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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Zulassung Importierter Schlepper aus NL
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<blockquote data-quote="100 06A" data-source="post: 416326" data-attributes="member: 743"><p>Hallo,</p><p>Oberwesterwälder hat da recht.</p><p>Hier der Auszuf vom TüV:</p><p> Vollgutachten gemäß § 21 StVZO</p><p></p><p>Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!</p><p></p><p>Und meines Wissens darf dieses Gutachten entweder der Tüv oder die DEKRA, je nach Standort. und Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das die DEKRA, auf dem Gebiet der ehemaligen BRD ist das der TüV.</p><p></p><p>Aber wir werden sehen, wie sich die Dinge bei Eichen entwickeln. Mir geht es hier darum, Ihn auf mögliche Probleme vorzubereiten. </p><p>Er kann natürlich auch in die Amtsstuube poltern und denen mal sagen, wie es geht. Da ist der schnelle Erfolg garantiert. </p><p>Oder er ggeht wie Passer in einem anderen Threat beschrieben den rechtlichen Weg, mit Sicherheit auch nicht die schnellste Variante.</p><p></p><p></p><p></p><p>@ GT-Fan: Da du ja hier am meisten Ahnung zu haben scheinst, kannst dem Schlepper ja eine Tageszulassung bei dir machen lassen, dann hat es Eichen mit Sicherheit einfacher...</p><p></p><p></p><p>Aber mal was anderes: Wer kennt sich mit dem System der Zulassungsstelle aus? Das ist doch direkt mit Flensburg gekoppelt, oder?</p><p>Angenommen man bekäme den TüV-Prüfer dazu, in dem Feld der Erstzulassung was einzutragen, würde das auffallen? Denn wenn es eine Erstzulassung gäbe, müsste sie ja im Zentralregister vermerkt sein, oder?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="100 06A, post: 416326, member: 743"] Hallo, Oberwesterwälder hat da recht. Hier der Auszuf vom TüV: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich! Und meines Wissens darf dieses Gutachten entweder der Tüv oder die DEKRA, je nach Standort. und Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das die DEKRA, auf dem Gebiet der ehemaligen BRD ist das der TüV. Aber wir werden sehen, wie sich die Dinge bei Eichen entwickeln. Mir geht es hier darum, Ihn auf mögliche Probleme vorzubereiten. Er kann natürlich auch in die Amtsstuube poltern und denen mal sagen, wie es geht. Da ist der schnelle Erfolg garantiert. Oder er ggeht wie Passer in einem anderen Threat beschrieben den rechtlichen Weg, mit Sicherheit auch nicht die schnellste Variante. @ GT-Fan: Da du ja hier am meisten Ahnung zu haben scheinst, kannst dem Schlepper ja eine Tageszulassung bei dir machen lassen, dann hat es Eichen mit Sicherheit einfacher... Aber mal was anderes: Wer kennt sich mit dem System der Zulassungsstelle aus? Das ist doch direkt mit Flensburg gekoppelt, oder? Angenommen man bekäme den TüV-Prüfer dazu, in dem Feld der Erstzulassung was einzutragen, würde das auffallen? Denn wenn es eine Erstzulassung gäbe, müsste sie ja im Zentralregister vermerkt sein, oder? [/QUOTE]
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