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<blockquote data-quote="GTfan" data-source="post: 416253" data-attributes="member: 9886"><p>Ja, aber wenn das Datum der Erstzulassung unbekannt ist, wird der Juni des Herstellungsjahres angenommen. Praxis u.A. bei den ganzen importierten Oldtimern mit amerikanischer Erstzulassung. Sei es nun ein Ford Mustang oder ein VW T1. </p><p>Auch bei anderweitig nicht vorhandenen Papieren (verloren, etc) wird das so angewendet.</p><p></p><p>Wenn du meinen Beitrag oben nochmal ausgiebig liest, versteht du auch, wieso du dir unnütze Arbeit mit dem Heraussuchen der Änderungsjahre mancher Bestimmungen gemacht hast. Es wird nach dem Datum der Typprüfung gegangen, die der Hersteller vor dem offiziellen Verkauf der gesamten Serie dieses Typs hat machen lassen. Diese bescheinigt dem Fahrzeug eine Übereinstimmung mit den aktuell (zu dem Zeitpunkt) gültigen Bestimmungen, u.A. der StVZO, später dann auch mit den jeweils von dir aufgezählten Daten die hinzu gekommenen Regelungen. </p><p>Aber wenn ein Fahrzeug 1974 auf den Markt kam, musste es die 1974 gültigen Bestimmungen erfüllen. Und das auch heute noch. Mehr nicht. Das nennt sich Bestandsschutz.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die Vollabnahme gibt es in dieser Art nicht mehr, eine Neuabnahme ist ebenfalls nicht nötig. Eine normale HU ist ausreichend, da ja keine technischen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.</p><p>Die Papiere erstellt die Zulassungsstelle, ja. Aber das ist weder TüV noch Dekra, sondern die Kommune!</p><p></p><p>mfg</p><p>GTfan</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GTfan, post: 416253, member: 9886"] Ja, aber wenn das Datum der Erstzulassung unbekannt ist, wird der Juni des Herstellungsjahres angenommen. Praxis u.A. bei den ganzen importierten Oldtimern mit amerikanischer Erstzulassung. Sei es nun ein Ford Mustang oder ein VW T1. Auch bei anderweitig nicht vorhandenen Papieren (verloren, etc) wird das so angewendet. Wenn du meinen Beitrag oben nochmal ausgiebig liest, versteht du auch, wieso du dir unnütze Arbeit mit dem Heraussuchen der Änderungsjahre mancher Bestimmungen gemacht hast. Es wird nach dem Datum der Typprüfung gegangen, die der Hersteller vor dem offiziellen Verkauf der gesamten Serie dieses Typs hat machen lassen. Diese bescheinigt dem Fahrzeug eine Übereinstimmung mit den aktuell (zu dem Zeitpunkt) gültigen Bestimmungen, u.A. der StVZO, später dann auch mit den jeweils von dir aufgezählten Daten die hinzu gekommenen Regelungen. Aber wenn ein Fahrzeug 1974 auf den Markt kam, musste es die 1974 gültigen Bestimmungen erfüllen. Und das auch heute noch. Mehr nicht. Das nennt sich Bestandsschutz. Die Vollabnahme gibt es in dieser Art nicht mehr, eine Neuabnahme ist ebenfalls nicht nötig. Eine normale HU ist ausreichend, da ja keine technischen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Die Papiere erstellt die Zulassungsstelle, ja. Aber das ist weder TüV noch Dekra, sondern die Kommune! mfg GTfan [/QUOTE]
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