen möglichst am äußersten Ende des Anbaugerätes und möglichst in der Fahrzeugmittelebene angebracht sein.

Sollte also Dein Anbaugerät die Vorgaben des § 52 StVZO erfüllen, so ist diese Regelung anzuwenden.

Ist jedoch Dein Anbaugerät nur so breit wie der Schlepper, so genügt hier die zweite Alternative.

Hoffe es hilft Dir weiter.

Gruß

Rüdiger
 
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harmrickmer

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Wieso ist die angebaute Ladepritsche anders zu behandeln als die allseits bekannten Fahrradträger hinten am Auto?
Hier werden doch ganz selbstverständlich alle Leuchten wiederholt, die am Fahrzeugheck sind. Dies ist doch sowieso das Einfachste: Lichtleiste anbauen und Srecker rein. Möglicherweise durch Ladung verdeckte Leuchten des Schleppers sind dann kein Problem.
Helle Grüße, harmrickmer
 
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F1-Wilhelm

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Hallo

Danke Rüdiger, das hat mir geholfen !!!

Gruss Wilhelm
 
Thema: Ladepritsche an der Heckhydraulik

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